Grundsätze zur Guten wissenschaftlichen Praxis

Das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung hat zur Wahrnehmung seiner Verantwortung in der Forschung und der damit unmittelbar verknüpften Aufgaben Regelungen zum Umgang mit Fällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens getroffen. Diese lehnen sich an die Regelungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) an.

Die Leitlinien zur guten wissenschaftlichen Praxis der jeweiligen Fachdisziplin sind die verbindlichen Grundlagen für das wissenschaftliche Arbeiten im BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung. Die Verpflichtungen für eine gute wissenschaftliche Praxis sollen dazu beitragen, die Qualität wissenschaftlicher Arbeit am BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung zu sichern und wissenschaftliches Fehlverhalten zu verhindern.

Das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung hat Ombudspersonen benannt, die bei einem Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten zunächst angesprochen werden können.

Ombudspersonen

Dr. Annette Johne; FG 45 Diagnostik, Erregercharakterisierung und Parasiten in Lebensmitteln
Tierärztin/Lebensmittelhygiene; seit 2008 am BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung; seit 2017 stellvertretende NRL-Leitung; seit 2021 stellvertretende Fachgruppenleiterin; langjährige Erfahrung in der Forschung (>15 Jahre)

Dr. David Schumacher, stellvertretender Leiter der Fachgruppe 81 (Rückstände)
Diplom-Lebensmittelchemiker, seit 2006 am BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung. Praktische Forschungserfahrung mit in-vitro-Methoden in der experimentellen Toxikologie; Erstellung von toxikologischen Risikobewertungen zu chemischen Substanzen

ombudsperson@bfr.bund.de