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BfR-Kommission für Kosmetische Mittel
Das BfR berät das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zu Fragen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes. Es bewertet bei Bedarf Inhaltsstoffe kosmetischer Mittel hinsichtlich ihrer gesundheitlichen Unbedenklichkeit bei Anwendung durch den Verbraucher. Zur Erfüllung seiner Aufgaben auf dem Gebiet der kosmetischen Mittel wird das Institut durch ein am BfR angesiedeltes Experten-Gremium, der Kommission für kosmetische Mittel (Kosmetik-Kommission), unterstützt.
Aufgaben der BfR-Kommission
Die Aufgaben der Kosmetik-Kommission betreffen beispielsweise die wissenschaftliche Beratung des BfR bei Fragen aus dem BMUV und den Überwachungsbehörden der Bundesländer zur gesundheitlichen Unbedenklichkeit sowie zur Regulation und der Fortschreibung der Kosmetik-Verordnung und ihrer Anlagen.
Die Beratungsergebnisse und Empfehlungen der Kosmetik-Kommission geben den aktuellen Wissensstand auf dem Gebiet der kosmetischen Mittel wieder und können allen interessierten Kreisen als Entscheidungshilfe dienen.
Mitglieder der BfR-Kommission
Die Kommission besteht aus berufenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus Universitäten, den Länderbehörden und der Industrie sowie aus benannten Experten und Sachverständigen, die bei Bedarf für spezifische und fachübergreifende Fragestellungen hinzugezogen werden können.
Stellungnahmen
(1)Datum | Titel | Größe |
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27.02.2018 Aktualisierte Stellungnahme Nr. 008/2018 des BfR
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Hochraffinierte Mineralöle in Kosmetika: Gesundheitliche Risiken sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu erwarten |
207.3 KB |
Fragen und Antworten
(1)Datum | Titel | Größe |
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26.05.2015 FAQ des BfR
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Fragen und Antworten zu Mineralöl in kosmetischen Mitteln |
34.0 KB |
Protokoll
(28)Sonstige Dokumente
(13)Presseinformationen
(1)Datum | Titel | Schlagworte |
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17.10.2018 32/2018
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Von Antitranspirantien mit Aluminium bis Zahnpasta mit Zinksalzen: 50 Jahre Kosmetik-Kommission | Kommission, Kosmetika |