BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung-Kommissionen
14 BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung-Kommissionen beraten das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung) in den Bereichen Lebens- und Futtermittel-, Chemikalien- und Produktsicherheit sowie Risikokommunikation und -bewertung.
Aufgaben
Die BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung-Kommissionen bündeln den in Deutschland vorhandene Sachverstand auf höchstmöglichem wissenschaftlichem Niveau. Diese ehrenamtlichen und unabhängigen Sachverständigengremien stehen mit ihrer wissenschaftlichen Expertise dem BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung auch im Krisenfall als Expertinnen- und Expertennetzwerk beratend zur Seite.
Die BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung-Kommissionssitzungen finden in der Regel zwei Mal pro Jahr statt. Jede Kommission besteht aus mindestens zehn Expertinnen und Experten, die für einen Turnus von vier Jahren über ein offenes Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren berufen wurden. Die Kommissionmitglieder sind zur Verschwiegenheit gegenüber Dritten und zur unparteilichen Erfüllung ihrer Aufgabe verpflichtet. Eventuelle Interessenkonflikte zu einzelnen in der Sitzung behandelten Tagesordnungspunkten werden transparent abgefragt und offengelegt. Aus den Ergebnisprotokollen geht die wissenschaftliche Meinung der jeweiligen BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung-Kommission hervor. Die Empfehlungen der BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung-Kommissionen haben allein beratenden Charakter. Die BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung-Kommissionen selbst geben keine Anordnungen und keine Gutachten heraus und sind dem BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung gegenüber auch nicht weisungsbefugt (und umgekehrt) oder in dessen Risikobewertungen involviert.
Seit Januar 2022 läuft die 5. Berufungsperiode der BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung-Kommissionen. 191 Personen wurden nach öffentlichem Aufruf und Auswahl durch den hierfür eingerichteten Berufungsbeirat für den Zeitraum von 2022 bis 2025 als Expertinnen und Experten berufen.
Austausch mit nationalen und internationalen Gremien
Über Stellungnahmen des BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung kann das gebündelte Expertenwissen der BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung-Kommissionen auch in nationale und internationale Gremien mit einfließen, wie beispielsweise die der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSAkurz fürEuropean Food Safety Authority (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit)).
Aktuelle BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung-Kommissionen
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Lebens- und Futtermittelsicherheit
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Produktsicherheit
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Chemikaliensicherheit
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Schutz von Versuchstieren
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Risikokommunikation und -bewertung
Ehemalige Expertenkommissionen
Folgende BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung-Kommissionen wurden wegen des reduzierten Beratungsbedarfs des BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung zu diesen Themen in der Berufungsperiode 2022-2025 vorerst nicht erneut berufen. Das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung wird bei Bedarf zu speziellen Fragestellungen einzelne oder mehrere Experten zu Expertengesprächen einladen und so auf eine externe Expertise zugreifen.
BfR-Kommission für Lebensmittelzusatzstoffe, Aromastoffe und Verarbeitungshilfsstoffe
BfR-Kommission für Pharmakologisch wirksame Stoffe und Tierarzneimittel
Unabhängigkeit und Transparenz
Die in die BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung-Kommissionen berufenen Sachverständigen verpflichten sich zu einer unabhängigen Beratung des BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung. Dazu unterzeichnen die Mitglieder eine entsprechende Selbstverpflichtungserklärung, die im Internet veröffentlicht ist. Die Angaben in der Erklärung sind eine Selbstauskunft; ihren Inhalt verantworten die Kommissionsmitglieder. Eventuelle Interessenkonflikte zu den in den BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung-Kommissionen behandelten Themen werden zu Beginn einer jeden Kommissionssitzung mündlich und schriftlich abgefragt und im veröffentlichten Ergebnisprotokoll vermerkt.
Die Ergebnisprotokolle der Sitzungen, aus denen die wesentlichen Beratungsergebnisse der jeweiligen BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung-Kommission hervorgehen, sind über die Internetseite des BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung zugänglich. Die Empfehlungen haben allein beratenden Charakter; die Kommissionen sind nicht in die gesetzlichen Aufgaben des Instituts (wie zum Beispiel die Risikobewertung) involviert.
Berufungsverfahren
Seit Etablierung der BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung-Kommissionen wurden fünf Berufungsverfahren durchgeführt (2007, 2010, 2013, 2017, 2021). Um das Berufungsverfahren transparent zu gestalten, erfolgt ein öffentlicher Aufruf, sich als Sachverständige oder als Sachverständiger für die Mitarbeit in einer BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung-Kommission zu bewerben. Anschließend wählt der eigens eingerichtete Berufungsbeirat geeignete Sachverständige aus. Der Berufungsbeirat setzt sich aus den Mitgliedern des Wissenschaftlichen Beirats des BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung, den Vorsitzenden der Senatskommissionen zur gesundheitlichen Bewertung von Lebensmitteln (SKLM) und des Max-Rubner-Instituts (MRIkurz fürMax Rubner-Institut) sowie einer Vertretung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMELkurz fürBundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) zusammen.
Für den Berufungszeitraum 2022 bis 2025 benannte der Berufungsbeirat insgesamt 191 Expertinnen und Experten als BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung-Kommissionsmitglieder. Sie kommen aus Hochschulen und anderen Forschungseinrichtungen, Behörden des Bundes und der Länder, Wirtschafts- und Verbraucherverbänden, aus Wirtschaftsunternehmen sowie von Nichtregierungsorganisationen. Insgesamt stammen 56 % der Sachverständigen aus dem Bereich Hochschulen und Universitäten, 27 % aus Behörden wie Bundesforschungsinstitutionen und Landesuntersuchungsämtern, 16 % aus Unternehmen und Industrieverbänden und 2 % von Nichtregierungsorganisationen. 94 % der Kommissionsmitglieder haben die deutsche Staatsangehörigkeit; 6 % eine andere. 44 % der Kommissionsmitglieder sind Frauen; 56 % sind Männer.
Die Kommissionsmitglieder haben überwiegend postgraduierte Hochschulabschlüsse und verfügen über eine langjährige Berufserfahrung auf einschlägigen wissenschaftlichen Gebieten. 31 % sind jünger als 50 Jahre; der Großteil (69 %) älter. Die Auswahl erfolgte unter Berücksichtigung des Prinzips der Gleichstellung von Frauen und Männern.