FAQ des BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung vom 10. Januar 2022
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung) hat den gesetzlichen Auftrag, Daten zu Vergiftungen in Deutschland zu sammeln, auszuwerten und der Öffentlichkeit darüber zu berichten. Dafür steht es im engen Austausch mit den Giftinformationszentren der Länder (GIZ) und der Gesellschaft für Klinische Toxikologie e. V. (GfKT). Damit neue Vergiftungsrisiken zukünftig früher erkannt werden, soll ein nationales Vergiftungsregister am BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung eingerichtet werden. Für die Etablierung des Registers bedarf es einer gesetzlichen Grundlage, die geschaffen und vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden muss. Um die schnellere Erkennungsrate von Vergiftungsrisiken durch das Register zu belegen, wurden in einer Pilotstudie unter anderem Mitteilungen zu Vergiftungsfällen im Zusammenhang mit Pestiziden gesammelt und ausgewertet.
Das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung registriert bereits heute alle Fälle, die Ärztinnen und Ärzte sowie die GIZ auf gesetzlicher Grundlage dem Institut mitteilen, darunter auch Vergiftungen und Verdachtsfälle mit Pestiziden (Pflanzenschutzmittel und Biozide). Gegenwärtig betreffen Pestizide ca. 8 % der insgesamt ca. 5.000 eingehenden Meldungen pro Jahr. Die Auswertung der Daten aus der Pilotstudie hat ergeben, dass bei den GIZ im Untersuchungszeitraum von Mai 2018 bis Februar 2019 insgesamt 2.647 Anfragen (mit 2.808 betroffenen Personen) zu Kontakten mit Pestiziden eingingen - ein Anteil von ca. 1,4 % an der Gesamtzahl -, größtenteils zu Bioziden (75,7 %) und seltener zu Pflanzenschutzmitteln (17,5 %). Bei den Fallmeldungen zu Pestiziden, die das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung auf Grund ärztlicher Mitteilungen im Zeitraum der Jahre 2011-2020 registriert hat, handelt es sich fast ausschließlich um berufliche Verwendungen. Innerhalb der Produktgruppe der Pestizide (im weiten Sinne) wurden die meisten gemeldeten Gesundheitsstörungen durch Augenkontakt mit Desinfektionsmitteln verursacht.
Im Folgenden beantwortet das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung Fragen, die zum Thema Vergiftungsmonitoring von Pestiziden in Deutschland häufig gestellt werden.
[Accordion] Vergiftungsmonitoring von Pestiziden in Deutschland: Antworten auf häufig gestellte Fragen
Der Begriff „Pestizide“ wird umgangssprachlich meist gleichbedeutend mit dem Begriff „Pflanzenschutzmittel“ angewandt und umfasst Produkte, die dazu dienen Schadorganismen gezielt zu bekämpfen. In der EU werden Pestizide nach ihrem Verwendungszweck in zwei Kategorien unterteilt: in Pflanzenschutzmittel und Biozide. Während Pflanzenschutzmittel vorrangig verwendet werden, um Schädlinge an Pflanzen zu bekämpfen, werden Biozide gegen Organismen eingesetzt, die für Menschen oder Tiere schädlich sind oder Materialien schädigen.
Herbizide, Fungizide und Insektizide sind die bekanntesten Pflanzenschutzmittelgruppen. Desinfektionsmittel und Schädlingsbekämpfungsmittel - unter die wiederum auch Insektizide fallen - sind die bekanntesten Biozidgruppen.
Im Vergiftungsmonitoring ist eine Fallzuordnung zu Bioziden oder Pflanzenschutzmitteln aufgrund unvollständig registrierter Produktbezeichnungen nicht immer möglich, auch weil manche Produktgruppen und Wirkstoffe in beiden Bereichen zur Anwendung kommen. Für die medizinische Versorgung und Dokumentation einer toxischen Wirkung ist es nicht relevant, ob ein Produkt auf einer Pflanze oder im Haushalt eingesetzt wird. Auch die amtliche Klassifikation zur international harmonisierten Verschlüsselung von Diagnosen in der medizinischen Versorgung (ICD-10) unterscheidet nicht zwischen Pflanzenschutzmitteln und Bioziden.
Ärztinnen und Ärzte, die Erkrankungen behandeln, bei denen zumindest der Verdacht besteht, dass sie auf die Einwirkung gefährlicher Stoffe und Gemische zurückgehen, berichten diese in anonymisierter Form an das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung (§ 16e Abs.kurz fürAbsatz 2 des Externer Link:Chemikaliengesetz, kurz: ChemG). Erfolgte der Kontakt (die ExpositionExpositionZum Glossareintrag) im Zuständigkeitsbereich einer Berufsgenossenschaft oder eines Unfallversicherungsträgers der öffentlichen Hand - z. B. am Arbeitsplatz oder in der Schule -, so übernimmt die Berufsgenossenschaft bzw. die Unfallkasse die Mitteilung. Neben den gesetzlichen Mitteilungen nimmt das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung auch freiwillige Meldungen (z. B. von Betroffenen) in die BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung-Vergiftungsfall-Datenbank auf.
Die sieben GIZ der Bundesländer beraten Menschen, die Anfragen zu Vergiftungen und Verdachtsfällen haben. Jede Anfrage wird dokumentiert und in einer GIZ-eigenen Datenbank gespeichert. Zu Erkenntnissen, die für die Beratung bei stoffbezogenen Erkrankungen von allgemeiner Bedeutung sind, berichten die GIZ dem BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung gemäß § 16e Abs.kurz fürAbsatz 3 ChemG. Die von den GIZ übermittelten Informationen zu besonderen Fällen werden in der BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung-Datenbank registriert und ausgewertet.
Weitere Informationen zu Vergiftungsfällen finden sich in der Externer Link:Gesundheitsberichterstattung des Bundes. Dort können individuelle Auswertungen durchgeführt werden, beispielsweise auch nach der ICD-10-Klassifikation der Krankheiten.
Das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung hat mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), der GfKT und den GIZ von April 2017 bis Oktober 2019 eine Pilotstudie durchgeführt, in der das Zusammenführen der Fallberichte aller GIZ in Deutschland und des BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung getestet wurde. Innerhalb des Projekts konnte der Betrieb eines nationalen Vergiftungsregisters in Zusammenarbeit zwischen BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung, GfKT und GIZ erfolgreich erprobt werden. Exemplarisch wurden im Projekt Daten zu GIZ-Anfragen u. a. zu Pestiziden, E-Zigaretten und Nahrungsergänzungsmitteln erhoben. Insgesamt wurden 5.495 Fälle registriert, bewertet und analysiert.
Mehr dazu im Externer Link:Abschlussbericht der Pilotstudie.
Für das Vorhaben ist - nach Einschätzung eines vorliegenden Rechtsgutachtens - eine gesetzliche Grundlage erforderlich, die noch geschaffen und von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden muss. Das Gesetz muss die Aufgaben des Registers und der beteiligten Akteure - neben dem BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung insbesondere die Bundesministerien und die Giftinformationszentren - beschreiben. Zudem muss es den Schutz der Daten der Patientinnen und Patienten, deren Erkrankungen in das Register aufgenommen werden sollen, regeln.
Daher bedarf es für die nächsten Schritte einer Abstimmung der beteiligten Bundesministerien über das weitere Vorgehen.
Neben den zeitlich begrenzten Daten des Pilotprojekts stehen die Berichte zur Verfügung, die dem BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung im Rahmen der ärztlichen Mitteilungspflicht gemäß § 16e Abs.kurz fürAbsatz 2 und Abs.kurz fürAbsatz 3 Satz 2 des Chemikaliengesetzes übermittelt wurden. Das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung registriert diese Fallmeldungen in der nationalen Vergiftungsfall-Datenbank.
Bei den im BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung registrierten Fällen zu Pflanzenschutzmitteln und Bioziden handelt es sich fast ausschließlich um berufliche Verwendungen. Betroffen sind oft die Augen (v. a. Spritzen von Desinfektionsmittel in die Augen), gefolgt von Kontakt mit der Haut oder Einatmen von Dämpfen. Bei der Mehrzahl dieser Fälle traten nur leichte Symptome auf (Bewertung nach Poisoning Severity Score).
Weitere Daten zu schweren Vergiftungen stellt die Externer Link:Gesundheitsberichterstattung des Bundes zur Verfügung. Hier werden Krankenhausbehandlungen (Tabelle 1) und Todesfälle (Tabelle 2) durch „Toxische Wirkung von Schädlingsbekämpfungsmitteln (Pestiziden)“ nach Diagnoseschlüssel ICD-10 ausgewiesen. Eine Unterscheidung zwischen Pflanzenschutzmitteln und Bioziden ist nicht möglich. Im 10-Jahres-Zeitraum 2010-2019 wurden 242 Todesfälle durch Pestizideinwirkung dokumentiert, die Mehrzahl davon durch Einwirkung von Insektiziden. Im betrachteten Zeitraum fielen 94 % der laut Todesursachenstatistik erfassten Pestizidfälle (228 Todesfälle) unter den Diagnoseschlüssel "X60-X84 Vorsätzliche Selbstbeschädigung" (Suizid).
Nach vorherrschender Rechtsauffassung ist die ärztliche Mitteilungspflicht gemäß Chemikaliengesetz (ChemG) auf „Erkrankungen“ durch solche Produkte beschränkt, die diesem Gesetz unterliegen. Bei den ca. 250.000 Beratungen der deutschen GIZ pro Jahr handelt es sich zu etwa 25 % um Fälle mit Produkten, die der Mitteilungspflicht unterliegen könnten. Hierbei werden jedoch in der Mehrzahl Vergiftungsverdachtsfälle beraten, d. h. Kontakte (Expositionen), die nicht zu schweren Gesundheitsschäden führen. Diese Fälle benötigen häufig keine ärztliche Behandlung oder die Exposition wird von der behandelnden Ärztin bzw. vom behandelnden Arzt nicht als mitteilungspflichtige Erkrankung eingeschätzt. Von den GIZ werden Fälle nur im Ausnahmefall dem BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung mitgeteilt: Die GIZ berichten dem BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung gemäß § 16e Abs.kurz fürAbsatz 3 ChemG "über im Rahmen ihrer Tätigkeit gewonnene Erkenntnisse, die für die Beratung bei stoffbezogenen Erkrankungen von allgemeiner Bedeutung sind". Eine umfassende Pflicht zur Mitteilung aller Vergiftungsfälle oder Verdachtsfälle durch die GIZ an das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung besteht zurzeit nicht.
Im Zuge der Einrichtung des nationalen Vergiftungsregisters sollen die Mitteilungspflichten substanziell erweitert werden.
Weitere Informationen auf der BfR-Website zum Thema Pestizide
A-Z Index: Pestizide:
Über das BfR
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung) ist eine wissenschaftlich unabhängige Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMELkurz fürBundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft). Es berät die Bundesregierung und die Bundesländer zu Fragen der Lebensmittel-, Chemikalien- und Produktsicherheit. Das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung betreibt eigene Forschung zu Themen, die in engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen.