14. BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung-Nutzerkonferenz Produktmitteilungen

Die 14. BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung-Nutzerkonferenz zu Produktmitteilungen richtet sich an alle am Mitteilungsverfahren und der Nutzung der Produktinformationen Beteiligte, wie die Industrie, nationale und regionale Behörden und Giftinformationszentren in Deutschland und Europa.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung) ist die für Deutschland zuständige Stelle für die Entgegennahme und Bearbeitung von Produktmitteilungen für die medizinische Notfallberatung in den Giftinformationszentren der deutschen Bundesländer.

Die Produktmitteilungen auf Basis von Artikel 45 der europäischen CLP-Verordnung und § 10 des nationalen Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes werden im BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung einer Expertenvalidierung unterzogen und in bearbeiteter Form den sieben deutschen Giftinformationszentren zu Beratungszwecken übermittelt. Informationen zu Produkten, die keiner Mitteilungspflicht unterliegen, werden vom BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung auf freiwilliger Basis ebenfalls entgegengenommen. Die bei der Erstellung und Übermittlung der Mitteilungen auftretenden Herausforderungen werden anhand von Beispielen erläutert. Hierbei sollen die Erfahrungen der beteiligten Akteure insbesondere mit dem europäischen Poison Centres Notification (PCN)-Verfahren Schwerpunkt der diesjährigen Konferenz sein.