In den vergangenen Jahren stieg das Interesse, neue Pflanzen in Lebensmitteln, insbesondere in Nahrungsergänzungsmitteln zu verwenden, und alte Kulturpflanzen wurden neu entdeckt. Diesen Pflanzen werden oft Wirkungen zugesprochen, die mit dem Gehalt an sekundären Pflanzeninhaltsstoffen begründet werden. Abhängig von der Menge und den Begleitstoffen in Extrakten und Zubereitungen können diese Stoffe aber auch toxisch wirken. „In vielen Fällen werden Pflanzen und pflanzliche Zubereitungen in Lebensmitteln vor der Vermarktung behördlicherseits nicht auf gesundheitliche Unbedenklichkeit geprüft“ sagt BfR-Präsident Prof. Dr. Dr. Andreas Hensel. Das BfR hat gesundheitliche Bewertungen ausgewählter Pflanzen und pflanzlicher Zubereitungen in einem Wissenschaftsheft zusammengefasst. Insbesondere wurden Pflanzen betrachtet, von denen bei der Verwendung als Lebensmittel Risiken ausgehen könnten. Das Wissenschaftsheft soll unter anderem den Behörden der Lebensmittelüberwachung als Grundlage für die Begutachtung von Lebensmitteln hinsichtlich ihrer gesundheitlichen Unbedenklichkeit dienen.
Viele Menschen sehen pflanzliche Produkte in der Regel als „natürlich“ und „gesund“ an. Ob mit diesen Produkten ein gesundheitliches Risiko verbunden sein könnte, ist jedoch nicht immer bekannt. Ein Zulassungsverfahren, das eine gesundheitliche Bewertung einschließt, gibt es in der Europäischen Union lediglich für Lebensmittel, die als neuartige Lebensmittel eingestuft sind oder aus gentechnisch veränderten Organismen hergestellt werden.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSAkurz fürEuropean Food Safety Authority (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit)) hat eine Leitlinie für die Bewertung von Pflanzen und pflanzlichen Zubereitungen in Nahrungsergänzungsmitteln veröffentlicht, die auch für die Bewertung von Pflanzen und pflanzlichen Zubereitungen in anderen Lebensmitteln geeignet ist. Unter Anwendung der EFSAkurz fürEuropean Food Safety Authority (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit)-Leitlinie hat das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung 16 Pflanzenteile gesundheitlich bewertet, darunter beispielsweise Gojibeeren, Schlafbeere, Schlangenwurzel, Aztekensalbei und Yohimberinde. Bewertet wurden Pflanzen und Pflanzenteile mit pharmakologischer oder psychotroper Wirkung oder Pflanzen, von denen bei der Verwendung als Lebensmittel Risiken ausgehen können. Ausgewählt wurden diese aus einer Liste von über 600 Pflanzen und Pflanzenteilen, die eine Arbeitsgruppe des Bundes und der Länder erarbeitet hat.
Das vorliegende BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung-Wissenschaftsheft gibt einen kurzen Überblick über die Aktivitäten auf dem Gebiet der Pflanzen und pflanzlichen Zubereitungen in Lebensmitteln und das Vorgehen bei der Bewertung der ausgewählten Pflanzenteile. Die veröffentlichten gesundheitlichen Bewertungen sollen der amtlichen Überwachung in Einzelfällen als Basis für die Begutachtung von Lebensmitteln hinsichtlich ihrer gesundheitlichen Unbedenklichkeit dienen und ein erster Schritt im Harmonisierungsprozess auf europäischer Ebene sein.
Das Wissenschaftsheft steht auf der Internetseite des BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung im Bereich Externer Link:Publikationen kostenlos zum Download zur Verfügung und kann dort auch (kostenpflichtig) über die Warenkorbfunktion bestellt werden.
Über das BfR
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung) ist eine wissenschaftliche Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV). Es berät die Bundesregierung und die Bundesländer zu Fragen der Lebensmittel-, Chemikalien und Produktsicherheit. Das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung betreibt eigene Forschung zu Themen, die in engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen.