Sie befinden sich hier:

Aufgaben des Bundesinstituts für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV), Stand März 1996

01/1994, 25.07.1994

Das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) ist eine von drei selbständigen Bundesoberbehörden, die als Nachfolgeeinrichtungen aus dem Bundesgesundheitsamt hervorgegangen sind. Das BgVV ist in acht Fachbereiche und zwei besondere Einheiten (ZEBS und ZEBET) gegliedert, die insbesondere folgende Aufgaben wahrnehmen:

Fachbereich 1:

Toxikologie der Lebensmittel und Bedarfsgegenstände, Ernährungsmedizin
  • Toxikologische Beurteilung von Stoffen in Lebensmitteln, Genußmitteln und Tabakwaren, wie Lebensmittelzusatzstoffen, natürlich vorkommenden Inhaltsstoffen und Kontaminanten.
  • Toxikologische Beurteilung von Materialien im Kontakt mit Lebensmitteln, von Bestandteilen sonstiger Bedarfsgegenstände und von Inhaltsstoffen und Verunreinigungen kosmetischer Mittel.
  • Fragen der Ernährungsmedizin u.a. auf dem Gebiet der Säuglingsnahrung, Krankenkost, Diabetiker-Lebensmittel, Sportlernahrung, Jodsalzprophylaxe, neuartiger Lebensmittel (novel foods) sowie der Lebensmittelzusatzstoffe.

Fachbereich 2:

Chemie und Technologie der Lebensmittel und Bedarfsgegenstände
  • Erarbeitung und Normierung analytischer Vorschriften und Probenahmeverfahren für Lebensmittel, Kosmetika, Tabakerzeugnisse und sonstige Bedarfsgegenstände.
  • Analytische Bewertung neuartiger Lebensmittel und Lebensmittelzusatzstoffe; Beurteilung der Herstellungsverfahren dieser Produkte.
  • Nachweis und Beurteilung von Kontaminanten in Lebensmitteln.
  • Beurteilung von Pflanzenschutzmittelrückständen in Lebensmitteln.

Fachbereich 3:

Hygiene der Lebensmittel und Bedarfsgegenstände
  • Erfassung und Bewertung gesundheitlicher Risiken, die durch den natürlichen Keim gehalt, die mikrobiologische Verunreinigung oder das Vorhandensein von Toxinen in Lebensmitteln bedingt sind.
  • Epidemiologische Untersuchungen bei Lebensmittelinfektionen und -intoxikationen.
  • Entwicklung von Hygieneüberwachungskonzepten.
  • Hygienische Bewertung von Einrichtungen und Verfahren für die Lebensmittelgewinnung und -bearbeitung.
  • Gewinnung und Herstellung von Referenzmaterial und Methodenstandardisierung bei vom Tier stammenden Lebensmitteln.
  • Nationale Referenzlabore für Milch, Milchprodukte und marine Biotoxine.

Fachbereich 4:

Bakterielle Tierseuchen und Bekämpfung von Zoonosen
  • Forschung zur Entwicklung von Verfahren der Bekämpfung von Zoonosen (durch Bakterien bzw. Pilze verursachte, vom Tier auf den Menschen übertragbare Krankheiten) und weiterer bakteriell bedingter Infektionskrankheiten bei Nutztieren als Voraussetzung für die Schaffung gesunder Tierbestände zur Produktion hochwertiger Lebensmittel.
  • Gentechnische Aspekte in der Veterinärmedizin (Charakterisierung und Diagnostik von Krankheitserregern) und im Verbraucherschutz: gentechnisch veränderte Mikroorganismen (GVO) bzw. transgene Tiere sowie von diesen stammende Erzeugnisse in der Lebensmittelproduktion einschließlich entsprechender Nachweisverfahren.

Fachbereich 5:

Diagnostik und Epidemiologie
  • Epidemiologie von Infektionskrankheiten, die vom Tier auf den Menschen übertragbar sind.
  • Referenzlabor der Europäischen Union (EU) für die Epidemiologie der Zoonosen.
  • Entwicklung und Zulassung von Diagnostika zur Erkennung von Zoonosen.
  • Bakteriologische, virologische und parasitologische Forschung zu ausgewählten Zoo nosen.

Fachbereich 6:

Tierarzneimittelzulassung und -rückstandskontrolle, Futterzusatzstoffe
  • Begutachtung und Zulassung von Arzneimitteln für Tiere.
  • Unterbreitung von Vorschlägen für zulässige Höchstmengen pharmakologisch wirksamer Substan zen in Lebensmitteln tierischer Herkunft.
  • Nationales und EU-Referenzlabor für Rückstände von Tierarzneimitteln ((-Agonisten, Sulfonamide, Chloramphenicol).
  • Nationale Zentralstelle zur Koordinierung und Erfassung von Rückstandskontrollen bei Schlachttieren und Fleisch.
  • Beurteilung von Zusatzstoffen und Schadstoffen in Futtermitteln hinsichtlich der gesundheitlichen Unbedenklichkeit.
  • Versuchstierkunde und Tierschutz von Versuchstieren.

Fachbereich 7:

Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel
  • Gesundheitliche Beurteilung von Pflanzenschutzmitteln.
  • Empfehlung zulässiger Höchstmengen für Rückstände von Pflanzenschutz- und Schäd lingsbekämpfungsmittel in/auf Lebensmitteln.
  • Gesundheitliche Bewertung von Holzschutzmitteln.
  • Ausnahmegenehmigungen für DDT nach Gefahrstoffrecht.
  • Gesundheitliche Bewertung insektizider Bedarfsgegenstände.

Fachbereich 8:

Chemikalienbewertung
  • Bewertung der Gesundheitsgefahren sowie die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien aus der Sicht des Gesundheitsschutzes.
  • Zentrale Erfassung von gesundheitlichen Schäden durch Chemikalien mit dem Ziel der Einleitung präventiver Maßnahmen.
  • Fragen des Transports giftiger und ätzender Gefahrgüter auf den nationalen und grenz überschreitenden Land-, Wasser- und Luftwegen.
  • Entwicklung und Fortführung einer Gefahrstoff-Datenbank, insbesondere für Feuerwehr, Polizei, Gesundheits- und Umweltbehörden.
  • Risikobewertungen von Schadstoffen wie Dioxine, PCB,s, Chlorparaffine u. a.

Zentralstelle zur Erfassung und Bewertung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch (ZEBET)

  • Erfassung, Dokumentation und Bewertung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zu Tierversuchen mit dem Ziel, Tierversuche so weit wie möglich zu vermeiden und Wissenschaft und Forschung zum Einsatz tierversuchsfreier Methoden zu bewegen.
  • Zu diesem Zweck wird eigene Forschung durchgeführt und es werden Forschungsaufgaben an andere Institutionen vergeben.

Zentrale Erfassungs- und Bewertungsstelle für Umweltchemikalien (ZEBS)

  • Sammlung und Bewertung von Daten über das Vorkommen und die Gehalte chemischer Rückstände und Verunreinigungen in Lebensmitteln mit dem Ziel, im Sinne des vorbeugenden gesundheitlichen Verbraucherschutzes die Belastung der Lebensmittel und damit die Exposition des Konsumenten mit diesen Stoffen frühzeitig zu ermitteln und mögliche Gesundheitsrisiken durch geeignete Gegenmaßnahmen zu vermeiden.

Das BgVV nimmt in den angesprochenen Bereichen auch in Zusammenarbeit mit supra nationalen (EU) und internationalen Organisationen (z.B. WHO, FAO, OECD) Aufgaben wahr.

nach oben

Cookie-Hinweis

Die BfR-Webseite verwendet nur Cookies, die notwendig sind, um die Webseite nutzerfreundlich zu gestalten. Weitere Informationen enthält unsere Datenschutzerklärung.