Sie befinden sich hier:

Immer auf ausreichenden Sonnenschutz achten!

32/2005, 06.10.2005

Die meisten UV-Filter sind für Verbraucher unbedenklich

Mit dem Ende des deutschen Sommers beginnt für Sonnenhungrige die Fernreisezeit. Aber Vorsicht: Die Sonneneinstrahlung ist in fernen Ländern oft intensiver als an heißen heimischen Sommertagen. Ausreichender Sonnenschutz ist deshalb besonders wichtig. Weil Diskussionen um mögliche hormonelle Wirkungen von UV-Filtersubstanzen und um die Zuverlässigkeit des UV-Schutzes von Sonnenschutzmitteln manchen Verbraucher verunsichert haben, hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) die Mittel gezielt auf diese Aspekte hin bewertet. Das Ergebnis: Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch stellen fast alle UV-Filter nach heutigem wissenschaftlichen Kenntnisstand keine Gefahr für den Verbraucher dar. „Nur für die Filter-Substanz 4-Methylbenzylidene Camphor konnte der Verdacht auf eine hormonelle Wirkung nicht entkräftet werden“, sagt BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. „Wir empfehlen, diesen UV-Filter vorsorglich vom Markt zu nehmen, sofern die gesundheitliche Unbedenklichkeit nicht einwandfrei bewiesen werden kann.“

Sonne fördert das Wohlbefinden, sie kann aber auch gefährlich sein. Lichtempfindliche Personen und Kinder sollten direkte Sonneneinstrahlung über einen längeren Zeitraum deshalb vermeiden. Für alle anderen gilt: Neben einer schützenden Bekleidung ist Sonnencreme das Mittel der Wahl, um die Haut vor schädigender UV-Strahlung zu schützen. Einmal eincremen reicht aber nicht, um die Haut einen ganzen Tag lang vor Sonne zu schützen; Schwitzen und Abrieb verringern den Cremefilm. Sonnenschutzmittel müssen deshalb öfter aufgetragen werden, um den Schutz aufrechtzuerhalten. Wichtig ist auch, dass Sonnencreme dick genug aufgetragen wird. Nur so kann der deklarierte Sonnenschutz erreicht werden. Untersuchungen zeigen, dass die meisten Verbraucher zu wenig Creme verwenden und den gewünschten Effekt deshalb nicht erzielen.

Für den Lichtschutz werden kosmetischen Sonnenschutzmitteln UV-Filtersubstanzen zugesetzt. Es kann sich dabei um ganz unterschiedliche Stoffe handeln. Bevor sie auf europäischer Ebene als UV-Filter zugelassen werden, muss ihre gesundheitliche Unbedenklichkeit in wissenschaftlichen Studien nachgewiesen werden. Wichtig ist zum Beispiel, dass der Sicherheitsabstand zwischen der Substanzmenge, die bei bestimmungsgemäßer Anwendung über die Haut in den Körper übergeht und der, die im Tierversuch eine unerwünschte Wirkung zeigt, ausreichend groß ist.

Trotzdem ist es in der Vergangenheit immer wieder zu Diskussionen um Wirkungen und Nebenwirkungen von UV-Filtern gekommen. Um der Verunsicherung von Verbrauchern entgegen zu wirken, hat das BfR gezielt einzelne Aspekte der Sicherheit und Wirksamkeit von UV-Filtersubstanzen bewertet. Das Institut kommt zu dem Ergebnis, dass mit Ausnahme des Stoffes 4-Methylbenzylidene Camphor, kurz 4-MBC, alle auf dem Markt befindlichen UV-Filtersubstanzen nach derzeitigem wissenschaftlichen Kenntnisstand keine Gefahr für den Verbraucher darstellen. Gegen die Verwendung des UV-Filters 4-MBC in Sonnenschutzmitteln hatte das Institut bereits im Jahr 2003 Bedenken geltend gemacht und weitere Untersuchungen zur gesundheitlichen Unbedenklichkeit gefordert. 4-MBC hatte im Tierversuch Hinweise auf eine hormonelle Wirkung gezeigt. Nach Ansicht des BfR wird der Verdacht auf eine Beeinflussung der Schilddrüsenhormone durch die neuen Untersuchungsergebnisse nicht entkräftet. Ein sogenannter no observed adverse effect level (NOAEL)“, eine Dosis ohne unerwünschte Effekte, konnte nicht festgelegt werden. Das zuständige Gremium der Europäischen Kommission hatte die Bestimmung des NOAEL in einem geeigneten Versuchsdesign als Nachweis für die Unbedenklichkeit gefordert. Das BfR empfiehlt, 4-MBC deshalb vorsorglich vom Markt zu nehmen.

Weil sich der wissenschaftliche Kenntnisstand kontinuierlich erweitert, fordert das BfR darüber hinaus, alle auf EU-Ebene zugelassenen UV-Filtersubstanzen zu überprüfen, um neuen Erkenntnissen zu den Substanzen und neuen Anforderungen bei der Sicherheitsbewertung gerecht zu werden.

Schließlich weist das BfR darauf hin, dass der auf den Verpackungen von Sonnenschutzmitteln deklarierte Schutzfaktor bei der üblichen Anwendung nicht erreicht wird. Das Institut hält es deshalb für unerlässlich, die Testmethoden im Labor dem Verbraucherverhalten anzupassen.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf unserer Homepage (www.bfr.bund.de) unter dem Menüpunkt „Kosmetische Mittel“.

nach oben

Stellungnahmen

 (1)
Datum Titel Größe
22.08.2005
Stellungnahme Nr. 035/2005 des BfR
Informationen, Tipps und Empfehlungen zu Sonnenschutzmitteln 75.6 KB
PDF-Datei

nach oben

Cookie-Hinweis

Die BfR-Webseite verwendet nur Cookies, die notwendig sind, um die Webseite nutzerfreundlich zu gestalten. Weitere Informationen enthält unsere Datenschutzerklärung.