Referenzlaboratorien

Um die Sicherheit von Lebensmitteln im gesamten EU-Raum sicherzustellen, arbeiten nationale Referenzlaboratorien an Standards für die Lebensmittelüberwachung. Am BfR sind hierfür 17 Referenzlaboratorien aus dem Bereich Lebensmittelsicherheit, Lebensmittelhygiene und Futtermittelsicherheit angesiedelt. Sie können in zwei Gruppen unterteilt werden:
- Nationale Referenzlabore nach der Verordnung (EG) 882/2004
- Sonstige BfR-Laboratorien mit Referenzfunktion
Nationale Referenzlaboratorien nach der Verordnung (EG) 882/2004
Die am BfR angesiedelten Referenzlaboratorien arbeiten sowohl lebensmittelchemisch/analytisch als auch molekularbiologisch und mikrobiologisch. Grundlage der Arbeit sind verschiedene gesetzliche Vorschriften wie das Lebensmittelrecht, das Futtermittelrecht sowie Gesetze und Verordnungen zu Bedarfsgegenständen.
Verlässliche Lebensmittelüberwachung in allen europäischen Staaten
Die nationalen Referenzlaboratorien haben durch die Art ihrer Aufgabe eine Wächterfunktion zur Früherkennung auftretender Risiken. Sie bilden die Grundlage für nationale und zunehmend internationale Expositionsschätzungen. Es ist maßgebliche Aufgabe von Referenzlaboratorien Methoden zu entwickeln, zu validieren und Laborvergleichstests (Ringversuche) zur Qualitätssicherung durchzuführen. Die Einrichtung der „Nationalen Referenzlaboratorien“ gewährleistet, dass europaweit nach einheitlichen Standards gearbeitet wird. Dies ist insbesondere bei der Überwachung und Kontrolle von Lebensmitteln von Bedeutung, für die innerhalb der Europäischen Union grundsätzlich das Prinzip des freien Warenverkehrs gilt.
Nationale Koordinierung
Die nationalen Referenzlabore fungieren außerdem als nationales Bindeglied zwischen den Gemeinschaftsreferenzlaboren der EU und den Behörden der Lebensmittelüberwachungen der Mitgliedsstaaten.
In den Referenzlaboren werden neue Untersuchungsmethoden entwickelt und validiert, mit denen gesundheitlich relevante Stoffe und Mikroorganismen in Lebensmitteln, Futtermitteln und Produkten zuverlässig und auch gerichtsfest nachgewiesen werden können. Eine hohe Leistungsfähigkeit der Methoden muss gewährleistet sein, um als Referenzmethoden angewendet zu werden.
Die Laboratorien stellen Proben mit bekannten Gehalten an zu untersuchenden Stoffen und Mikoorganismen als Referenzmaterial zur Verfügung. Diese Proben dienen der Überprüfung der angewandten Methoden in den Kontrolllaboratorien und sind damit für den Erhalt der Qualitätssicherung unerlässlich.
Das BMELV ernennt nationale Referenzlaboratorien nach der Verordnung 882/2004.
Die Ernennung erfolgt durch das BMELV. Die am BfR aktiven NRL sind:
- NRL für die Überwachung von Viren und Bakterien in zweischaligen Weichtieren
- NRL zur Überwachung von marinen Biotoxinen
- NRL für Campylobacter
- NRL für Escherichia coli einschließlich verotoxinbildende E. coli
- NRL für Listeria monocytogenes
- NRL für Trichinella
- NRL für Antibiotikaresistenz
- NRL für Dioxine und PCB in Lebensmitteln und Futtermitteln
- NRL zur Durchführung von Analysen und Tests auf Zoonosen (Salmonellen)
- NRL für koagulasepositive Staphylokokken einschließlich Staphylococcus aureus
- NRL für Mykotoxine
- NRL für Stoffe, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen
- NRL für tierische Proteine in Futtermitteln
- NRL für Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung
Andere Laboratorien mit Referenzfunktion
Neben diesen auf EU-Recht basierenden nationalen Referenzlaboratorien gibt es noch andere Einrichtungen des BfR, die eine Referenzfunktion in anderen Zusammenhängen haben. Dazu gehören:
- Referenzlabor im Netzwerk Gentechnisch veränderte Organismen (GVO)
- Obergutachterstelle für die Einfuhrkontrolle von Wein nach Weinüberwachungsverordnung
- Zoonosenberichterstattung
Rechtliche Grundlagen:
Verordnung (EG) 882/2004Pressedienste
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Datum
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Titel
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Schlagworte |
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07.12.2006 31/2006 |
Nationale Referenzlaboratorien: Ein wichtiges wissenschaftliches Instrument im gesundheitlichen Verbraucherschutz |