Kategorie Stellungnahmen
Stellungnahme Nr. 043/2024

Afrikanische Schweinepest (ASP) – Bewertung der Risiken von frischem Fleisch und Fleischerzeugnissen von Schweinen, die in ASP-Sperrzonen gehalten worden sind. Gemeinsame Stellungnahme von BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung und FLIkurz fürFriedrich-Loeffler-Institut

Darum geht es:

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine Erkrankung der Haus- und Wildschweine, die durch ein Virus hervorgerufen wird. Eine Infektion führt bei den Tieren meist zu einer akuten und schweren, häufig tödlichen Erkrankung. Die ASP
hat sich in den vergangenen Jahren in Europa und anderen Teilen der Welt ausgebreitet.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung) und das Friedrich-Loeffler-Institut (FLIkurz fürFriedrich-Loeffler-Institut) haben Risiken von frischem Fleisch und Fleischerzeugnissen betrachtet, das von in ASP-Sperrzonen gehaltenen Schweinen gewonnen wurde und für den
menschlichen Verzehr vorgesehen ist. Auch das Risiko einer Verschleppung des ASP-Virus wurde bewertet.

Das ASP-Virus ist nicht auf den Menschen übertragbar. Daher sind gesundheitliche Beeinträchtigungen durch den Kontakt zu Schweinen, die aus ASP-Sperrgebieten stammen sowie durch den Verzehr von Fleisch oder Fleischprodukten, die von solchen Tieren stammen, nicht zu erwarten. Dies gilt auch für den Fall, dass das ASP-Virus in den Erzeugnissen enthalten sein sollte.

Das Risiko einer Verschleppung des ASP-Virus über frisches Fleisch bzw. Fleischerzeugnisse aus Sperrzonen ist unter der Voraussetzung, dass alle Prozesse den rechtlichen Vorgaben folgen (Schlachtung gesunder Tiere aus überprüften
Haltungen, kein Verfüttern von Speiseabfällen an Schweine), vernachlässigbar bis sehr gering.