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Einstufung, Kennzeichnung, Restriktionen

Die wichtigsten Bausteine der Chemikaliensicherheit sind die Einstufungen der gefährlichen Eigenschaften chemischer Stoffe und Mischungen, die daraus abgeleiteten warnenden Kennzeichnungen und gezielte Beschränkungen (Restriktionen) zur Vermarktung oder Abgabe.

Einstufungen der Gefahren erfolgen im Prinzip auf Grundlage toxikologischer Untersuchungen oder Erfahrungen beim Menschen (Vergiftungen).

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Das Bundesinstitut für Risikobewertung

Einstufung von Gefahren

Die Einstufungen der Gefahren erfolgen nach klaren Regeln. Sie können von Herstellern selbst erstellt oder durch Vorschriften staatlicherseits festgelegt werden.

Kennzeichnung von Gefahren

Die Kennzeichnungen der gefährlichen Eigenschaften mit den Warnsymbolen sowie den Hinweisen zu den Gefahren und zum sicheren Umgang leiten sich aus den Einstufungen der Gefahren ab

Nachteile unterschiedlicher Warnkennzeichen

Mitte der 1980er Jahre wurden die Nachteile und Mängel der bestehenden Regelungen zur Einstufung der Gefährlichkeit und Kennzeichnung der gefährlichen Eigenschaften chemischer Stoffe und Mischungen in dem sich verstärkenden weltweiten Handel von Gütern nur zu deutlich.

Globale Harmonisierung: Mitarbeit in UN und OECD

Seit den 1980er Jahren sind das BfR und seine Vorgängereinrichtungen darum bemüht, international einheitliche Kriterien für die Einstufung und global abgestimmte Kennzeichnungen zu erreichen.

Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung

Die jahrzehntelangen Bemühungen um ein global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung waren erfolgreich und werden in einigen Jahren zu abgestimmtem Vorgehen in diesem Bereich der Chemikaliensicherheit führen.

EU-Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien (CLP-VO)

Die europäische Gemeinschaft hat neben REACH eine Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung chemischer Stoffe und Mischungen eingeführt, die das global harmonisierte System der Vereinten Nationen zur Einstufung und Kennzeichnung einbezog.

Chemikalienverbote

Trotz aller Warnkennzeichen können von chemischen Stoffen und Mischungen solche Risiken ausgehen, dass Beschränkungen notwendig werden.

Zusammenarbeit zwischen BfR und Bundesländern (BLAC)

Von den praktischen Erfahrungen vor Ort erfährt das BfR durch die zuständigen Behörden der Bundesländer. In der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) beraten Experten über Umsetzungen von Maßnahmen zur Chemikaliensicherheit. Das BfR hat einen Gaststatus.

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