Bundesinstitut für Risikobewertung

Übersicht "Lebensmittel"

Nahrungsergänzungsmittel

Nahrungsergänzungsmittel im Supermarktregal

Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel, die

  • dazu bestimmt sind, die allgemeine Ernährung zu ergänzen,

  • ein Konzentrat von Nährstoffen oder sonstigen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung (z.B. Vitamine, Mineralstoffe, einschließlich Spurenelemente, Aminosäuren, Ballaststoffe, Pflanzen oder Kräuterextrakte) alleine oder in Zusammensetzung darstellen und

  • in dosierter Form, insbesondere in Form von Kapseln, Tabletten, Pulverbeuteln und anderen lebensmitteluntypischen Darreichungsformen zur Aufnahme in abgemessenen kleinen Mengen in Verkehr gebracht werden.

Nahrungsergänzungsmittel müssen aus gesundheitlichen Gründen mit einer Angabe über die empfohlene tägliche Verzehrsmenge versehen sein.

Nahrungsergänzungsmittel sind keine Arzneimittel

Im Gegensatz zu Arzneimitteln dürfen Nahrungsergänzungsmittel keine Nebenwirkungen haben und müssen wie alle Lebensmittel sicher sein. Anders als Arzneimittel unterliegen sie nur einer Registrierungspflicht beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Die Überwachung der in den Geschäften angebotenen Nahrungsergänzungsmittel und der Herstellerbetriebe ist Aufgabe der Lebensmittelüberwachungsbehörden der Länder.

Für Nahrungsergänzungsmittel gelten die Bestimmungen des Lebens- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) und die Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel. Verbindliche Höchstmengen für Inhaltsstoffe (Nährstoffe oder sonstige Stoffe mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung) von Nahrungsergänzungsmitteln existieren derzeit weder auf nationaler noch auf europäischer Ebene. Eine EU-weite Regelung über gültige Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe ist in Vorbereitung.

Sind Nahrungsergänzungsmittel notwendig?

Grundsätzlich sind Nahrungsergänzungsmittel für gesunde Personen, die sich normal ernähren, überflüssig. Bei ausgewogener Ernährung bekommt der Körper alle Nährstoffe, die er braucht. Eine zusätzliche Zufuhr einzelner Nährstoffe ist deshalb normalerweise nicht erforderlich. Eine einseitige, unausgewogene Ernährungsweise kann nicht durch Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln ausgeglichen werden.

In bestimmten Situationen kann eine gezielte Ergänzung der Nahrung mit einzelnen Nährstoffen sinnvoll sein.

BfR-Aufgabe im Zusammenhang mit Nahrungsergänzungsmitteln

Im Rahmen seiner Aufgaben zur Sicherung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes bewertet das BfR Nahrungsergänzungsmittel, die von den gesetzlichen Bestimmungen des Lebens- und Futtermittelgesetzes abweichen. Es berät die Bundesregierung und die Länder in Fragen der Sicherheit von Nahrungsergänzungsmitteln.

Weitere Informationen zu Nahrungsergänzungsmitteln finden Sie bei den BfR-Fragen und Antworten zu Nahrungsergänzungsmitteln.

  Letzte Änderung am 04.02.2010