Kategorie Mitteilungen
Mitteilung Nr. 063/2025

6. Implementationsbericht Deutsches Vergiftungsregister

Darum geht es:

Dieser sechste Implementationsbericht zum Aufbau eines Deutschen Vergiftungsregisters (NVR) informiert die Öffentlichkeit über den Fortschritt. Für die Implementation sind die gesetzlichen Anforderungen gemäß des Vierten Gesetzes zur Änderung des Chemikaliengesetzes (BGBl. 2023 I Nr. 313) maßgeblich. Berichtet wird über den jeweiligen Sachstand sowie Gesprächs- und Entscheidungsbedarfe.

In dem Register sollen die Vergiftungsmeldungen aus den Giftinformationszentren der Länder (GIZ) – sowie der Ärzte, Ärztinnen und Unfallversicherungsträger - in Deutschland zusammengeführt werden. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung) ist für die Entwicklung verantwortlich. Sobald das Register in Gebrauch ist, kann es verwendet werden, um Vergiftungsfälle auszuwerten, mit dem Ziel, die Anzahl der Vergiftungen zu reduzieren.

1 Aktuelles

Sachstand September 2025:

Eine erste Basisversion der Anwendung des Registers ist fertiggestellt und die Entwicklungsumgebung eingerichtet. 

Der Import und die Bearbeitung von Falldaten ist technisch und basierend auf einem Sicherheitskonzept möglich.

Die für die Fallerfassung, -bearbeitung und Datenauswertung zuständigen Mitarbeiter/innen des BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung werden nun vertieft in die Entwicklung einbezogen. Gemeinsam werden spezifische Bedürfnisse bei der Eingabe, Bearbeitung und Auswertung unter Beachtung des Workflows erarbeitet und in der Programmierung umgesetzt.

Erste Gespräche mit den GIZ zur Pilotphase wurden aufgenommen – bislang wurden strukturierte Testdaten (Schemadaten) zur Verfügung gestellt. Im Oktober 2025 ist geplant, die Pilot-GIZ via API anzubinden und die Nutzeroberfläche zur Testung zur Verfügung zu stellen.

2 Bund-Länder-Treffen

Am 11. und 12. Juni 2025 wurde in Kooperation mit dem Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) ein Bund-Länder-Treffen veranstaltet. An Tag 1 wurden die für die GIZ zuständigen Landesministerien, eingeladene Ämter und Institutionen sowie BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung-Mitarbeitende ausführlich über den Sachstand der Entwicklung des Vergiftungsregisters informiert. Funktionen der ersten Basisversion der Datenbank wurden demonstriert. Ein weiterer zentraler Punkt war die Darstellung der Arbeit, Historie und sozioökonomischen Rolle der Giftinformationszentren. Es gab die Gelegenheit für Fragen sowie kurze inhaltliche Diskussionen. 

Tag 2 des Bund-Länder-Treffens wurde unter Einbeziehung der Giftinformationszentren für einen Austausch der für die GIZ zuständigen Landesministerien und des BMUKN genutzt. Hierbei wurden Standpunkte bezüglich der aktiven Beteiligung der GIZ am Vergiftungsregister erläutert und die Herausforderungen benannt, die die zusätzlichen Aufgaben für die GIZ mit sich bringen. Bedarfe zur Umsetzung der gesetzlichen Aufgaben wurden diskutiert. Die Gespräche werden an einem Folgetermin im Herbst 2025 fortgeführt.

3 Arbeitsfelder zur Verwirklichung des DVR

3.1 Daten-Harmonisierung

Die Toxikovigilanz und die damit verbundene Analyse von Vergiftungsfällen im Zusammenhang mit bestimmten Noxengruppen ist eine Kernaufgabe der Giftinformationszentren und des zukünftigen DVR. Anfang des Jahres hat das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung interne Mittel für ein Forschungsprojekt zur Verfügung gestellt, mit dem Ziel der weiteren Harmonisierung bei der Datenerfassung und der Entwicklung eines gemeinsamen Daten-Modells für den Verbund der Giftinformationszentren und des BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung. Die Arbeit fokussiert auf die in § 16i ChemG genannten Parameter. Projektpartner ist die Gesellschaft für Klinische Toxikologie (GfKT) unter Einbeziehung der deutschen GIZ. Für den Zweck der Harmonisierung sollen Referenzlisten für die zu erfassenden Parameter entwickelt werden, die den Import in das DVR technisch und inhaltlich erleichtern und perspektivisch durch alle Giftinformationszentren verwendet werden können.  Unter anderem soll auch die mögliche Nutzung des TDIkurz fürTolerable Daily Intake (tolerierbare tägliche Aufnahmemenge)[1] -Kategoriesystems (TKS) als Basis für die Produktkategorisierung geprüft werden. Dieses wurde von der GfKT in einem gemeinsamen Forschungsprojekt mit dem BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung (1999 - 2006) entwickelt und in den Folgejahren von der GfKT und innerhalb einzelner GIZ weiterentwickelt. 

Die Harmonisierung gehört zu den ressourcenintensivsten Aufgaben, ist aber für eine dauerhaft praktikable Auswertung der Gesamtdatenmenge erforderlich. Harmonisierte Daten stellen ferner eine Grundlage dar, um zukünftig eine gemeinsame Software entwickeln und nutzen zu können. Für perspektivische internationale Kooperationen soll dabei auch die Vergleichbarkeit mit EU-Daten bzw. weiterer internationaler Datenbanken berücksichtigt werden.

Weiterhin gewinnt angesichts der aktuell anstehenden Entscheidungen zu den Meldepflichten im Rahmen des „Early Warning and Response System“ (EWRS) die Etablierung eines harmonisierten Systems an entscheidender Bedeutung. Die rechtliche Grundlage bildet die Verordnung (EU) 2022/2371 über schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren. Prozesse zur Meldung gesundheitsgefährdender Ereignisse und zu ergreifenden Maßnahmen im Rahmen des EWRS befinden sich derzeit auf EU-Ebene in Überarbeitung.

In der Startphase des Vergiftungsregisters wird eine Auswertbarkeit der Daten durch das Mapping der Feldwerte der GIZ in standardisierte Feldwerte der Datenbank des DVR gewährleistet. Dieses Mapping muss für jedes GIZ separat vorgenommen werden. Insbesondere die Harmonisierung komplexerer Systeme wie Symptomgruppen wird sich über einen längeren Zeitraum hinziehen. 


[1] TDIkurz fürTolerable Daily Intake (tolerierbare tägliche Aufnahmemenge) = Toxikologischer Dokumentations- und Informationsverbund

3.2 Beirat

Gemäß § 16h ChemG wird zum Vergiftungsregister ein Beirat eingerichtet, welcher das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung zu dessen Aufgaben hinsichtlich des DVR berät. 

In Vorbereitung auf den Beirat wurden seitens des BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung für die Beratungstätigkeit wünschenswerte Kompetenzbereiche definiert, welche neben toxikologischen Kenntnissen (die durch die Vertreterinnen und Vertreter der GIZ bereits umfassend abgedeckt werden) u. a. die Gebiete Data-Science, Statistik und Signalerkennung, Katastrophen- und Zivilschutz, Marktüberwachung und Vollzug sowie rechtliche Aspekte umfassen. Danach wurden verschiedene Institutionen und Personen zu einer im Herbst geplanten Informations- und Sondierungsveranstaltung eingeladen. Eine Information der für die GIZ zuständigen Landesministerien hinsichtlich der Planungen zum Beirat wird beim nächsten Bund-Länder-Treffen stattfinden. Weiterhin wurde die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) bei der Sitzung vom 16./17. September 2025 über das DVR informiert. Der Vorschlag eine Vertretung des BLAC im Rotationsprinzip (angelehnt an das des BLAC) in den Beirat des Vergiftungsregisters aufzunehmen, fand im BLAC keine Mehrheit. Weitere Informationen zu den Befugnissen des Beirats wurden seitens der BLAC angefragt und werden derzeit im BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung erstellt.

4. Zusammenfassung und Ausblick

Das Vergiftungsregister wird seitens des BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung unter Hinzuziehen externer Dienstleister auf die Bedürfnisse der Nutzer zugeschnitten. Die Anbindung der Pilot-GIZ ist in Vorbereitung.

Das Deutsche Vergiftungsregister wird den wichtigen Stakeholdern bekannt gemacht. Dies schließt insbesondere gesetzlich benannte Empfänger von Daten oder Informationen sowie mögliche Kooperationspartner ein.

Kontakt

Bundesinstitut für Risikobewertung
Max-Dohrn-Straße 8-10
10589 Berlin

Dr. Yuri Bruinen de Bruin
Fachgruppenleitung „Nationales Vergiftungsregister“
T +49 30 18412-3500

Birgit Steinhäuser
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
T +49 30 18412-86218

35@bfr.bund.de
 

Über das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung) ist eine wissenschaftlich unabhängige Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH). Es schützt die Gesundheit der Menschen präventiv in den Tätigkeitsbereichen des Public Health und des Veterinary Public Health. Das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung berät die Bundesregierung und die Bundes-länder zu Fragen der Lebens- und Futtermittel-, Chemikalien- und Produkt-sicherheit. Das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung betreibt eigene Forschung zu Themen, die in engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen.