Darum geht es:
Dieser vierte Implementationsbericht zum Aufbau eines Nationalen Vergiftungsregisters (NVR) informiert die Öffentlichkeit über den Fortschritt. Für die Implementation sind die gesetzlichen Anforderungen gemäß des Vierten Gesetzes zur Änderung des Chemikaliengesetzes (BGBl. 2023 I Nr. 313) maßgeblich. Berichtet wird über den jeweiligen Sachstand sowie Gesprächs- und Entscheidungsbedarfe.
In dem Register sollen die Vergiftungsmeldungen aus den Giftinformationszentren der Länder (GIZ) – sowie der Ärzte, Ärztinnen und Unfallversicherungsträger - in Deutschland zusammengeführt werden. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung) ist für die Entwicklung verantwortlich. Sobald das Register in Gebrauch ist, kann es verwendet werden, um Vergiftungsfälle auszuwerten, mit dem Ziel, die Anzahl der Vergiftungen zu reduzieren.
1 Aktuelles
Die Informationen der Giftinformationszentren (GIZ), welche für die Einrichtung des Nationalen Vergiftungsregisters und die Anbindung der GIZ relevant sind, wurden nach Abschluss der Besuche und digitalen Abfragen zusammengefasst und analysiert. Die drei Bereiche „IT“, „Harmonisierung“ und „Beirat zum NVR“ wurden als Kernthemen definiert, welche 2025 im Rahmen von Fachgesprächen mit Expertinnen und Experten aus den GIZ, aber auch anderen Fachbereichen bearbeitet werden sollen.
Gemeinsam mit externen Dienstleistern erarbeiten Spezialistinnen und Spezialisten das Datenmodell sowie das technologische Konzept der Datenbank und erstellen die aktuelle Version des Pflichtenhefts.
2 Zeitplan zur Etablierung des Nationalen Vergiftungsregisters

Unter Einbindung der externen IT-Dienstleister wird das Pflichtenheft mit leichter Verzögerung auf den aktuellen Stand gebracht. Der Entwicklungsserver steht zur Verfügung und wird derzeit durch die BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung IT eingerichtet.
Durch die Planung der Fachgespräche und den Stakeholder-Workshop 2025 sollen weitere Entwicklungen maßgeblich vorangetrieben werden.
4 Arbeitsfelder zur Verwirklichung des NVR
Im Folgenden werden die Arbeitsfelder aufgeführt, welche im aktuellen Prozess relevant sind.
3.1 Wissens- und Qualitätsmanagement
Für die Erarbeitung QM- und datenschutzkonformer Regelungen und Leitfäden werden Szenarien zur Datennutzung entwickelt. Darin werden verschiedene Fragestellungen erörtert, welche an das Nationale Vergiftungsregister herangetragen werden könnten und die sich daraus ergebenden Handlungsoptionen herausgearbeitet. Diese Szenarien umfassen unter anderem:
- Anfragen von Ministerien (Erlassbeantwortungen) oder weiteren Behörden
- Anfragen der Presse, von NGOs oder anderen Interessensgruppen
- Anfragen der Industrie
- Regelmäßige Reports, um die Öffentlichkeit zu informieren
- Wissenschaftliche Veröffentlichungen
Von der geplanten Nutzung sowie den konkreten Datenempfängern hängen sowohl die Art und der Umfang der Daten, die übermittelt werden (Datenschutz) ab, als auch die Frage, ob der künftige Beirat oder die Giftinformationszentren im Vorfeld einbezogen werden müssen.
Das Strategiepapier zum Nationalen Vergiftungsregister wurde zur Kommentierung an die sieben Giftinformationszentren sowie das BMUVkurz fürBundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz geschickt. Unter Berücksichtigung der Anmerkungen erfolgt nun eine finale Überarbeitung der Strategie.
Für 2025 wurde durch alle Verantwortlichen eine Projektplanung für die sechs Arbeitsthemen des Nationalen Vergiftungsregisters vorgelegt. Diese werden nun im Detail priorisiert und zu einer Gesamtplanung zusammengefasst.
3.3 Datenintegration
In Zusammenarbeit mit den externen Dienstleistern wurden die großen Meilensteine des Gesamtprojekts skizziert und paketiert. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen und der verbleibenden Zeit wurden die Anforderungen als Minimum Viable Product (MVP) definiert. Das MVP bestimmt die konkreten Aufgaben des Projektes innerhalb der Gesamtplanung und ermöglicht eine genaue Planung und Bestimmung der benötigten Ressourcen für die nächsten Monate.
Gleichzeitig erarbeitet die IT mit den technischen und wissenschaftlichen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen gemeinsam weitere Anforderungen und Funktionalitäten zum Register und einzelnen Modulen, Layout-Entwürfe zur Arbeitsoberfläche und einen Click-Dummy (Mockup). In diesem Prozess werden auch Methoden zur Suche, Auswertung und weiterer relevanter Bereiche definiert und festgehalten.
Das Datenmodell des Registers basiert auf der aktuellen Datenbank für Vergiftungsfälle (beinhaltet die bislang nach § 16e ChemG gemeldeten Fälle), den Vorgaben des Gesetzes sowie den Erkenntnissen aus den GIZ Besuchen. Dieses Datenmodell ist Grundlage für das Mapping der Felder der GIZ Daten, die in das Register geladen werden (per API oder Datei).
Für Datenbanktests (u.a. Validierung, Performance) wurde ein Generator für Testdaten erstellt, der fiktive Daten auf Grundlage des Datenbankschemas erstellt. Mit den Testdaten und fiktiven Datensätzen ausgewählter GIZ wurde mit der Entwicklung von Adaptern zum Mapping der Felder und Harmonisierung der Feldinhalte der spezifischen GIZ-Datenschemata begonnen.
3.4 Kommunikation und Aufbau eines Netzwerks
Im Mittelpunkt dieses Arbeitsbereichs steht derzeit die Planung der Inhalte und der Organisation der Stakeholder-Veranstaltung (Juni 2025) sowie der Fachgespräche zu Kernthemen des Nationalen Vergiftungsregisters.
4 Schlussfolgerung und weiteres Vorgehen
Die Entwicklung der Datenbank wird unter Einbindung der externen Dienstleister maßgeblich vorangetrieben. Für 2025 ist eine intensive inhaltliche Erarbeitung von Kernthemen rund um das Nationale Vergiftungsregister geplant. Damit wird eine weitere Einbeziehung von Stakeholdern aus verschiedenen Sparten einhergehen
Kontakt
Bundesinstitut für Risikobewertung
Max-Dohrn-Straße 8-10
10589 Berlin
Dr. Yuri Bruinen de Bruin
Fachgruppenleitung „Nationales Vergiftungsregister“
T +49 30 18412-3500
Birgit Steinhäuser
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
T +49 30 18412-86218
35@bfr.bund.de
Über das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung) ist eine wissenschaftlich unabhängige Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH). Es schützt die Gesundheit der Menschen präventiv in den Tätigkeitsbereichen des Public Health und des Veterinary Public Health. Das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung berät die Bundesregierung und die Bundes-länder zu Fragen der Lebens- und Futtermittel-, Chemikalien- und Produkt-sicherheit. Das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung betreibt eigene Forschung zu Themen, die in engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen.