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Statusbericht zur Entwicklung von Nachweismethoden für gentechnisch veränderte Lebensmittel erschienen

12/1995, 14.07.1995

Auf europäischer Ebene wird zur Zeit eine Verordnung über neuartige Lebensmittel und Lebensmittelzutaten beraten. Ist die Verordnung in Kraft, müssen die für die Überwachung zuständigen Lebensmitteluntersuchungsämter in der Lage sein, die Vorschriften zu kontrollieren. Sie brauchen geeignete Methoden, um Lebensmittel nachzuweisen, die mit Hilfe gentechnischer Verfahren hergestellt wurden.

Das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) hat daher eine Arbeitsgruppe eingerichtet, deren Ziel es ist, geeignete Nachweismethoden im Rahmen der amtlichen Sammlung von Untersuchungsverfahren gemäß § 35 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (LMBG) festzulegen. Der Arbeitsgruppe gehören Vertreter der Lebensmittelüberwachung, der Wissenschaft und der beteiligten Wirtschaft an.

Zur Erörterung möglicher methodischer Ansätze fand im Juni 1994 ein erstes Treffen statt. Der dort vorgetragene Kenntnisstand ist jetzt in Form eines wissenschaftlichen Statusberichts als BgVV-Heft erschienen.

Die Teilnehmer der Veranstaltung unterstrichen, daß hinsichtlich der Anwendbarkeit von Nachweisverfahren verschiedene Kategorien von Lebensmitteln, bei deren Herstellung gentechnische Verfahren angewendet wurden, unterschieden werden müssen. Eine einheitliche Nachweismethode wird es nicht geben.

Für hochgereinigte Substanzen, die in naturidentischer Form isoliert werden, wie z.B. Zucker oder Zusatzstoffe, wird ein Nachweis in der Regel nicht möglich sein. Für Lebensmittel, die mit Hilfe gentechnisch veränderter Organismen hergestellt wurden, die jedoch selbst keine gentechnisch veränderte Erbsubstanz (DNA) enthalten, wird es nur indirekte Nachweismethoden für den Einsatz gentechnischer Verfahren geben können.

Für Lebensmittel, die aus gentechnisch veränderten Organismen bestehen (z.B. Kartoffel, Tomate) oder solche enthalten (z.B. Joghurt), können Methoden auf der Basis des Nachweises der veränderten Erbsubstanz prinzipiell etabliert werden. Erste Ergebnisse hat die Arbeitsgruppe jetzt mit einer Methode zum Nachweis gentechnisch veränderter Kartoffeln erzielt. Nach der experimentellen Überprüfung in einem Ringversuch ist die Veröffentlichung und Aufnahme in die amtliche Sammlung von Verfahren zur Untersuchung von Lebensmitteln gemäß § 35 LMBG vorgesehen. Die Methode wird dann der amtlichen Lebensmittelüberwachung zur Verfügung stehen.

Der Statusbericht "Entwicklung von Methoden zum Nachweis mit Hilfe gentechnischer Verfahren hergestellter Lebensmittel" ist als BgVV-Heft 1/95 erschienen und zum Preis von DM 15,-- bei der Pressestelle des Bundesinstituts für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin erhältlich.

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