Kategorie Mitteilungen
Mitteilung Nr. 014/2025

Pestizide und Mineralöle in Aufbackbrötchen: Kein Grund zur Besorgnis

Darum geht es:

Nach Messungen einer Zeitschrift enthalten im Handel erhältliche Aufbackbrötchen Spuren von Pestizidrückständen und Mineralölen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung) weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Nachweis von Rückständen in Lebensmitteln nicht per se ein gesundheitliches Risiko für Verbraucherinnen und Verbraucher darstellt.

Die im Bericht thematisierten Spuren von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen sind grundsätzlich in Lebensmitteln zu erwarten. Häufig fehlen allerdings im Artikel Wirkstoffbezeichnungen und Konzentrationsangaben - die Grundlage für eine Risikobewertung. Eine Überschreitung von Rückstandshöchstgehalten wurde nicht berichtet. Alle im Bericht genannten Wirkstoffe sind toxikologisch bewertet und in Deutschland in zugelassenen Pflanzenschutzmitteln enthalten und damit auch als sicher eingestuft worden.

In den Aufbackbrötchen wurden zudem Spuren gesättigter Mineralölkohlen-wasserstoffe – sogenannter MOSH – gefunden. Die gefundenen Mengen liegen im Bereich dessen, was man typischerweise für Backwaren erwarten würde. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSAkurz fürEuropean Food Safety Authority (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit)) hat 2023 eine gesundheitliche Risikobewertung veröffentlicht, nach der die derzeitige Aufnahmemenge an MOSH über die Nahrung keinen Anlass zur Besorgnis gibt. 

Eine gesundheitliche Beeinträchtigung durch den Verzehr von Aufbackbrötchen ist aus Sicht des BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu erwarten.
 

Spuren von Pflanzenschutzmittelrückständen

In den konventionell hergestellten Produkten wurden Spuren in Höhe von maximal 0,01 Milligramm (mgkurz fürMilligramm) pro Kilogramm (kgkurz fürKilogramm) von einem bis maximal drei Pflanzenschutzmittelwirkstoffen nachgewiesen. Genauere Informationen werden in dem Bericht nicht angegeben. Auch wenn Pflanzenschutzmittel sachgerecht und bestimmungsgemäß angewendet werden, können Rückstände im Erntegut und in den daraus gewonnenen Lebens- und Futtermitteln verbleiben. Die Rückstände müssen so niedrig sein, dass sie die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher nicht gefährden – bis zu dem gesetzlich festgelegten Rückstandshöchstgehalt (RHG) sind Pflanzenschutzmittel-Rückstände in Lebensmitteln erlaubt. Auch zur Wirkung von Mehrfachrückständen von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen liegen dem BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung zahlreiche wissenschaftliche Erkenntnisse vor. Die durchgeführten Bewertungen sind hinreichend konservativ. Da keine Überschreitungen der gesetzlichen RHG im Bericht angesprochen werden, sind aus Sicht des BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung in Hinblick auf die berichteten Funde der Pflanzenschutzmittelwirkstoffe keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch den Verzehr der untersuchten Aufbackbrötchen zu erwarten. Eine Risikobewertung in Bezug auf Pflanzenschutzmittel-Rückstände ist vor dem Hintergrund der fehlenden Daten jedoch nicht möglich.

Gemäß den geltenden EU-Regelungen werden die gesundheitlichen Risiken für Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich aus der Anwendung eines Pflanzenschutzmittels ergeben können, von einem EU-Mitgliedstaat stellvertretend für die Mitgliedsstaaten einer Zone bewertet. Die eigentliche Zulassung des Pflanzenschutzmittels erfolgt national. In Deutschland wird sie vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVLkurz fürBundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) erteilt. Am Zulassungsverfahren wirken das Julius Kühn-Institut - Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen (JKIkurz fürJulius Kühn-Institut), das Umweltbundesamt (UBAkurz fürUmweltbundesamt) und das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung) mit und führen Teilbewertungen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten durch.

Spuren von Mineralölen

Mineralölbestandteile können auf verschiedenen Wegen in Lebensmittel gelangen. Zum einen gibt es erwartbare Übergänge in Lebensmittel zum Beispiel durch zugelassene Lebensmittelzusatz-stoffe, Additive zur Herstellung von Verpackungen oder während der Verarbeitung von Lebensmitteln. Zum anderen sind Einträge durch Umweltkontamination, landwirtschaftliche Maschinen, ungeeignete Transport- oder Verarbeitungsverfahren und Anreicherungen entlang der Nahrungskette möglich. Auch ein Übergang von Mineralölbestandteilen aus recycelten Kartons auf Lebensmittel ist möglich.

Die laut Artikel in den Brötchen nachgewiesenen Mineralölkohlenwasserstoffe stellen komplexe Mischungen von gesättigten Kohlenwasserstoffen (Mineral Oil Saturated Hydrocarbons, MOSH) dar. Aromatische Kohlenwasserstoffe (Mineral Oil Aromatic Hydrocarbons, MOAH) wurden nicht nachgewiesen. Chemisch betrachtet handelt es sich bei den MOSH um verzweigte oder unverzweigte kettenförmige oder (teilweise) ringförmige Moleküle, die nur aus Kohlenstoff und Wasserstoff bestehen und keine Doppelbindungen enthalten (gesättigte Verbindungen).

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSAkurz fürEuropean Food Safety Authority (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit)) hat im Jahr 2023 ihre Bewertung aus dem Jahr 2012 unter Einbeziehung neuer Daten aktualisiert. Ergebnis: Abgesehen von sehr hohen Dosen im Tierversuch wurden keine für den Menschen relevanten schädigenden Effekte beobachtet. Die aktuelle Aufnahmemenge an MOSH mit der Nahrung stellt demnach aus gesundheitlicher Sicht nach derzeitigem Kenntnisstand keinen Grund zur Besorgnis dar.
 

Über das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung) ist eine wissenschaftlich unabhängige Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH). Es berät die Bundesregierung und die Bundesländer zu Fragen der Lebensmittel-, Chemikalien- und Produktsicherheit. Das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung betreibt eigene Forschung zu Themen, die in engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen.