Kategorie Mitteilungen
Mitteilung Nr. 058/2025

2. Implementationsbericht Nationales Vergiftungsregister

Darum geht es:

Dieser zweite Implementationsbericht zum Aufbau eines Nationalen Vergiftungsregisters (NVR) informiert die Öffentlichkeit über den Fortschritt. Für die Implementation sind die gesetzlichen Anforderungen gemäß des Vierten Gesetzes zur Änderung des Chemikaliengesetzes (BGBl. 2023 I Nr. 313) maßgeblich. Berichtet wird über den jeweiligen Sachstand sowie Gesprächs- und Entscheidungsbedarfe.

In dem Register sollen die Vergiftungsmeldungen aus den Giftinformationszentren der Länder (GIZ) – sowie der Ärzte, Ärztinnen und Unfallversicherungsträger - in Deutschland zusammengeführt werden. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung) ist für die Entwicklung verantwortlich. Sobald das Register in Gebrauch ist, kann es verwendet werden, um Vergiftungsfälle auszuwerten, mit dem Ziel, die Anzahl der Vergiftungen zu reduzieren.

1 Aktuelles

Von Mai bis Juli 2024 wurden sechs Giftinformationszentren (GIZ) durch Mitarbeitende der BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung-Fachgruppe Nationales Vergiftungsregister aufgesucht. Die dort gewonnenen Erkenntnisse fließen in den Strategieplan zur Einrichtung des NVR ein.

2 Zeitplan zur Etablierung des Nationalen Vergiftungsregisters

Im Juli erfolgte die Finalisierung des Lastenhefts, so dass auch noch die in diesem Monat gewonnenen Erkenntnisse aus den GIZ-Besuchen einfließen konnten. 

Die personelle und technische Ausstattung der GIZ ist divers. Jedes der GIZ arbeitet daran, auf nachhaltige Art und Weise seine Arbeitsbedingungen zu optimieren. Mindestens drei GIZ planen eine zeitaufwändige Umstellung der Softwaresysteme. Die erfolgreiche Implementierung wird eine Voraussetzung sein für den kontinuierlichen Datenfluss in das Nationale Vergiftungsregister. Die Bereitschaft, an Pilotprojekten 2025 teilzunehmen, wurde durch mehrere Leiterinnen und Leiter der GIZ geäußert.

3 Arbeitsfelder zur Verwirklichung des NVR

Im Folgenden werden die Arbeitsfelder aufgeführt, welche im aktuellen Prozess relevant sind. 

3.1 Wissens- und Qualitätsmanagement

Der Projektplan wurde für alle Arbeitsgruppen erstellt. 

Mitte Juli wurde die persönliche Kontaktierung der Giftinformationszentren als essentielle Stakeholder abgeschlossen. Sechs von sieben geplanten Besuchen konnten realisiert werden. 

Die Vorbereitungen zur Einbindung des NVR in das Qualitätsmanagementsystems des BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung nach ISO 9001 laufen.

3.2 Datenakquise, -erfassung und -verwaltung

Die Ergebnisse aller GIZ-Besuche werden analysiert und in Teilprojekte aufgeteilt, z. B. Harmonisierung der Produktkategorisierung, der Symptomerfassung oder der Noxenbezeichnungen. Die Erkenntnisse sollen in die Entscheidungsprozesse hinsichtlich der in das NVR zu implementierenden Kategorisierungssysteme einfließen. Die Harmonisierung der Daten ist eine sehr herausfordernde und zeitintensive Aufgabe, da jedes der GIZ eigene Datenbanken pflegt. Hierfür soll auch die Fachexpertise der Gesellschaft für Klinische Toxikologie (GfKt) eingeholt werden, die bereits seit längerem u. a. an der Produktkategorisierung (TDIkurz fürTolerable Daily Intake (tolerierbare tägliche Aufnahmemenge)[1]-Kategorisierungssystem) sowie der Harmonisierung der Datenerfassung arbeitet.


[1] TDIkurz fürTolerable Daily Intake (tolerierbare tägliche Aufnahmemenge) = Toxikologischer Dokumentations- und Informationsverbund

3.3 Datenintegration

Mittels der GIZ-Besuche konnte eine Übersicht über die jeweils vorhandene IT-Infrastruktur gewonnen werden. Dies ist essentiell für die Erstellung zukünftiger Schnittstellen. Drei GIZ planen zeitnah die Umstellung ihrer Datenbanksysteme. Dies ist einerseits für die Implementierung des NVR hilfreich, da Anforderungen hinsichtlich der Datenerfassung und -übermittlung in die Planungen der einzelnen GIZ einbezogen werden können. Es besteht die Chance, dass eine Harmonisierung der Begriffsdefinitionen und Kategorisierungen vorangetrieben werden kann. Gleichzeitig ist der kontinuierliche Datenfluss in das NVR ab 01.01.2026 abhängig von der rechtzeitigen Implementierung dieser Datenbanksysteme.

3.4 Kommunikation und Aufbau eines Netzwerks

Derzeit wird  in Zusammenarbeit mit der Fachgruppe Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung eine Kommunikationsstrategie für das NVR erarbeitet. Darin werden wichtige Stakeholder, Kommunikationsziele und -wege definiert. In den ersten Jahren sind insbesondere die Stakeholderbedeutend, die an der Einrichtung des NVR mitwirken bzw. für dessen Betreiben essentiell sind, allen voran die Giftinformationszentren und deren zuständige Landesministerien. Mit fortschreitender Zeit ist aber auch der Ausbau eines Netzwerks um das NVR bedeutsam, um den künftigen Wirkungsgrad des Vergiftungsregisters nach und nach zu erweitern. Informationswege und Formate für einen Datenaustausch müssen – zugeschnitten auf die jeweiligen Zwecke und Stakeholder - definiert und festgelegt werden. 

4 Schlussfolgerung und weiteres Vorgehen

Die aus den GIZ-Besuchen gewonnenen Informationen werden analysiert und dienen der Vorbereitung von Workshops am BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung, zu welchen verschiedene Stakeholder, insbesondere Vertreter der GIZ, eingeladen werden sollen. In den geplanten Workshops werden u. a. Fragen bezüglich der Kategorisierungssysteme und der Harmonisierung sowie des noch zu bildenden Beirats des NVR thematisiert werden. Die Erkenntnisse aus den GIZ-Besuchen fließen in das Strategie-Handbuch für das Nationale Vergiftungsregister ein.

Kontakt

Bundesinstitut für Risikobewertung
Max-Dohrn-Straße 8-10
10589 Berlin

Dr. Yuri Bruinen de Bruin
Fachgruppenleitung „Nationales Vergiftungsregister“
T +49 30 18412-3500

Birgit Steinhäuser
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
T +49 30 18412-86218

35@bfr.bund.de
 

Über das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung) ist eine wissenschaftlich unabhängige Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH). Es schützt die Gesundheit der Menschen präventiv in den Tätigkeitsbereichen des Public Health und des Veterinary Public Health. Das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung berät die Bundesregierung und die Bundes-länder zu Fragen der Lebens- und Futtermittel-, Chemikalien- und Produkt-sicherheit. Das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung betreibt eigene Forschung zu Themen, die in engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen.