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Trifluoressigsäure (TFA) in Lebensmitteln: Wie steht es um das gesundheitliche Risiko?

Darum geht es:

TFA zählt zu den per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen, eine weitverbreitete Gruppe von langlebigen Industriechemikalien. Es ist schwer abbaubar und verbleibt daher lange Zeit in der Umwelt, gelangt in die Nahrungskette und wurde in diversen Lebensmitteln nachgewiesen. Im Folgenden beantwortet das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung) Fragen zu TFA.

Fragen und Antworten zum Thema Trifluoressigsäure (TFA) in Lebensmitteln

Trifluoressigsäure (TFA) ist eine kurzkettige Perfluorcarbonsäure und die kleinste Verbindung in der Gruppe der per- und polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS). PFAS sind Industriechemikalien, die aufgrund ihrer besonderen technischen Eigenschaften in zahlreichen industriellen Prozessen und Verbraucherprodukten eingesetzt werden. TFA gehört zu den ultrakurzkettigen PFAS und besitzt drei Fluoratome. Es ist sehr stabil, schwer abbaubar und langlebig.

Viele PFAS werden zu TFA abgebaut. PFAS-haltige Ausgangsstoffe, aus denen TFA entsteht und in die Umwelt gelangt, sind zum Beispiel in fluorierten Kälte- und Treibmitteln, Arzneimitteln für Mensch und Tier sowie Pflanzenschutzmitteln enthalten. TFA ist aufgrund des verbreiteten Einsatzes von PFAS und wegen seiner Langlebigkeit sowie hohen Beweglichkeit (Mobilität) nachweislich überall in der Umwelt vorhanden: in Gewässern, im Regenwasser, im Boden und auch in Pflanzen.

Die Stabilität und Mobilität sowie das verbreitete Vorkommen ermöglichen den Transport von TFA über den Wasserkreislauf in unsere Lebensmittel. TFA wird beispielsweise mit dem Regenwasser oder durch Bewässerung in die Böden versickert und von dort über die Wurzeln der Pflanzen aufgenommen. Im Trinkwasser wird TFA ebenfalls nachgewiesen.

In den Medien wurde von TFA-Funden in verschiedenen Lebensmitteln, z. B. in Obst, Gemüse, Wein, Getreideprodukten und Trinkwasser berichtet. Bisher liegen dem BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung nicht genug Daten vor, um ein wissenschaftlich fundiertes gesundheitliches Risiko ausgehend von TFA in Lebensmitteln abzuschätzen. Aufgrund von Anfragen aus der Öffentlichkeit hatte das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung basierend auf den veröffentlichten Werten erste Einschätzungen vorgenommen (siehe Links im Kasten unten). Mit fortschreitender Verbesserung der Messmethodik wird sich die Datenbasis zu TFA in Lebensmitteln erweitern. Darüber hinaus ist zu beachten, dass TFA aus vielen verschiedenen Quellen stammt und über diverse Pfade in Lebensmittel gelangen kann.

TFA wird mit der Nahrung oder Trinkwasser aufgenommen und vom Menschen unverändert ausgeschieden. Als Halbwertszeit von TFA im Körper sind zwei bis drei Tage berichtet worden. Das bedeutet: Innerhalb von etwa zwei bis drei Tagen verlässt die Hälfte des aufgenommenen TFA den Organismus. Dies geschieht im Fall von TFA überwiegend über die Nieren.

Rückstandshöchstgehalte sind maximal zulässige Konzentrationen für Rückstände in Lebensmitteln. Derzeit sind für TFA noch keine Rückstandshöchstgehalte festgelegt. Da die möglichen Quellen für TFA sehr vielfältig sind, bleibt abzuwarten, auf welcher Basis (Rückstands)höchstgehalte festgelegt werden und ob zuvor Monitoringdaten in den Mitgliedstaaten erhoben werden.

Auch in der Kontaminantenverordnung der EU (Verordnung (EU) 2023/915) sind aktuell keine Höchstgehalte für TFA festgelegt. Die Verordnung legt verbindliche Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln fest.

Nein, bisher wird TFA im Lebensmittelmonitoring nicht regelmäßig untersucht. Zudem ist der Nachweis herausfordernd. Zukünftig wird im Lebensmittelmonitoring die Thematik „TFA in pflanzlichen Lebensmitteln” aufgegriffen. Es sollen hierbei zunächst vor allem Lebensmittel berücksichtigt werden, die wichtig für die Ernährung sind. Außerdem sollen in diesem Rahmen die Methoden zur Bestimmung von TFA weiterentwickelt, in den Laboren bestätigt (validiert) und etabliert werden.

Die Bestimmung von TFA in Lebensmitteln erfolgt häufig mit der QuPPe-Methode (Externer Link:https://www.quppe.eu/). Hierbei wird TFA aus dem Probenmaterial herausgelöst (extrahiert), anschließend mit Flüssigchromatographie getrennt und mit Massenspektrometrie nachgewiesen und quantifiziert. Die Bestimmungsgrenzen liegen in Abhängigkeit von der Art des Probenmaterials bei 0,01 – 0,05 Milligramm pro Kilogramm Lebensmittel. 

Die Messung von TFA im Spurenbereich ist herausfordernd, da es sich um ein kleines, polares Molekül handelt, dessen Abtrennung von Probenbestandteilen schwierig ist. Das verbreitete Vorkommen von TFA führt zudem dazu, dass Lösungsmittel und Chemikalien häufig Spuren von TFA aufweisen, was vor allem bei der Bestimmung niedriger Konzentrationen besondere Anforderungen an die Analytik stellt.

Gemäß derzeitiger Datenlage sind bei den momentan bekannten Gehalten gesundheitliche Beeinträchtigungen nicht zu erwarten, wenn TFA-haltiges Wasser getrunken oder mit TFA verunreinigte Nahrungsmittel verzehrt werden.

TFA kann in hohen Konzentrationen schwere Hautverätzungen, Augenschäden sowie gesundheitsschädliche Wirkungen beim Einatmen verursachen (das betrifft die Aufnahme über die Körperoberfläche und die Atemwege, nicht über Lebensmittel). Darüber hinaus bewerten der Ausschuss für Risikobewertung der europäischen Chemikalienagentur ECHAkurz fürEuropäische Chemikalienagentur und das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung TFA als fortpflanzungsgefährdend. Es gilt dabei zu beachten, dass es sich um eine reine Gefahreneinstufung handelt. Diese sagt zunächst nichts über tatsächliche Gesundheitsrisiken aus, denn hierfür ist in der Regel die aufgenommene Menge des Stoffes entscheidend (ExpositionExpositionZum Glossareintrag). Der reproduktionstoxische Effekt (Gefährdung der Fortpflanzung) wurde im Tiermodell erst bei TFA-Mengen nachgewiesen, die deutlich oberhalb des Gehalts in der Umwelt liegen.

Auf Ersuchen der Europäischen Kommission hat die EFSAkurz fürEuropean Food Safety Authority (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) die gesundheitsbasierten Richtwerte für TFA überprüft. Die Begutachtung erfolgte gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und der europäischen Chemikalienagentur (ECHAkurz fürEuropäische Chemikalienagentur). Diese ist für die Einstufung der chemischen Eigenschaften von TFA zuständig (Externer Link:https://www.efsa.europa.eu/de/topics/per-and-polyfluoroalkyl-substances-pfas). 

In ihrer neuen Bewertung hat die EFSAkurz fürEuropean Food Safety Authority (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) die Richtwerte für TFA in Lebensmitteln abgesenkt. Die akzeptable tägliche AufnahmemengeADIkurz fürAcceptable Daily Intake (akzeptable tägliche Aufnahmemenge) - Acceptable Daily Intake (akzeptable tägliche Aufnahmemenge)Zum Glossareintrag (ADIkurz fürAcceptable Daily Intake (akzeptable tägliche Aufnahmemenge)ADIkurz fürAcceptable Daily Intake (akzeptable tägliche Aufnahmemenge) - Acceptable Daily Intake (akzeptable tägliche Aufnahmemenge)Zum Glossareintrag) wurde auf 0,014 pro Kilogramm Körpergewicht (mgkurz fürMilligramm/kgkurz fürKilogramm KG) heruntergesetzt (statt bisher 0,05 mgkurz fürMilligramm/kgkurz fürKilogramm KG). Der ADIkurz fürAcceptable Daily Intake (akzeptable tägliche Aufnahmemenge)ADIkurz fürAcceptable Daily Intake (akzeptable tägliche Aufnahmemenge) - Acceptable Daily Intake (akzeptable tägliche Aufnahmemenge)Zum Glossareintrag bezeichnet die Menge eines Stoffes, die täglich über die gesamte Lebenszeit ohne erkennbares Gesundheitsrisiko oral aufgenommen werden kann (lebenslange Exposition). Zudem wurde - erstmals - eine akute Referenzdosis (ARfDkurz fürAcute Reference Dose (akute Referenzdosis)) in Höhe von 0,07 mgkurz fürMilligramm/kgkurz fürKilogramm KG festgelegt. Die ARfDkurz fürAcute Reference Dose (akute Referenzdosis) gibt die geschätzte maximale Menge eines Stoffs an, die im Verlauf eines Tages bei einer oder mehreren Mahlzeiten ohne erkennbares Gesundheitsrisiko aufgenommen werden kann (einmalige sehr hohe Exposition). Die aktuelle EFSAkurz fürEuropean Food Safety Authority (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit)-Bewertung bildet die Grundlage, um eine Risikobewertung für TFA in Lebensmitteln durchzuführen.

Für die Gefahreneinstufung von TFA wurde von der Bundesstelle für Chemikalien (BfC) in Zusammenarbeit mit dem BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung und dem Umweltbundesamt (UBAkurz fürUmweltbundesamt) ein Dossier zur harmonisierten Einstufung (CLH-Dossier) bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHAkurz fürEuropäische Chemikalienagentur) im Mai 2025 eingereicht (siehe Link im Kasten unten). Die BfC ist Teil der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und die zuständige deutsche Behörde für die europäische Chemikalienverordnung REACH und die CLP-Verordnung. Die CLP-Verordnung regelt die Einstufung (Classification), Kennzeichnung (Labeling) und die Verpackung (Packaging) gefährlicher Stoffe. Das CLH-Dossier lag dem Risk Assessment Committee – (RAC, Ausschuss für Risikobewertung) der ECHAkurz fürEuropäische Chemikalienagentur seit November 2025 zur Prüfung vor.

Der RAC hat das deutsche CLH-Dossier zu TFA Anfang Juni 2026 öffentlich diskutiert und über die Einstufung mit Repr. 1B (H360Df; Reproduktionstoxizität) und Akute Tox. 3 (H331; Akute Toxizität durch Einatmen) und Akute Tox. 4 (H302; Akute Toxizität durch Verschlucken) abgestimmt (gemäß Protokoll des 77. Meetings). Der RAC folgt damit größtenteils der Bewertung der deutschen Behörden. (Externer Link:https://echa.europa.eu/documents/d/guest/rac77_final_minutes_en)

Das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung geht davon aus, dass sich die (derzeit noch nicht veröffentlichte) endgültige Stellungnahme des RAC (RAC-Opinion) zu TFA nicht mehr ändern wird. Jedoch wird die harmonisierte Einstufung erst mit Umsetzung in die ATP (einschließlich Übergangsfristen) legal verbindlich.