Produktsicherheit
Verbraucher kommen täglich mit Produkten wie Kosmetika, Lebensmittelverpackungen oder Spielzeug in Kontakt. Aufgabe des BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung ist es, die Risiken dieser Produkte zu bewerten und mit Empfehlungen zur Produktsicherheit beizutragen. Für die gesundheitliche Bewertung hat das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung einen Leitfaden entwickelt.

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Aktuelles zur Produktsicherheit
Produktsicherheit ist eine wichtige Aufgabe des Verbraucherschutzes. Dabei geht es um Fragen wie: Kann ein Spielzeug giftig sein? Verursacht eine Hautcreme Allergien? Wie reagiert die Haut auf Waschmittelrückstände?
Im Arbeitsfeld „Produktsicherheit“ des BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung bewertet das Institut die gesundheitlichen Risiken einer Vielzahl verschiedener Produkte, zum Beispiel aus den Produktgruppen Tabakerzeugnisse, kosmetische Mittel oder Spielzeug.
Ob ein gesundheitliches Risiko bei einem Produkt besteht, hängt nicht nur von den Inhaltsstoffen ab, sondern in erster Linie davon, wie Verbraucherinnen und Verbraucher mit diesen in Kontakt kommen. Entscheidend ist somit, ob die enthaltenen Substanzen in dem Produkt fest eingebunden sind oder herausgelöst werden. Das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung untersucht daher nicht nur die verwendeten Substanzen, sondern auch ihre Freisetzung.
Die Ergebnisse der BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung-Risikobewertung fließen in Empfehlungen an die Hersteller ein.
Woher kommen die Daten zur Risikobewertung von Produkten?
Für die Risikobewertung benutzt das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung Daten aus unterschiedlichen Quellen, zum Beispiel:
- allgemein zugängliche Daten
- Daten aus eigener experimenteller Forschung
- Daten aus BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung-Forschungsaufträgen an Universitäten und anderen wissenschaftlichen Einrichtungen
- Daten externer Sachverständiger
Fragen und Antworten
Internationale Kooperation
Das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung arbeitet mit internationalen Instituten zusammen und schlägt diesen Maßnahmen zur Risikobewertung und -vermeidung vor. Es bringt seine Kenntnisse unter anderem bei der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (Externer Link:EFSA) oder dem Wissenschaftlichen Ausschuss für Verbrauchersicherheit Externer Link:Scientific Committee on Consumer Safety der Europäischen Kommission ein und arbeitet eng mit diesen Organen zusammen.
Rechtliche Regelung
- Externer Link:Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
- Externer Link:Bedarfsgegenständeverordnung (BedGgstV)
Externer Link:Verordnung über kosmetische Mittel (KosmetikV) - Externer Link:Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz - ProdSG)
- Externer Link:Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (WRMG)