Kategorie Presseinformationen
Nr. 34/2017

Glyphosatbewertung: BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung weist Plagiatsvorwürfe zurück BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung hat sämtliche Originalstudien der Antragsteller sowie Publikationen aus der wissenschaftlichen Literatur im RAR und dem dazugehörigem Addendum selbst geprüft.

In den Medien wurden vereinzelt Vorwürfe erhoben, das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) habe signifikante Teile seiner Bewertung von Glyphosat unkritisch aus dem Dossier der Antragsteller - ohne Prüfung auf Plausibilität und fachliche Korrektheit - in den deutschen Bewertungsbericht zur erneuten Genehmigung von Glyphosat als Pflanzenschutzmittelwirkstoff übernommen. Diese Vorwürfe weist das Institut mit Nachdruck zurück. „Dies ist ein erneuter Versuch, die Glaubwürdigkeit der wissenschaftlichen Institutionen zu diskreditieren, die mit der Bewertung gesundheitlicher Risiken bei Pflanzenschutzmittelwirkstoffen wie Glyphosat beauftragt sind“, sagt BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. „Die im gesetzlichen Bewertungsverfahren eingereichten Dossiers sind Zusammenstellungen bereits vorliegender Studien und stellen deshalb selbst keine wissenschaftliche Originalarbeit dar.“

In Europa und weltweit ist es in Bewertungsverfahren, nicht nur bei Pflanzenschutzmitteln, üblich und anerkannt, dass Bewertungsbehörden nach kritischer Prüfung auch relevante Passagen aus eingereichten Dokumenten in ihre Bewertungsberichte integrieren. Auch die Teildokumente des Bewertungsberichts enthalten deshalb solche Textteile aus öffentlich zugänglicher Literatur, die von den Antragstellern als Teil der gesetzlich geforderten Literaturrecherche eingereicht wurden. Dies wird aus den Überschriften der verschiedenen Kapitel und Teile deutlich. Die behördliche Gesamteinschätzung enthält neben den eigenständigen Bewertungen immer auch Zusammenfassungen wissenschaftlicher Erkenntnisse aus Originalstudien und Literaturveröffentlichungen. Diese werden von den Experten des BfR hinsichtlich ihrer Qualität und Relevanz sowie der erhobenen experimentellen Befunde auf eine mögliche gesundheitliche Bedeutung eingehend geprüft. „Diese Zusammenfassungen veröffentlichter Studien sind zwangsläufig Teil der Einreichungsunterlagen“, ergänzt BfR-Präsident Hensel.

In den gesetzlichen Verfahren zur gesundheitlichen Bewertung von Pflanzenschutzmitteln, Biozidprodukten, Arzneimitteln und zahlreichen anderen Chemikalien ist es vorgeschrieben, dass ein Hersteller auf eigene Kosten ein vorgeschriebenes Spektrum an experimentellen Prüfungen durchführen muss. Neben diesen Studien ist den Bewertungsbehörden auch ein zusammenfassendes Dossier vorzulegen. Dabei sind neben Prüfvorschriften (z.B. der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, OECD) und Qualitätssicherungen (z.B. Gute Laborpraxis, GLP) auch etablierte, international anerkannte toxikologische Standardverfahren zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind frei zugängliche wissenschaftliche Veröffentlichungen in die Bewertungsberichte der Behörden aufzunehmen und auszugsweise darzustellen. Die Bewertungsbehörden führen gemäß der gesetzlich vorgeschriebenen Abläufe keine eigenen Experimente durch.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung) hat seine Bewertung von Glyphosat entsprechend den gesetzlichen Vorgaben sowie den nationalen, europäischen und weltweiten Konventionen durchgeführt. Ebenso haben die anderen deutschen Behörden Julius-Kühn-Institut (JKIkurz fürJulius Kühn-Institut), Umweltbundesamt (UBAkurz fürUmweltbundesamt) sowie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVLkurz fürBundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) als koordinierende Stelle ihre Zuarbeit auf Basis des Dossiers der Antragsteller der EFSAkurz fürEuropean Food Safety Authority (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) zur Verfügung gestellt. Dieses Verfahren wurde überall in der EU auch für alle anderen mehr als 450 bislang genehmigten Pestizidwirkstoffe gleichartig praktiziert.

Der deutsche Bewertungsbericht (Renewal Assessment Report, RAR) zu Glyphosat war eine Vorarbeit für die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSAkurz fürEuropean Food Safety Authority (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit)), in der alle eingereichten Originalstudien geprüft wurden. Hierbei handelte es sich um einen Bericht des Berichterstatters Deutschland, der in die gemeinschaftliche Bewertung der für die Risikobewertung zuständigen Behörden der EU-Mitgliedsstaaten eingeflossen ist. Dieser wurde dann auf Basis von Kommentierungen im öffentlichen Peer-Review weiter überabeitet und anschließend von der EFSAkurz fürEuropean Food Safety Authority (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) und Experten der zuständigen Fachbehörden der Mitgliedsstaaten gründlich geprüft, nochmals kommentiert und umfassend diskutiert.

Nachdem die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) ihre Monographie im Jahr 2015 publiziert hatte, wurde diese Bewertung vom BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung noch einmal kritisch in einem Addendum als Teil des RAR überprüft, in dem nochmals eine Prüfung der Originalstudien vorgenommen wurde.

Nicht der RAR, sondern das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung-Addendum zum IARC-Bericht, wurde dann als deutsche Behördenbewertung die entscheidende Grundlage zur Bewertung der Kanzerogenität und Mutagenität. Dieser wurde wiederum mit allen Mitgliedsstaaten sowie mit der IARC, dem Joint FAO/WHO Meeting on Pesticide Residues (JMPR), der United States Environmental Protection Agency (US-EPA) und der Europäischen Chemikalienagentur (ECHAkurz fürEuropäische Chemikalienagentur) in einem Expertenmeeting diskutiert. Dieses Beratungsergebnis war dann die Grundlage für die EFSAkurz fürEuropean Food Safety Authority (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) Schlussfolgerung.

Nach Abschluss der Risikobewertung von Glyphosat durch die EFSAkurz fürEuropean Food Safety Authority (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) im Verfahren zur erneuten Wirkstoffgenehmigung hat dann das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung einen weiteren Bewertungsbericht für die ECHAkurz fürEuropäische Chemikalienagentur erstellt, der im Vergleich zum RAR andere Formatvorlagen und die Bewertungsgrundsätze der Gefahrenabschätzung zur Einstufung und Kennzeichnung erfüllen musste. Dieser Bericht wurde ebenfalls von allen Mitgliedsstaaten und der Öffentlichkeit kommentiert, in zwei Anhörungen bei der ECHAkurz fürEuropäische Chemikalienagentur erörtert und durch zusätzliche statistische und epidemiologische Recherchen der ECHAkurz fürEuropäische Chemikalienagentur ergänzt, bevor er abschließend in deren Ausschuss für Risikobewertung (RAC) beraten wurde.

Das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung hat also keineswegs, wie von verschiedenen Medien behauptet, die Sicht der Antragsteller und deren Interpretation entsprechender Studien unkritisch und ungeprüft übernommen. Vielmehr hat das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung zahlreiche Passagen der eingereichten Unterlagen gestrichen, wenn diese wissenschaftlich nicht nachvollziehbare oder falsche Aussagen zu den geprüften Originalstudien enthielten. Nicht akzeptierte Darlegungen und Interpretationen wurden dann vom BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung durch eigene Aussagen entsprechend der eigenen Bewertung ersetzt oder ergänzt. Wenn die Antragsteller Studien korrekt zitieren oder in entsprechenden Zusammenfassungen wissenschaftlich und methodisch korrekt interpretieren, hatten die europäischen Bewertungsbehörden in der Vergangenheit keinen Grund in den zahlreichen Zulassungs- und Genehmigungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln, Chemikalien und Arzneimitteln, derartige Aussagen umzuschreiben.

Sämtliche Bewertungsbehörden europa- und weltweit, denen die Originaldaten vorlagen, kommen nach eigener Bewertung mittels etablierter international anerkannter toxikologischer Standardverfahren ebenfalls zu dem Schluss, dass Glyphosat nach derzeitigem Stand des Wissens nicht als krebserregend einzustufen ist.

Dazu gehören:

  • die Europäische Behörde für Lebensmittelsicher (EFSAkurz fürEuropean Food Safety Authority (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit)) sowie die Expertinnen und Experten der Risikobewertungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten
  • die US-amerikanische Umweltbehörde EPA
  • die kanadische Bewertungsbehörde Pest Management Regulatory Agency (PMRA)
  • die australische Bewertungsbehörde Australian Pesticides and Veterinary Medicines Authority (APVMA)
  • die japanische Food Safety Commission
  • die neuseeländische Umweltbehörde EPA
  • das Joint FAO/WHO Meeting on Pesticide Residues (JMPR) und
  • die Europäische Chemikalienagentur (ECHAkurz fürEuropäische Chemikalienagentur)

Über das BfR

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung) ist eine wissenschaftlich unabhängige Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMELkurz fürBundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft). Es berät die Bundesregierung und die Bundesländer zu Fragen der Lebensmittel-, Chemikalien- und Produktsicherheit. Das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung betreibt eigene Forschung zu Themen, die in engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen.

In diesem Jahr feiert das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung sein 15-jähriges Bestehen. Aus diesem Anlass hat das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung eine Jubiläumsbroschüre herausgegeben, die unter Externer Link:http://www.bfr.bund.de/de/publikation/broschueren-660.html kostenlos heruntergeladen oder bestellt werden kann.