Referenzlaboratorien

Zwei Menschen unterhalten sich und schauen auf ein Tablet. Ein Mikroskop und ein Laptop sowie Bechergläser stehen auf dem Tisch. Beide tragen Laborkittel.
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Am BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung sind mehrere Nationale Referenzlaboratorien (NRL) angesiedelt. Damit ist das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung Teil eines EU-weiten Netzwerkes zur Verbesserung der Lebensmittelüberwachung.

Aufgaben

Die NRL des BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung verfügen über eine besonders hohe Qualifikation auf ihrem jeweiligen Fachgebiet und zeichnen sich durch politische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit aus. Durch die Einrichtung der NRL in den Mitgliedsstaaten der EU wurde die Basis für europaweit harmonisierte Maßnahmen im Bereich der Labordiagnostik geschaffen. Es ist maßgebliche Aufgabe der NRL, Methoden zu entwickeln und zu validieren sowie Eignungsprüfungen (Laborvergleichsuntersuchungen, Ringversuche) mit den amtlichen Laboratorien auf nationaler Ebene zur Qualitätssicherung durchzuführen.

In den Referenzlaboren werden neue Untersuchungsmethoden entwickelt und validiert, mit denen gesundheitlich relevante Stoffe und Mikroorganismen in Lebensmitteln, Futtermitteln und Produkten zuverlässig und auch gerichtsfest nachgewiesen werden können. Eine hohe Leistungsfähigkeit der Methoden muss gewährleistet sein, um als Referenzmethoden angewendet zu werden.

Die Laboratorien stellen Proben mit bekannten Gehalten an zu untersuchenden Stoffen und Mikoorganismen als Referenzmaterial zur Verfügung. Diese Proben dienen der Überprüfung der angewandten Methoden in den Kontrolllaboratorien und sind damit für den Erhalt der Qualitätssicherung unerlässlich.

Die nationalen Referenzlaboratorien haben durch die Art ihrer Aufgabe eine Wächterfunktion zur Früherkennung auftretender Risiken. Sie bilden die Grundlage für nationale und zunehmend internationale Expositionsschätzungen.

Die Einrichtung der „Nationalen Referenzlaboratorien“ gewährleistet, dass europaweit nach einheitlichen Standards gearbeitet wird. Dies ist insbesondere bei der Überwachung und Kontrolle von Lebensmitteln von Bedeutung, für die innerhalb der Europäischen Union grundsätzlich das Prinzip des freien Warenverkehrs gilt.

Nationale Koordinierung

Die nationalen Referenzlabore fungieren außerdem als nationales Bindeglied zwischen den Gemeinschaftsreferenzlaboren der EU und den Behörden der Lebensmittelüberwachungen der Mitgliedsstaaten.

Verlässliche Lebensmittelüberwachung in allen europäischen Staaten

Als Bundesinstitut arbeitet das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung mit den jeweiligen Einrichtungen der Bundesländer (insbesondere den Landesuntersuchungsämtern) zusammen. Daher verstehen sich die NRL als Bindeglied zwischen den Ländereinrichtungen und der Europäischen Union. Die Anliegen der Bundesländer werden durch die NRL gebündelt und an die europäischen Referenzlaboratorien (EURL) weitergegeben. Die EURL wiederum stehen mit den NRL in den Mitgliedstaaten in engem Kontakt. Dies gewährleistet, dass europaweit nach einheitlichen Standards gearbeitet wird, insbesondere bei der Überwachung und Kontrolle von Lebensmitteln, für die innerhalb der EU grundsätzlich das Prinzip des freien Warenverkehrs gilt.

Die EURL unterstehen der Aufsicht der Europäischen Kommission (EC). Die EURL sind die Einrichtungen zwischen der EU-Kommission und den NRL in den Mitgliedsstaaten.

Forschung

Ziel der Forschung in den nationalen Referenzlaboren ist die Entwicklung neuer sensitiver Nachweismethoden. Die Methoden sollen helfen, schnelle und sichere Ergebnisse zu Vorkommen, Verbreitung und Charakterisierung von Erregern, Rückständen, Kontaminanten und unerwünschten Inhaltsstoffen zu liefern.

Entwicklung von Nachweismethoden

Es werden v.a. Nachweismethoden für Salmonellen, Escherichia coli, Trichinellose, Campylobacter, Kontrolle bakterieller und viraler Muschelkontaminanten, Marine Biotoxine, Futtermittel und Lebensmittel aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO), Materialien in Kontakt mit Lebensmitteln, Forschung der Obergutachterstelle Wein entwickelt.

Im Besonderen sollen die Nachweismethoden

  • auftretende Risiken frühzeitig erkennen
  • schnelle und sichere Ergebnisse zum Vorkommen, zur Verbreitung und Charakterisierung von Erregern, Rückständen und Kontaminanten liefern
  • sich zur nationalen und internationalen Standardisierung eignen

Einsendeformular für Isolate und Proben

Labore können Materialien (Isolate, Lebensmittel, sonstige) zur Untersuchung an die Nationalen Referenzlaboraorien schicken.

Übersicht: Nationale Referenzlaboratorien am BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung

Übersicht: Speziallaboratorien und Laboratorien mit Referenzfunktion am BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung

Neben diesen auf EU-Recht basierenden NRL gibt es am BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung noch weitere Speziallaboratorien und Laboratorien mit Referenzfunktion. Dazu gehören das Referenzlaboratorium im Netzwerk Gentechnisch veränderte Organismen (GVO), die Obergutachterstelle für die Einfuhrkontrolle von Wein nach Weinüberwachungsverordnung, die Zoonosenberichterstattung, die Konsiliarlaboratorien für Leptospiren, Vibrionen und Yersinien sowie das Speziallabor für Sporenbildner.

Rechtliche Grundlagen

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMELkurz fürBundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) ernennt nationale Referenzlaboratorien nach der Verordnung (EG) 882/2004. Die nach dieser Verordnung ernannten und am BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung angesiedelten Referenzlaboratorien arbeiten sowohl lebensmittelchemisch/analytisch als auch molekularbiologisch und mikrobiologisch. Grundlage der Arbeit sind unterschiedliche gesetzliche Vorschriften aus dem Lebensmittelrecht, dem Futtermittelrecht sowie Gesetze und Verordnungen zu Bedarfsgegenständen.

Revision der bisherigen Verordnung (EG) 882/2004

Die neue Verordnung (EU) 2017/625 löst die bisherige Verordnung (EG) Nr. 882/2004 ab. Ziel der Revision ist eine Straffung und Vereinfachung des bisherigen Rechtsrahmens damit die risikoorientierte Kontrolle fortgeführt und verbessert werden kann. Weiter soll die Amtshilfe zwischen den Mitgliedstaaten zur besseren Verfolgung von grenzübergreifenden Verstößen erhöht und ein verbesserter Wissensaustausch gewährleistet werden. Zukünftig werden auch die Bereiche Pflanzengesundheit, Pflanzenschutz und tierische Nebenprodukte in den Anwendungsbereich der Verordnung fallen.

Informationen des BMEL zur Verordnung (EU) 625/ 2017

Rechtliche Grundlagen

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