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OECD-Richtlinien zur toxikologischen Prüfungen von Chemikalien

Für die Erkennung möglicher gesundheitsschädlicher Wirkungen von Chemikalien stehen derzeit toxikologische Prüfungen im Vordergrund. Vergiftungen können auf bisher nicht erkannte Risiken aufmerksam machen, die durch unzureichende toxikologische Prüfung bzw. Bewertung oder unzureichende Sicherheitsvorschriften verursacht werden, solange diese Vergiftungen nicht auf Selbstmordabsichten zurück geführt werden können. So weit wie möglich wird versucht, toxikologische Prüfungen mit wenig Tieren, ohne unnötige Belastung von Tieren oder ganz ohne Tiere (in vitro) durchzuführen. Noch relativ selten werden Bewertungsansätze mit mathematisch-theoretischen Verfahren als Prüfungsalternativen eingesetzt, die von der chemischen Struktur von Stoffen Wirkungen ableiten (Struktur-Wirkungsbeziehungen). Erste Vorschriften greifen zurück auf „Wirk-Cluster“, indem ähnliche Stoffe oder Stoffe mit ähnlichen Wirkungen für die Ableitung der möglichen gesundheitsschädlichen Wirkung herangezogen werden können (sogenannten „Read Across“).
Den weltweiten „Goldstandard“ für toxikologische Prüfungen stellen aber weiterhin die standardisierten und international abgestimmten Prüfmethoden der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD dar ( Chemikaliensicherheit > Internationale Programme > Prüfverfahren für die Gefahrenbewertung > Nationaler Koordinator der OECD ).
Für die gesundheitliche Risikobewertung und die Einstufungen von Gefahren müssen folgende gesundheitsbezogene Effekte erkannt werden:
1. Lebensbedrohliche Vergiftung bei einmaliger Aufnahme (akute Toxizität)
2. Spezifische Zielorgantoxizität bei einmaliger Aufnahme
3. Aspirationsgefahr (Schädigung des Atemtraktes nach dem Verschlucken)
4. Schäden (Ätzung) oder Reizung an Haut und Augen
5. Sensibilisierung (Allergieauslösung) der Haut und der Atemwege
6. Langfristige Gefahren, wie krebserzeugende (carcinogene) Wirkungen
7. Langfristige Gefahren, wie erbgutverändernde (mutagene) Wirkungen
8. Langfristige Gefahren, wie fortpflanzungsgefährdende (reprotoxische) Wirkungen
9. Langfristige Gefahren, wie Schädigungen von Organen oder Geweben bei wiederholter Belastung
10. Wirkungen, die denen von Hormonen entsprechen („Endocrine Disruptor“)
11. Aufnahme und Verstoffwechselung (Metabolismus) von Stoffen im Körper
Hierzu stehen folgende OECD Prüfrichtlinien derzeit zur Verfügung