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Deutschland Postanschrift: Bundesinstitut für Risikobewertung (BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung)
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Mykotoxine oder Pflanzentoxine können bei Mensch und Tier bereits in geringen Mengen akute Vergiftungen bzw. bei langfristiger Aufnahme chronische Gesundheitsschäden hervorrufen. Die hauptsächliche Aufnahme erfolgt über die Nahrung. Bei Futtermitteln muss zudem berücksichtigt werden, dass darin enthaltene Toxine auch in Lebensmittel tierischen Ursprungs übergehen können (Transfer).
Weitere Informationen:
Daher ist es ein Ziel des gesundheitlichen Verbraucherschutzes, die lebens- bzw. futtermittelbedingte ExpositionExpositionZum Glossareintrag des Menschen und des Tiers gegenüber Mykotoxinen und Pflanzentoxinen so niedrig wie möglich zu halten.
Zu den Aufgaben des Nationalen Referenzlabors für Mykotoxine und Pflanzentoxine in Lebens- und Futtermitteln gehören:
Rechtliche Grundlage für die amtliche Überwachung sowie für die Nationalen Referenzlabore (NRL) aller EU-Mitgliedsstaaten und der Europäischen Referenzlabore (EURL) ist die Verordnung (EU) 2017/625 des europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2017 über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel („EU-Kontrollverordnung“).
Die Umsetzung der Kontrollverordnung dient der Sicherung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und hat zum Ziel, die lebens- bzw. futtermittelbedingte Exposition des Menschen und des Tiers gegenüber Mykotoxinen und Pflanzentoxinen so niedrig wie möglich zu halten. Damit kommt der amtlichen Lebens- und Futtermittelüberwachung eine wichtige Bedeutung zu, die durch die Nationalen Referenzlaboratorien in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union unterstützt wird.
Dem Nationalen Referenzlabor sind Europäische Referenzlaboratorien der EU (EURL) übergeordnet, die mit den Nationalen Referenzlaboratorien zusammenarbeiten und für eine Vernetzung der NRL der Mitgliedstaaten in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich sorgen.
Rechtliche Regelungen zu Mykotoxin- und Pflanzentoxingehalten in Lebens- und Futtermitteln