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Pflanzenschutzmittel

Pflanzenschutzmittel schützen Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse vor Schadorganismen oder Krankheiten. Sie können auch eingesetzt werden, um das Pflanzenwachstum zu regulieren.

Pflanzenschutzmittel können, je nach Wirkung, in verschiedene Gruppen eingeteilt werden:

  • Herbizide: Mittel gegen Unkräuter
  • Insektizide: Mittel gegen Insekten
  • Fungizide: Mittel gegen Pilze
  • Molluskizide: Mittel gegen Schnecken
  • Akarizide: Mittel gegen Milben
  • Rodentizide: Mittel gegen schädliche Nagetiere
  • Wachstumsregler: Mittel zur Steuerung biologischer Prozesse

Pflanzenschutzmittel müssen für den vorgesehenen Einsatzzweck vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zugelassen sein. In das Verfahren sind das BfR, das Julius Kühn-Institut (JKI) und das Umweltbundesamt (UBA) eingebunden, die Teilbewertungen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten durchführen.

Gesetzliche Regelungen

Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist in Deutschland durch das Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) und die zugehörigen Verordnungen sowie europäische Rechtsvorschriften geregelt. (Rechtliche Grundlagen).

Gesundheitliche Risikobewertung

Das BfR bewertet die gesundheitlichen Risiken von Pflanzenschutzmitteln. (Risikobewertung) Dabei werden alle eventuell betroffenen Personengruppen berücksichtigt:

  • Verbraucher, die Pflanzenschutzmittel-Rückstände über ihre Nahrung aufnehmen können,
  • Anwender von Pflanzenschutzmitteln,
  • Arbeiter, die z. B. Nachfolgearbeiten auf einem zuvor behandelten Feld durchführen,
  • Anwohner, die neben einem behandelten Feld wohnen, und
  • Zufällig beteiligte Dritte, so genannte „Nebenstehende“ (z. B. Spaziergänger, die während der Behandlung neben dem Feld unterwegs sind).

Die gesundheitliche Bewertung für diese Personengruppen erfolgt noch bevor die entsprechenden Pflanzenschutzmittel in den Verkauf gelangen. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass von Pflanzenschutzmitteln keinerlei Gesundheitsgefahren ausgehen. Die gesundheitlichen Risikobewertungen des BfR beziehen sich auf:

  • Toxikologische Bewertungen von Pflanzenschutzmitteln und den darin enthaltenen Wirkstoffen.
  • Ableitung von Grenzwerten (bei Einhaltung der Grenzwerte gilt die Exposition gegenüber einem bestimmten Pflanzenschutzmittel-Wirkstoff als annehmbar).
  • Einstufung und Kennzeichnung von Pflanzenschutzmitteln und deren Wirkstoffen, wenn sie die menschliche Gesundheit schädigen können.
  • Ermittlung der Menge eines Pflanzenschutzmittels, der die betroffenen Personengruppen ausgesetzt sein können (Exposition).
  • Ableitung von Rückstandshöchstgehalten für Pflanzenschutzmittelwirkstoffe in Lebensmitteln und Futtermitteln.
  • Festlegung von Sicherheitsmaßnahmen für Anwender beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln und für indirekt Betroffene.
  • Bewertung von Analysemethoden zur Überwachung von Pflanzenschutzmittel-Rückständen.

Über seine konkreten Risikobewertungen hinaus ist das BfR an der Weiterentwicklung der Prüfrichtlinien und Bewertungskonzepte beteiligt.

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Information

 (1 Dokument)
Datum Titel Größe
26.03.2013
BfR Information
BfR concept for assessment of endocrine disrupting substances under different regulations 51.8 KB
PDF-Datei

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Sonstige

 (2 Dokumente)
Datum Titel Größe
01.08.2008
Information 037/2008 des BfR
BfR empfiehlt die Beibehaltung der expositionsbasierten Risikobewertung für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln 57.9 KB
PDF-Datei
11.03.2005
Pressemitteilung des BMVEL
Künast: Aktivitäten zur Reduktion von Pflanzenschutzmitteln verstärken 19.4 KB
PDF-Datei

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Presseinformationen

 (1 Dokument)
Datum Titel Schlagworte
22.03.2013
08/2013
Stoffe als Endokrine Disruptoren nach einheitlichen wissenschaftlichen Kriterien identifizieren und bewerten Endokrine Disruptoren, Pflanzenschutzmittel

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