Kategorie Wissenschaftsberichte

Salmonellen-Bekämpfungsprogramm – Ergebnisse für das Jahr 2025 Salmonella-Nachweise weiterhin auf niedrigem Niveau mit unterschiedlichen Entwicklungen in den Geflügelgruppen

Darum geht es:

Im Rahmen des EU-weiten Programms zur Bekämpfung von Salmonellen berichten die Mitgliedsstaaten jährlich über den Anteil der Salmonella-positiven Herden bei Zuchtgeflügel (Gallus gallus), Legehennen, Masthähnchen sowie Zucht- und Mastputen. Ein spezielles Augenmerk wird hierbei auf den Nachweis von Serovaren mit besonderer Bedeutung für Infektionen des Menschen gelegt. Auf Basis der jährlich übermittelten Daten der Länder aus betriebseigenen Kontrollen der Lebensmittelunternehmer und aus der amtlichen Überwachung erstellt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung) einen nationalen Bericht zum Bekämpfungsprogramm.

Die Daten für das Jahr 2025 zeigen weiterhin ein niedriges Niveau für die Salmonella-PrävalenzPrävalenzZum Glossareintrag in den betrachteten Geflügelpopulationen. Die Entwicklung variierte jedoch zwischen den einzelnen Tier- und Nutzungsarten: Während bei Zuchthühnern, Masthähnchen, Zuchtputen und Mastputen höhere Salmonella-Nachweisraten als im Vorjahr festgestellt wurden, war bei Legehennen ein Rückgang zu verzeichnen. 

Bei den bekämpfungsrelevanten Salmonella-Serovaren zeigten sich ebenfalls unterschiedliche Entwicklungen. Gemäß den Vorgaben des Gemeinschaftsrechts sollten bekämpfungsrelevante Salmonella-Serovare bei höchstens 1 % der untersuchten Herden bzw. bei höchstens 2 % der Legehennenherden nachweisbar sein. Die festgelegten Bekämpfungsziele wurden bei Zuchthühnern, Legehennen, Masthähnchen, sowie bei Zucht- und Mastputen erreicht. Bei Zuchtputen wurde der Zielwert von weniger als 1 % mit einem Nachweis in einer von 83 untersuchten Herden (1,2 %) geringfügig überschritten. Allerdings gilt bei der Untersuchung von weniger als 100 Herden das Ziel als erreicht, wenn nur eine der Herden als positiv identifiziert wird (Artikel 1 der VO (EU) 2012/1190).