Bundesinstitut für Risikobewertung

Übersicht "Fragen und Antworten"

Ausgewählte Fragen und Antworten zu Bisphenol A in Babyfläschchen und -saugern

Babyflasche

Aktualisierte FAQ vom 7. Januar 2010

Die chemische Substanz Bisphenol A ist in vielen Plastikprodukten enthalten, auch in Babyfläschchen. Zur Wirkung des Stoffes auf die menschliche Gesundheit sind international zahlreiche wissenschaftliche Studien durchgeführt worden. Sie kommen teilweise zu widersprüchlichen Ergebnissen. In regelmäßigen Abständen greifen die Medien das Thema Bisphenol A in Babyfläschchen auf, und fragen, ob von dem Stoff eine Gefahr für Kleinkinder ausgeht. Verunsicherte Eltern fragen sich, ob sie auf andere Babyfläschchen ausweichen müssen. Im Folgenden beantwortet das BfR die zu Bisphenol A am häufigsten gestellten Fragen.

Was ist Bisphenol A?

Bei Bisphenol A handelt es sich um die Industriechemikalie 2,2-Bis(4-hydroxyphenyl)propan, die als Ausgangssubstanz für die Herstellung von Polycarbonat-Kunststoffen und Kunstharzen verwendet wird.

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Wo kommt Bisphenol A vor?

Die Substanz kann in Gegenständen aus Plastik enthalten sein, auch in solchen, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen. Beispiele dafür sind Babyfläschchen, Trinkbecher, Plastikgeschirr oder auch die Innenbeschichtung von Konservendosen.

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Wie wirkt Bisphenol A?

Die Substanz hat eine geringe akute Giftigkeit. Es gibt keine Hinweise auf eine Krebs auslösende Wirkung. Bisphenol A gehört aber zu einer Gruppe von Substanzen, die hormonähnlich (östrogen) wirken können. Diese Substanzen werden wissenschaftlich als „endokrine Disruptoren“ bezeichnet. Im menschlichen Körper wird Bisphenol A schnell in ein Stoffwechselprodukt umgewandelt, das keine östrogene Wirkung mehr hat und über die Nieren ausgeschieden wird. Hierin besteht nach neueren Erkenntnissen ein wesentlicher Unterschied zu Nagetieren, die in experimentellen Studien eine langsamere Ausscheidung von Bisphenol A aufweisen.

Es gibt eine Reihe neuerer Untersuchungen an Versuchstieren zu möglichen gesundheitsschädigenden Wirkungen kleinster Mengen von Bisphenol A und insbesondere zu seinen östrogenen Wirkungen. Diese Untersuchungen sind zum Teil schwer interpretierbar, manchmal sogar widersprüchlich. Daher wurde eine neue Langzeitstudie an Mäusen über einen großen Dosisbereich durchgeführt. Aufgrund der Daten aus dieser Studie ist das gesundheitliche Risiko von Bisphenol A auf europäischer Ebene neu bewertet und ein sicherer Grenzwert festgelegt worden. Experten des BfR wurden in diese Bewertung eingebunden.

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Nehmen Kinder aus Babyflaschen gesundheitsgefährdende Mengen an Bisphenol A auf?

Für Bisphenol A wurde auf europäischer Ebene ein „TDI-Wert“ festgelegt. Dieser Wert beziffert die Menge, die ein Mensch ein Leben lang täglich aufnehmen kann (tolerable daily intake), ohne dass unerwünschte gesundheitliche Wirkungen auftreten.

Der TDI-Wert für Bisphenol A liegt bei 0,05 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht (das sind 3,0 mg für einen 60 kg schweren Menschen) und beinhaltet einen Sicherheitsfaktor von 100. Um sicherzustellen, dass der Wert nicht überschritten wird, dürfen Produkte, die Bisphenol A enthalten, nur bestimmte Mengen von dieser Substanz freisetzen.

Auch für Babyfläschchen aus Polycarbonat gilt: Sie dürfen nur so viel Bisphenol A in die Babynahrung abgeben, dass die Bisphenol A-Aufnahme des Babys sicher unter dem TDI-Wert bleibt. Das ist bei den im Handel angebotenen Fläschchen und ihrer üblichen Anwendung der Fall: Die amtliche Lebensmittelüberwachung hat bei stichprobenartigen Untersuchungen im Inhalt haushaltsüblich erwärmter Babyfläschchen kein Bisphenol A nachweisen können. Eine Gesundheitsgefährdung für Babys, die Nahrung aus Babyfläschchen aus Polycarbonat aufnehmen, besteht daher nicht. Einen Verzicht auf Polycarbonatfläschchen hält das BfR nicht für erforderlich.

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Wird Bisphenol A durch Auskochen der Babyfläschchen und durch Gebrauchskratzer freigesetzt?

Grundsätzlich können höhere Temperaturen und die Oberflächenalterung der Fläschchen die Freisetzung von Bisphenol A erhöhen. Zudem wird beim Auskochen der Fläschchen dem Wasser Kohlendioxid entzogen und damit der pH-Wert des Wassers erhöht, was ebenfalls die Freisetzung von Bisphenol A fördert. Die Freisetzung von Bisphenol A aus Babyflaschen und der Übergang in die Babynahrung sind aber gut untersucht. Auch die Einflüsse des Auskochens und von Gebrauchsspuren wurden berücksichtigt. Diese Studien haben keine gesundheitlich bedenkliche Bisphenol A-Freisetzung ergeben.

Um die Exposition gegenüber Bisphenol A so gering wie möglich zu halten, empfiehlt das BfR, das zum Auskochen verwendete Wasser nicht zur Zubereitung der Babynahrung zu verwenden.

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Gibt es Alternativen zu Babyfläschen aus Bisphenol A?

Das BfR hält es nach dem gegenwärtigen wissenschaftlichen Kenntnisstand nicht für erforderlich, auf Babyfläschchen aus Polycarbonat zu verzichten. Eltern, die trotzdem verunsichert sind, haben einerseits die Möglichkeit, auf Trinkflaschen aus Glas auszuweichen. Zu berücksichtigen ist hierbei allerdings, dass Glasflaschen eine Bruchgefahr bergen.

Außerdem gibt es verschiedene Kunststoff-Alternativen zu Polycarbonat, z.B. werden Babyflaschen aus Polypropylen angeboten. Polypropylen gibt grundsätzlich deutlich mehr Substanzen an Lebensmittel ab, als Polycarbonat. Die migrierenden Stoffe sind jedoch gesundheitlich bewertet und die für ihre Verwendung geltenden Migrationsgrenzwerte müssen eingehalten werden.

Im Handel werden auch Fläschchen aus Polyethersulfon angeboten und als „B free“ beworben. Die Ausgangsstoffe für diesen Kunststoff sind allerdings bislang wissenschaftlich wesentlich weniger untersucht als Bisphenol A.

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Warum wird Bisphenol A nicht verboten?

Nach sorgfältiger Prüfung aller Studien, insbesondere auch der Studien im Niedrigdosisbereich von Bisphenol A, kommt das BfR in seiner wissenschaftlichen Bewertung zu dem Ergebnis, dass für Säuglinge und Kleinkinder aus der üblichen Verwendung von Polycarbonatflaschen kein gesundheitliches Risiko durch Bisphenol A resultiert. Mit dieser Einschätzung steht das BfR nicht allein: Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und die amerikanische Lebensmittelsicherheitsbehörde (FDA) teilen diese Bewertung. Auch Japan, das eigene Untersuchungen zur Bisphenol A-Problematik durchgeführt hat, sieht keinen Anlass für ein Verbot. Für die Abgabe von Bisphenol A aus Polycarbonat gibt es einen gesetzlich verbindlichen Grenzwert, dieser beträgt 0,6 Milligramm pro Kilogramm Lebensmittel. Das bedeutet: Bei Einhaltung dieses Grenzwertes wird die von der EFSA abgeleitete tolerable tägliche Aufnahme (TDI) maximal zu 20% ausgeschöpft, wenn ein 60 kg schwerer Mensch ein Kilogramm Lebensmittel mit Bisphenol A verzehrt. Aufgrund der vorhandenen Expositionsdaten geht das BfR aber davon aus, dass die tatsächliche Aufnahme von Bisphenol A über Lebensmittel sehr viel geringer ist.

Wenn dem BfR Hinweise auf gesundheitliche Risiken für den Verbraucher vorliegen, informiert das Institut die Behörden, die der Gesetzgeber für die Regulierung benannt hat, und natürlich die Öffentlichkeit. Darüber hinaus könnte das BfR ein Verbot für den Einsatz von Bisphenol A aus zwei Gründen gar nicht aussprechen: Erstens ist die Verwendung der Substanz auf europäischer Ebene geregelt. Zweitens arbeitet das BfR ausschließlich mit dem gesetzlichen Auftrag, Risiken zu bewerten, darüber zu kommunizieren und Handlungsoptionen für deren Minimierung zu unterbreiten.

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Kann Bisphenol A auch in Babysaugern aus Latex oder Silicon enthalten sein?

Für die Herstellung dieser Materialien ist kein Bisphenol A notwendig. Der Stoff kann aber im Kunststoffschild des Schnullers enthalten sein, wo er fest eingebunden ist. Ein Übergang von Stoffen aus dem Kunststoffschild in den Sauger ist nach bisherigem Kenntnisstand unter normalen Anwendungsbedingungen nicht zu erwarten.

Im September 2009 haben Umweltverbände in Deutschland und Österreich Babysauger (Schnuller) auf Bisphenol A untersuchen lassen. Die Ergebnisse des Labors deuteten auf unerwartet hohe Gehalte von Bisphenol A sowohl in den Kunststoffschilden als auch in den Saugteilen der Schnuller hin. Die veröffentlichten Ergebnisse zu Bisphenol A waren Anlass für intensive Untersuchungen von Babysaugern durch das BfR, die österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) und durch Labore der Amtlichen Lebensmittelüberwachung in Deutschland. Keines der Labore konnte die Befunde der Umweltorganisationen bestätigen. Die Analysenmethode, die in dem von den Umweltorganisationen beauftragten Labor angewandt wurde, hat sich als ungeeignet erwiesen.

Das BfR hat eigene Laboranalysen von Babysaugern durchgeführt. Hierbei wurden 18 Beruhigungssauger verschiedener Hersteller und Marken aus Latex und Silikon auf Bisphenol A untersucht. Ziel war es zu ermitteln, wie viel Bisphenol A beim Gebrauch von den Saugern abgegeben wird. Lediglich in einem Sauger wurde eine Freisetzung von Bisphenol A in Höhe von 0,0002 Milligramm pro Sauger und Stunde bestimmt. Dieser Wert ist als gesundheitlich unbedenklich anzusehen. Alle anderen 17 Sauger gaben kein Bisphenol A ab. Diese Untersuchungsergebnisse stimmen mit denen der oben genannten Überwachungslabore überein.

Auch angesichts dieser Befunde gilt, dass aus Sicht des BfR Bisphenol A in Babysaugern generell unerwünscht und vermeidbar ist.

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Besteht ein gesundheitliches Risiko für Kinder, die über längere Zeit Schnuller benutzen?

Die Untersuchungsergebnisse des BfR, der österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) und anderer amtlicher Labore zeigen, dass über Babysauger keine gesundheitlich relevante Bisphenol A-Aufnahme erfolgt.

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  Letzte Änderung am 02.03.2010