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Bestrahlte Bestandteile in Gewürzmischungen mit neuem Verfahren nachgewiesen - Lebensmittelüberwachung zieht Produkte aus dem Handel
21/1995, 25.10.1995
Die Behandlung von Lebensmitteln mit ionisierenden Strahlen ist in Deutschland verboten, die Überwachung obliegt der amtlichen Lebensmittelüberwachung der Bundesländer. Am Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin, BgVV, in Berlin, werden entsprechende Nachweisverfahren erarbeitet. Während der letzten Monate wurde eine neue Schnellmethode erprobt, um "strahlenbehandelte" Lebensmittel - insbesondere Gewürze - zu erkennen. Die sogenannte "lichtinduzierte Lumineszenz" basiert auf der Tatsache, daß Proben, die mit ionisierender Strahlung behandelt wurden, bei der Bestrahlung mit infrarotem (niederenergetischem) Licht sichtbares (höherenergetisches) Licht aussenden. Die Proben können ohne weitere Vorbereitung von nicht spezialisiertem Personal direkt vermessen werden. Der Meßvorgang ist in weniger als einer Minute abgeschlossen.
Für diese Untersuchungen wurden dem BgVV auf Anfrage von Gewürzfirmen etwa 100 verschiedene Proben von im Handel befindlichen Gewürzen bzw. Kräutern sowie von Gewürz- und Kräutermischungen zur Verfügung gestellt. Während an den 75 Einzelgewürzen bzw. Kräutern und Kräutermischungen keine Bestrahlung festgestellt werden konnte, enthielten sechs der 25 Gewürzmischungen bestrahlte Bestandteile. Da bestrahlte Lebensmittel in der Bundesrepublik Deutschland nicht in den Verkehr gebracht werden dürfen, wurden die für die Lebensmittelkontrolle zuständigen Untersuchungsämter umgehend informiert.
Das Ergebnis der Untersuchungen ist überraschend, da die Gewürzfirmen, die die Proben auf Anfrage des BgVV zur Verfügung stellten, genau wußten, welche Untersuchungen an den Proben vorgenommen werden sollten. Es ist möglich, daß die Firmen in diesen Fällen nicht wußten, daß sie Ware in den Verkehr brachten, die entgegen den gesetzlichen Bestimmungen mit ionisierender Strahlung behandelt war, sondern von ihren Zulieferfirmen ohne entsprechende Informationen mit den bestrahlten Produkten beliefert wurden.
Eine gesundheitliche Gefährdung der Verbraucher ist durch die nachgewiesene Bestrahlung nicht zu erwarten. Da diese Art der Konservierung von Lebensmitteln in Deutschland nicht zugelassen ist, werden die betroffenen Produkte von der amtlichen Lebensmittelüberwachung aus dem Handel genommen.