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Fachgruppe Toxikologie der Wirkstoffe und ihrer Metabolite
Die Fachgruppe befasst sich vorrangig mit der toxikologischen Bewertung von chemischen Wirkstoffen, die in Pflanzenschutzmitteln oder Biozidprodukten eingesetzt werden. Dabei werden auch die Abbauprodukte (Metabolite) und Verunreinigungen der Wirkstoffe mit betrachtet.
Im Rahmen der regulatorischen Zulassungs-, Genehmigungs- und Bewertungsverfahren für Pestizide als Amtsaufgabe nach Pflanzenschutz- und Chemikaliengesetz entsprechend der PSM-VO und Biozid-VO sowie der Festsetzung und Überprüfung von Rückstandshöchstgehalten (RHG) sind die Pestizidwirkstoffe und deren Metaboliten hinsichtlich folgender Arbeitsschwerpunkte regelmäßig zu bewerten:
- Toxikokinetik/Metabolismus
- Akute Toxizität, Haut- und Augenreizung, Sensibilisierung
- Toxizität nach wiederholter Gabe
- Chronische Toxizität/Kanzerogenität
- Genotoxizität
- Reproduktions- und Entwicklungstoxizität
- Neurotoxizität, Immunotoxizität sowie endokrin schädliche Eigenschaften
- Beobachtungen am Menschen
Im Ergebnis der Bewertung werden für die Wirkstoffe gesundheitsbasierte Referenzwerte abgeleitet, d.h. maximale Aufnahmemengen bei deren Einhaltung keine gesundheitliche Beeinträchtigung der exponierten Personen zu erwarten ist:
- ADI (Acceptable Daily Intake): Grenzwert für die Langzeit-Exposition des Verbrauchers über Lebensmittel
- ARfD (Acute Reference Dose): Grenzwert für die akute Exposition des Verbrauchers über Lebensmittel
- (A)AOEL ((Acute) Acceptable Operator Exposure Level) bzw. AEL (Acceptable Exposure Level): Grenzwert für die Exposition des Anwenders und unbeteiligte Dritte
Zudem wird eine Einstufung und Kennzeichnung des Wirkstoffes hinsichtlich seiner toxikologischen Eigenschaften vorgeschlagen.
Metaboliten dieser Wirkstoffe werden auf ihre toxikologische Relevanz im Boden, im Grundwasser sowie in Rückständen von pflanzlichen und tierischen Lebensmittel bewertet. Sofern erforderlich, werden auch für diese Abbauprodukte Referenzwerte wie ADI und ARfD abgeleitet, um eventuelle Risiken durch die Aufnahme mit Lebensmitteln beurteilen zu können.
Weitere zentrale Aufgaben der Fachgruppe sind die wissenschaftliche Beratung in Fragen zur toxikologischen Bewertung sowie die Beteiligung an der Erstellung und Fortentwicklung von Prüfmethoden sowie Prüf- und Bewertungsstrategien und technischen Leitfäden der EU oder der OECD, in denen die Vorgehensweise bei der regulatorischen Risikobewertung geregelt wird.
Außerdem betreibt die Fachgruppe Forschung und Entwicklung zur Unterstützung regulatorischer Verfahren, insbesondere auf den Gebieten von „Kombinationswirkungen“ und „in silico“, d. h. computergestützte Verfahren wie (Q)SAR. Eine zusätzliche Aufgabe der Fachgruppe, die sich auch in deren Forschungsaktivitäten wiederspiegelt, liegt in der Bewertung der toxikologischen Wirkung von Pestiziden und Bioziden auf Haus- und Nutztiere.
Sonstige Dokumente
(1)Datum | Titel | Größe |
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01.07.2024 Druckversion, Stand
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Das Organigramm des Bundesinstituts für Risikobewertung |
135.8 KB |