Kategorie Mitteilungen
Mitteilung Nr. 015/2026

Sucralose – Beim Erhitzen über 120° Grad können sich gesundheitsschädliche Stoffe bilden Risikobewertung der EFSAkurz fürEuropean Food Safety Authority (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) veröffentlicht

Darum geht es:

Sucralose ist ein Süßungsmittel, das in der Europäischen Union als Lebensmittelzusatzstoff E 955 zugelassen ist. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSAkurz fürEuropean Food Safety Authority (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit)) hat Externer Link:in einer Neubewertung den aktuellen Wissensstand zu Sucralose geprüft. Zuvor war Sucralose im Jahr 2000 vom damals zuständigen Wissenschaftlichen Lebensmittelausschuss (SCF) der Europäischen Kommission bewertet worden. Die EFSAkurz fürEuropean Food Safety Authority (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) hat die vom SCF abgeleitete akzeptable tägliche AufnahmemengeADIkurz fürAcceptable Daily Intake (akzeptable tägliche Aufnahmemenge) - Acceptable Daily Intake (akzeptable tägliche Aufnahmemenge)Zum Glossareintrag (Acceptable Daily IntakeADIkurz fürAcceptable Daily Intake (akzeptable tägliche Aufnahmemenge) - Acceptable Daily Intake (akzeptable tägliche Aufnahmemenge)Zum Glossareintrag, ADIkurz fürAcceptable Daily Intake (akzeptable tägliche Aufnahmemenge)ADIkurz fürAcceptable Daily Intake (akzeptable tägliche Aufnahmemenge) - Acceptable Daily Intake (akzeptable tägliche Aufnahmemenge)Zum Glossareintrag) von 15 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht und Tag (mgkurz fürMilligramm/kgkurz fürKilogramm KG und Tag) bestätigt. Die Hersteller hatten zudem beantragt, dass Sucralose in der Lebensmittelkategorie „Feine Backwaren“ außer in Eiswaffeln ohne Zuckerzusatz auch in anderen Backwaren ohne Zuckerzusatz eingesetzt werden darf. Hierzu schlussfolgerte die EFSAkurz fürEuropean Food Safety Authority (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit), dass die Unsicherheiten hinsichtlich der thermischen Stabilität weiterer Klärung bedürfen, es sei denn, es werden Begrenzungen für die Backtemperatur und -zeit festgelegt.

Beim Erhitzen von Sucralose, insbesondere beim Erhitzen von Sucralose-haltigen Lebensmitteln wie beispielsweise Backwaren, können chlorierte organische Verbindungen mit gesundheitsschädlichem und krebserzeugendem Potenzial entstehen. Wird Sucralose über längere Zeit heißer als 120 °Ckurz fürGrad Celsius, führt dies zu einer schrittweisen und – mit weiter ansteigender Temperatur – fortschreitenden Zersetzung und Dechlorierung des Stoffes. Temperaturen zwischen 120 °Ckurz fürGrad Celsius und 150 °Ckurz fürGrad Celsius sind bei der industriellen Herstellung und Verarbeitung von Lebensmitteln möglich und werden auch im Privathaushalt beim Kochen und Backen von Lebensmitteln, die Sucralose enthalten, erreicht, wie das bereits vom BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung in seiner Externer Link:Stellungnahme von 2019 beschrieben ist. Die EFSAkurz fürEuropean Food Safety Authority (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) hat betont, dass entsprechende Lebensmittel bei industrieller Herstellung nur kurz erhitzt werden, wodurch das Risiko einer Chlorierung von organischen Molekülen begrenzt ist, dass dieses Risiko bei der Zubereitung von Lebensmitteln, die bei Erhitzung von Sucralose-haltigen Lebensmitteln im Privathaushalt hergestellt werden, aber laut EFSAkurz fürEuropean Food Safety Authority (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) nicht ausgeschlossen werden kann.

Das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung empfiehlt daher auch weiterhin, Sucralose-haltige Lebensmittel nicht auf Temperaturen zu erhitzen, wie sie beim Backen, Frittieren und Braten entstehen, oder Sucralose erst nach dem Erhitzen zuzusetzen.

Sucralose wurde von der EFSAkurz fürEuropean Food Safety Authority (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) im Rahmen des Programms zur Neubewertung der zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe gemäß Verordnung (EU) Nr. 257/2010 bewertet. Hierbei wird die aktuelle wissenschaftliche Datenlage betrachtet, um gegebenenfalls neu hinzugekommene Erkenntnisse über gesundheitlichen Risiken zu berücksichtigen. Die daraus folgende Risikobewertung dient der Europäischen Kommission als wissenschaftliche Grundlage für ihre Entscheidungen. Dies hat in manchen Fällen von Lebensmittelzusatzstoffen auch schon dazu geführt, dass Höchstgehalte abgesenkt oder heraufgesetzt wurden oder dass die Zulassung zurückgenommen wurde.

In Bezug auf Sucralose hatte das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung bereits in einer Stellungnahme aus dem Jahr 2019 den Aspekt der hitzebedingten Bildung von chlorierten organischen Verbindungen, wie etwa polychlorierten Dibenzo-p-dioxinen (PCDD) bzw. Dibenzofuranen (PCDF) oder Chlorpropanolen, thematisiert. Unter Verweis auf noch zu schließende Datenlücken empfahl das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung, dass dieser Aspekt bei der EFSAkurz fürEuropean Food Safety Authority (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit)-Neubewertung von Sucralose als Lebensmittelzusatzstoff besonders berücksichtigt wird. In der am 17. Februar 2026 veröffentlichten Risikobewertung kam die EFSAkurz fürEuropean Food Safety Authority (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) ebenfalls zu dem Schluss, dass dieses Risiko bei der Zubereitung von Lebensmitteln, die bei Erhitzung von Sucralose-haltigen Lebensmitteln im Privathaushalt hergestellt werden, nicht ausgeschlossen werden kann. Auf der Basis der verfügbaren Daten und der bestehenden Unsicherheiten bezüglich der potenziellen Bildung chlorierter Verbindungen bei den vielfältigen Backprozessen, die für die Lebensmittelkategorie „Feine Backwaren“ zur Anwendung kommen könnten, konnte die EFSAkurz fürEuropean Food Safety Authority (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) keine Schlussfolgerung zu der beantragten Ausweitung der Zulassung auf zusätzliche feine Backwaren treffen. Sie empfiehlt der Europäischen Kommission, die mögliche Bildung unerwünschter Abbauprodukte bei der Zubereitung selbstgemachter Speisen unter Verwendung von Sucralose im Privathaushalt zu berücksichtigen, insbesondere bei Verwendungen im Haushalt, die hohe Temperaturen erfordern, wie Braten und Backen.

Das Thema ist aus Sicht des BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung insbesondere für Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin relevant, da davon auszugehen ist, dass die genutzte Temperatur bei der Erhitzung von Speisen im privaten Haushalt größeren Schwankungen unterliegt als in standardisierten industriellen Produktionsprozessen. Daher hält das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung an seiner Empfehlung fest, Sucralose-haltige Lebensmittel nicht über 120° C zu erhitzen, um die Bildung von chlorierten organischen Verbindungen zu vermeiden.