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Gesundheitlich bedenklich: BgVV empfiehlt Höchstmengen für isoliertes Beta-Carotin

05/2001, 31.01.2001

Hersteller sollten derzeit auf die Verwendung in vitaminierten Lebensmitteln verzichten

Beta-Carotin (Provitamin A) ist als natürlicher Bestandteil in Obst- und Gemüsesorten enthalten, denen eine Schutzfunktion gegenüber Krebs und Herzkreislauferkrankungen zugeschrieben wird. Es ist darüber hinaus als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen. In der Annahme, dass die gesundheitsfördernde Wirkung bestimmter Obst- und Gemüsesorten dem darin enthaltenen Beta-Carotin zuzuschreiben sei, wird es von Herstellern vermehrt in isolierter Form in Nahrungsergänzungsmitteln, aber auch in Getränken und Milchprodukten angeboten. Neuere wissenschaftliche Studien zeigen aber, dass Beta-Carotin in isolierter Form schon bei einer täglichen Aufnahme von 20 mg bei starken Rauchern und Menschen mit Herz-, Kreislauferkrankungen Gesundheitsschäden verursachen kann. Bis zur Festsetzung von Höchstmengen fordert das BgVV die Hersteller deshalb auf, kein isoliertes Beta-Carotin mehr zu verwenden.

Das BgVV empfiehlt die Festsetzung von Höchstmengen für Beta-Carotin, die sicherstellen, dass pro Tag insgesamt nicht mehr als 2 mg Beta-Carotin in isolierter Form aufgenommen werden, das sind 10 Prozent der Dosierung, die sich in einer Studie für starke Raucher als schädlich erwiesen hat. Derzeit sind Nahrungsergänzungsmittel im Handel, die nach den Verzehrsempfehlungen der Hersteller zu einer Aufnahme von 10 bis 20 mg/Tag und mehr führen können. Hinzu kommen Getränke, die zum Teil 36 mg zugesetztes Beta-Carotin je Liter enthalten. Auf den Produkten ist Beta-Carotin gelegentlich auch als "Provitamin A" deklariert, da es als Vorstufe von Vitamin A fungiert.

Aus ernährungsphysiologischer Sicht besteht keine Notwendigkeit für den Zusatz von Beta-Carotin, da die Vitamin-A-Versorgung in Deutschland mehr als ausreichend ist. Umfangreiche Studien konnten die vermutete gesundheitsfördernde Wirkung von isoliertem Beta-Carotin nicht belegen. Vielmehr wurde bei starken Rauchern unter der Gabe von isoliertem Beta-Carotin sowohl ein Anstieg der Lungenkrebsrate als auch ein Anstieg der Zahl der Todesfälle bei bereits bestehenden Herz-, Kreislauferkrankungen beobachtet.

Das BgVV hat bereits 1998 (vgl. Pressedienst 02/1998 vom 30. Januar) auf die Gesundheitsgefahr hingewiesen, die von Beta-Carotin für starke Raucher ausgehen kann. Mit der jetzigen Empfehlung folgt das BgVV der jüngsten Bewertung des Wissenschaftlichen Lebensmittelausschusses (SCF) der Europäischen Union. Dieser hat den gültigen ADI- (Acceptable Daily Intake) Wert für die unbedenkliche tägliche Aufnahme von Beta-Carotin von 5 mg/kg Körpergewicht unter Hinweis auf die neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse widerrufen und zur Vorsicht bei der Verwendung von Beta-Carotin in Nahrungsergänzungsmitteln geraten. Mengen unter 1-2 mg/Tag, die als Lebensmittelzusatzstoff aufgenommen werden, stellen nach Ansicht des SCF keine Gesundheitsgefährdung dar. Ein neuer ADI-Wert wurde vom SCF nicht festgelegt.

Die Stellungnahme des BgVV zu Beta Carotin im Zusammenhang mit der Einschätzung des Wissenschaftlichen Lebensmittelausschusses (SCF) ist im Internet zu finden unter: www.bgvv.de / Lebensmittel / Lebensmittelsicherheit / Stoffliche Risiken

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Presseinformationen

 (1)
Datum Titel Schlagworte
30.01.1998
02/1998
BgVV empfiehlt Rauchern auf Beta-Carotin-haltige Präparate zu verzichten Beta Carotin, Nahrungsergänzungsmittel, Rauchen

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