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Wissenschaftsrat bescheinigt dem BfR gute bis sehr gute Leistungen, fordert aber auch weitere Anstrengungen

13/2006, 26.05.2006

Erstes Evaluierungs-Gutachten steht ab sofort auf der Homepage des Instituts zur Verfügung

Forschungs- und wissenschaftsbasierte Dienstleistungen von guter bis sehr guter Qualität und eine erfolgreiche Politikberatung in verbraucherschutzrelevanten Fragen bescheinigte der Wissenschaftsrat dem Bundesinstitut für Risikobewertung in einem Gutachten, das Ende 2005 erstellt und am 19. Mai 2006 verabschiedet wurde. Das Gutachten steht ab sofort auf der Homepage des BfR zur Verfügung. Das Institut nehme auf qualitativ hohem Niveau Aufgaben wahr, die für den gesundheitlichen Verbraucherschutz in Deutschland und Europa von großer Bedeutung sind, und beeindrucke durch seine ausgeprägte Wissenschaftsorientierung. Das Institut sei ein national wie international gefragter Kooperationspartner für universitäre und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie für Schwesterinstitute innerhalb der Europäischen Union. Vor allem in den EU-Institutionen genieße das BfR großes Ansehen. Im Bereich der Methodenentwicklung verfüge das Institut über ein europaweites Renommee. Konzepte und Vorhaben des Instituts überzeugten und seien unterstützungswürdig. Der Wissenschaftsrat äußerte in seinem Gutachten auch konstruktive Kritik. So forderte er beispielsweise eine Verbesserung der strukturellen Rahmenbedingungen, um Reibungsverluste bei der Aufgabenwahrnehmung zu begrenzen, und die Einführung eines Globalhaushaltes. Die derzeitige Haushaltsführung sei nicht geeignet, exzellente Forschung als Grundlage für eine qualitativ hochwertige Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben zu betreiben. Für das im Aufbau befindliche Institut empfahl der Wissenschaftsrat ein Moratorium des gesetzlichen Stellenabbaus für den wissenschaftlichen Bereich und eine Flexibilisierung der Stellenbewirtschaftung.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung wurde im November 2002 im Zuge der Umstrukturierung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und der Lebensmittelsicherheit gegründet. Ziel war die Trennung von Risikobewertung und Risikomanagement, die eine von gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Interessen unabhängige wissenschaftliche Risikobewertung gewährleisten soll. Das BfR ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) und hat seinen Sitz in Berlin. Der gesetzliche Auftrag umfasst neben der Risikobewertung auch die Risikokommunikation. Hierbei tritt das BfR mit verschiedenen Zielgruppen aus Wissenschaft, Politik und Gesellschaft in einen offensiven, partizipativen Dialog. Dabei soll frühzeitig über mögliche gesundheitliche Risiken sowie gewonnene Erkenntnisse und Arbeitsergebnisse informiert werden, um das Vertrauen der Bevölkerung in den staatlichen Verbraucherschutz zu stärken und einen rationalen Umgang der Gesellschaft mit Risiken zu fördern. Dieser wichtige Auftrag solle nach Meinung des Wissenschaftsrates zukünftig noch weiter ausgebaut werden.

Das BfR verfügt über rund 600 Mitarbeiter und ein Budget von knapp 50 Millionen Euro. Der Wissenschaftsrat hebt positiv hervor, dass das Institut darüber hinaus ausgesprochen erfolgreich Drittmittel öffentlicher Geber einwirbt. Von den rund 80 Forschungsprojekten, die das BfR derzeit in Kooperationen durchführt, sind 35 durch Drittmittel finanziert. Größter Mittelgeber ist die EU, gefolgt vom Bund und der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Um Drittmittel der Privatwirtschaft darf sich das Institut nicht bewerben, um seine Unabhängigkeit zu wahren. Eingeworbene Drittmittel – so der Wissenschaftsrat – dürften sich keinesfalls mindernd auf die Grundfinanzierung auswirken.

Das BfR bearbeite eine große Bandbreite an Forschungsthemen und Forschungsfragen, von denen viele für die Wissenschaft von großer Bedeutung seien. In wichtigen Bereichen ergänze und erweitere das Institut die deutsche Forschungslandschaft, so zum Beispiel auf dem Gebiet der Toxikologie. Die Entwicklung und Umsetzung eines übergreifenden Forschungsprogrammes innerhalb des BfR solle daher vorangetrieben werden.

Die durchschnittlich 2000 Risikobewertungen, die das Institut jährlich im Rahmen rechtlich vorgeschriebener Verfahren erarbeitet, bezeichnete der Wissenschaftsrat als qualitativ hochwertig. Die Prüf- und Kontrollaufgaben auf gesetzlicher Grundlage seien ein wesentlicher Beitrag zum Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Risiken, die mit Lebensmitteln, Chemikalien und Bedarfsgegenständen verbunden sind. Darüber hinaus seien sie ein zentrales Element zur Herstellung von Rechtssicherheit für die produzierende Industrie und damit von großer volkswirtschaftlicher Bedeutung. Die wissenschaftsbasierte Politikberatung des BfR leiste einen wichtigen Beitrag zur Vorbereitung der nationalen und europäischen Gesetzgebung im Bereich des Verbraucherschutzes. Das Konzept nationaler und internationaler Spiegelgremien, in denen das BfR die im Land vorhandene Fachkompetenz bündeln und dem Institut nutzbar machen will, nannte der Wissenschaftsrat „überzeugend“.

Positiv bewertete der Wissenschaftsrat auch den hohen Vernetzungsgrad des Instituts mit deutschen Universitäten, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und europäischen Schwesterinstituten sowie das Engagement des Instituts in der Lehre und Betreuung des wissenschaftlichen Nachwuchses.

Der Präsident des BfR, Professor Dr. Dr. Andreas Hensel, sieht sich durch das Gutachten des Wissenschaftsrats auf dem eingeschlagenen Weg bestätigt. „Eigene Forschung von durchgängig sehr guter Qualität“, so Hensel, „ist die Voraussetzung dafür, dass wir unsere Aufgaben auf höchstem wissenschaftlichen Niveau wahrnehmen können. Wir werden dies in bewährter Weise mit der Unterstützung des BMELV weiterführen.“

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Stellungnahmen

 (1)
Datum Titel Größe
19.05.2006
Stellungnahme des Wissenschaftsrates
Stellungnahme zum Bundesinstitut für Risikobewertung, 2006 268.5 KB
PDF-Datei

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