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Kunststoff-Empfehlungen jetzt als Datenbank im Internet

37/2001, 20.11.2001

Veröffentlichung unterstützt rasche Information im Interesse der Lebensmittelsicherheit

Ob Kaffeefilter oder Kaffeetasse, Getränkeflasche, Backpapier, Teflonpfanne oder Verpackungsfolie - Materialien, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, sind strengen Richtlinien und Kontrollen unterworfen. Die Zuständigkeit für einen großen Bereich dieses Regelwerkes liegt beim Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin: Seit über 40 Jahren werden hier (früher Bundesgesundheitsamt) Empfehlungen für Hersteller, Verarbeiter und Kontroll-Instanzen erarbeitet und veröffentlicht. Diese Kunststoff-Empfehlungen, bisher in schriftlicher Form als Loseblattsammlung herausgegeben, können ab sofort über die Homepage des BgVV als ständig aktualisierte Datenbank eingesehen und genutzt werden (http://www.bgvv.de, Menüpunkt "Datenbanken"). Hierdurch wird Herstellern und auch Kontrollbehörden ein schnellerer Zugang zu aktuellen Informationen ermöglicht als es bisher der Fall war. Dieser Schritt kann als weiterer wichtiger Beitrag zur Verbesserung der Lebensmittelsicherheit gewertet werden.

Die Kunststoff-Empfehlungen des BgVV sind keine Rechtsnormen. Sie stellen aber den derzeitigen Stand von Wissenschaft und Technik für die Bedingungen dar, unter denen Gegenstände für den Lebensmittelkontakt (Bedarfsgegenstände) aus hochpolymeren Stoffen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Danach ist es verboten, dass von diesen Bedarfsgegenständen Stoffe auf Lebensmittel oder auf deren Oberfläche übergehen. Ausnahmen werden nur gestattet für Bestandteile, die gesundheitlich, geruchlich und geschmacklich unbedenklich sind und technisch nicht vermieden werden können.

Seit 1958 gibt es die "Empfehlungen zur gesundheitlichen Beurteilung von Kunststoffen und anderen Hochpolymeren". Durch die Umsetzung von EU-Richtlinien und die Änderung weiterer Bestimmungen entsprach die historisch gewachsene Loseblattsammlung in wesentlichen Teilen nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand in Deutschland. Die "Kunststoff-Empfehlungen" wurden für die Internet-Präsentation komplett überarbeitet. Die Bezüge zu anderen Rechtsvorschriften wurden aktualisiert. Darüber hinaus wurden den gelisteten Substanzen soweit wie möglich CAS-Nummern zugeordnet, so dass die Suche sowohl nach der Bezeichnung der Stoffe als auch nach CAS-Nummern möglich ist (CAS= Chemical Abstract Service, gängige Identifizierung für alle chemischen Stoffe). Die Aufnahme neuer Stoffe in die Empfehlungen erfolgt auf Antrag der Hersteller oder Verarbeiter an das BgVV. Weitere Informationen hierzu erhalten interessierte Firmen auf der Homepage des Bundesinstituts.

Die Datenbank wurde mit Hilfe des Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information, DIMDI, implementiert. Der Zugriff über die Homepage des BgVV ist kostenlos. Ein Download der Empfehlungen ist möglich.

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