Umweltmanagement am BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung
Das Bundesinstitut für Risikobewertung übernimmt auch in Bezug auf Umweltschutz und Nachhaltigkeit Verantwortung und hat als erste Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMELkurz fürBundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) ein Umweltmanagementsystem mit EMAS-Standard eingeführt.
EMAS steht für Eco-Management and Audit-Scheme und bedeutet übersetzt so viel wie Umwelt- und Öko-Audit. Basis hierfür bildet die DIN EN ISO 14001:2015 "Umweltmanagementsysteme", welche durch die EU-Öko-Audit-Verordnung VO (EG) Nr. 1221/2009 aufgestockt wurde. Seit Dezember 2020 ist der BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung-Standort in Berlin Jungfernheide erfolgreich EMAS validiert.
Qualitäts-Umweltmanagement-Handbuch (QUMH)
Für die Steuerung der Prozesse des Umweltmanagements gelten die gleichen Vorgaben und Pfade wie die des bereits seit dem Jahr 2010 am BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung installierten und validierten Qualitätsmanagementsystems nach der DIN EN ISO 9001. Aus diesem Grund wurden die beiden Systeme zusammengeführt. Das Ergebnis dieser vereinten Systeme ist ein Qualitäts-Umweltmanagement-System (QUMS), welches durch ein Qualitäts-Umweltmanagement-Handbuch (QUMH) und weitere Verfahrensanweisungen (VAs) dokumentiert wird
Umweltpolitik des BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung
Bei der Umweltpolitik, auch Umweltstatement genannt, handelt es sich um ein strategisches Bekenntnis des BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung zu Umweltschutz und Nachhaltigkeit, in dem es sich unter anderem verpflichtet
- die Umwelt zu schützen,
- die bindenden Verpflichtungen seiner Organisation zu erfüllen und
- das Umweltmanagementsystem und seine Umweltleistung kontinuierlich zu verbessern.
Umwelterklärung des BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung
In der jährlichen Umwelterklärung präsentiert das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung der Öffentlichkeit
- eine Zusammenfassung seiner Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen,
- seine Umweltpolitik (auch Umweltstatement genannt),
- seine bedeutenden Umweltaspekte,
- seine Umweltzielsetzungen, –einzelziele und –maßnahmen,
- Daten über seine Umweltleistung,
- sowie einen Verweis auf die wichtigsten rechtlichen Umweltvorschriften und deren Einhaltung.
Dies wird abschließend durch eine aktuelle Bestätigung des Umweltgutachters dokumentiert.