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Transport gefährlicher Güter

Containerschiff im Sturm

Das BfR berät das Verkehrsministerium zu verschiedenen Aspekten im Zusammenhang mit dem Transport gefährlicher Güter, wie der Fortschreibung der Leitlinien der Vereinten Nationen zum Gefahrguttransport und der Umsetzung der UN-Empfehlungen in europäische und nationale Regelwerke. Zu den Aufgaben gehören auch die Anpassung der Testmethoden und die spezifische transportrechtliche Bewertung von Stoffen und Gemischen. Die Beratung des BfR zu gefährlichen Gütern umfasst sowohl den Transport auf Straße und Schiene als auch die Beförderung auf Binnengewässern und auf See.

Das BfR bewertet die gesundheitlichen Risiken für den Seetransport gefährlicher Güter und ist eingebunden in die Erarbeitung von Beförderungsbedingungen für verpackte Güter, feste Schüttgüter und flüssige Massengüter sowie in die Fortschreibung der internationalen Codes, in denen diese Bedingungen festgelegt werden. Weitere Aufgaben beinhalten die Weiterentwicklung der Erste-Hilfe-Maßnahmen und Notfallmaßnahmen auf Seeschiffen, die gefährliche Güter befördern, und die Beratung des Havariekommandos im Falle nationaler Schadenslagen.

Das BfR berät das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), das in Deutschland für die Zulassung von Ballastwasser-Behandlungssystemen zuständig ist.

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Das Bundesinstitut für Risikobewertung

Modellvorschriften der Vereinten Nationen für den Gefahrguttransport

Der Transport verpackter gefährlicher Güter erfolgt sowohl grenzüberschreitend als auch mittels verschiedener Verkehrsträger. Die Sicherheitsstandards müssen daher global gelten und eine Umladung zum Beispiel von einem Seecontainer auf die Eisenbahn ermöglichen.

Rechtliche Umsetzung der Modellvorschriften

Die Modellvorschriften der UN sind so gestaltet, dass eine direkte Übernahme in nationale oder sektorale Regelwerke (also zum Beispiel für den europäischen Straßenverkehr) möglich ist. Gleichzeitig bleibt ausreichende Flexibilität erhalten, um in den spezifischen Regelwerken erforderliche Ergänzungen zu ermöglichen.

Transport von verpackten Gütern auf See

Für einen sicheren Seetransport müssen Gefahrgüter richtig eingestuft werden, um die sachgerechte, sichere Verpackung zu wählen und mögliche Risiken angemessen zu kommunizieren. Für letzteres dient unter anderem die Kennzeichnung der Gefahrgutverpackungen.

Transport von festen Schüttgütern auf See

Die Vorschriften des Internationalen Codes für die Beförderung von Schüttgut auf See (IMSBC Code; International Maritime Solid Bulk Cargoes Code) wurden erst am 1. Januar 2011 international verpflichtend.

Transport von flüssigen Massengütern auf See

Flüssige Massengüter, die auf See befördert werden, müssen im Internationalen Code für den Bau und die Ausrüstung von Schiffen zur Beförderung gefährlicher Chemikalien als Massengut (IBC Code) gelistet sein.

Ballastwasser-Management

Seeschiffe, die nur teilweise oder gar nicht beladen sind, pumpen üblicherweise Seewasser in spezielle Tanks, damit ihr Gewichtsschwerpunkt tief genug im Wasser liegt. Das sogenannte Fahren in Ballast stabilisiert die Schiffe und dient damit der Schiffssicherheit. Mit dem Ballastwasser werden Organismen in fremde Gebiete eingebracht, können dort Krankheiten einschleppen oder einheimische Arten verdrängen.

Notfallmaßnahmen, komplexe Schadenslagen und Havarien

Im Falle komplexer Schadenslagen oder Havarien vor Deutschen Küsten berät das BfR auf Anfrage das Havariekommando zur Schadstoffunfallbekämpfung und zur Gefahrenabwehr.

Forschung

Beim Transport von Gefahrgut an Land und auf See kann es infolge von technischem oder menschlichem Versagen zur Freisetzung und Ausbreitung von toxischen Stoffen kommen. Eine Einschätzung bzw. Bewertung der dabei entstehenden gesundheitlichen Auswirkungen auf den Menschen und der Risiken für die Umwelt hängt von der räumlichen und zeitlichen Verteilung der Stoffe und den daraus resultierenden Konzentrationen ab.

Information

 (3)
Datum Titel Größe
16.01.2018
Aktualisierte Information Nr. 001/2018 des BfR
Empfehlungen zur Sperrung von Küsten nach der Anschwemmung von flüssigen Ladungsresten 130.0 KB
PDF-Datei
21.06.2006
Information Nr.029/2006 des BfR
Mehr Sicherheit durch international harmonisierte Gefahrgutvorschriften 75.7 KB
PDF-Datei
06.04.2006
Information Nr. 022/2006 des BfR
Trotz starker Zunahme von Gefahrguttransporten eher weniger Unfälle 37.9 KB
PDF-Datei

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Sonstige Dokumente

 (1)
Datum Titel Größe
13.09.2012
Stand
Liste der Gefahrgutcontainer an Bord der MSC Flaminia 43.7 KB
PDF-Datei

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