Prüfverfahren für die Gefahrenbewertung
Nicht erst die Erfahrungen mit Vergiftungen sollen zur Risikoerkennung führen. Am Beginn jeder gesundheitlichen Risikobewertung müssen toxikologische Untersuchungen stehen. In vielen Fällen können wissenschaftliche Studien, die als qualitätsgeprüfte Veröffentlichungen in wissenschaftlichen Zeitschriften erscheinen, ausgewertet werden. Für standardisierte Bewertungen, die rechtliche Anforderungen zur Chemikaliensicherheit oder zu Zulassungsverfahren zu erfüllen haben, sind jedoch Untersuchungen wichtig, die nach abgestimmten international wissenschaftlich und regulativ anerkannten Prüfrichtlinien erfolgen.
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Das Bundesinstitut für Risikobewertung
International an führender Stelle zur Abstimmung von Prüfrichtlinien zur Chemikaliensicherheit steht die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BfR sind hier an Projekten zur Entwicklung von Testmethoden und Empfehlungen aktiv. Für die Erkennung fast aller gesundheitsschädlichen Wirkungen von Chemikalien stehen inzwischen Prüfrichtlinien bereit.
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Das BfR ist in Deutschland die zentrale Kontakt- und Anlaufstelle für die OECD bei Fragen zur Gesundheitsprüfung von Chemikalien. Das BfR koordiniert die deutschen Interessen im Auftrag des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit bei den Abstimmungen der nationalen Koordinatoren der Mitgliedsstaaten der OECD und der mitwirkenden Industrie- und Tierschutzverbände
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Die durch die OECD verabschiedeten Prüfrichtlinien müssen zwar weltweit bei den Mitgliedsländern der Organisation anerkannt werden, erfordern aber in Einzelfällen noch eine Übertragung in nationales bzw. europäisches Recht.
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Zur besseren fachlichen Arbeit bei der Entwicklung, Bewertung und Abstimmung neuer Prüfrichtlinien oder der Überarbeitung bestehender Dokumente der OECD zu Prüfverfahren wurde im BfR eine interne Arbeitsgruppe eingerichtet.
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