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Abteilung Chemikalien- und Produktsicherheit

Die Abteilung Chemikalien- und Produktsicherheit bewertet chemische Stoffe, die unter das europäische Chemikalienrecht (REACH-Verordnung (EG) 1907/2006) fallen. Ziel ist die toxikologische Bewertung, die gesundheitliche Risikobewertung für Verbraucher sowie die Identifizierung und Einleitung notwendiger Risikominderungsmaßnahmen gem. der REACH-VO. Bewertungen werden außerdem mit dem Ziel der Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe gemäß CLP-Verordnung (EG) 1272/2008 durchgeführt.

Weiterhin arbeitet die Abteilung an der Identifizierung, Erforschung, Bewertung und Prävention von gesundheitlichen Risiken bei kosmetischen Mitteln, Tabakprodukten, Bedarfsgegenständen (Lebensmittelverpackungen, Spielwaren, Nuckelflaschen, Saugern, Reinigungs- und Pflegemitteln, Bekleidungsgegenständen, etc.), sowie anderen „verbrauchernahen Produkten“ (Möbeln, Matratzen, Teppichen, Hobbyprodukten etc.). Damit wird nicht nur den vorhandenen Wissenslücken einer wissenschaftlich basierten Risikobewertung, sondern auch den Besorgnissen der Bevölkerung auf diesem Gebiet Rechnung getragen. Integraler Bestandteil der Bewertungstätigkeit sind experimentelle Projekte zur Migration und Exposition sowie zur Toxizität von chemischen Substanzen in diesen Produkten des täglichen Bedarfs.

Zu den Aufgaben der Abteilung gehören auch die Koordinierung und Gesamtbewertung der Risikobewertungen, die Identifizierung von Forschungsbedarf für Risikobewertungen und die Initiierung und Begleitung von internen und externen Forschungsprojekten zur Unterstützung der Risikobewertungen.

Die Mitarbeiter der Abteilung vertreten das BfR in nationalen und internationalen Gremien, z.B. bei der OECD, der WHO/IPCS, der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), dem EU-Scientific Committee on Consumer Safety (SCCS), dem Committee of Experts on Cosmetic Products des Europarats, oder in den BfR-Kommissionen für Bedarfsgegenstände (BeKo) und Kosmetische Mittel (KoKo)und in diversen Arbeitsgruppen (z.B. der ALS,  Arbeitsgemeinschaft lebensmittelchemischer Sachverständiger) sowie nationalen und internationalen Normungsausschüssen.

Zur Abteilung 7 gehören folgende Organisationseinheiten:

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