Darum geht es:
Die Blätter des Kratombaums (Mitragyna speciosa) werden seit Jahrhunderten im südostasiatischen Raum als traditionelles Heilmittel zur Behandlung verschiedener Beschwerden verwendet, zum Beispiel zur Schmerzlinderung oder zur Steigerung der allgemeinen Leistungsfähigkeit. Seit einiger Zeit sind Zubereitungen der Pflanze auch in Ländern Europas oder den USA erhältlich. Sie werden zumeist über den Online-Handel vertrieben, teils auf Internetseiten, auf denen auch Nahrungsergänzungsmittel beworben werden.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung) weist nach einer ersten Sichtung der wissenschaftlichen Daten darauf hin, dass der Kratom-Konsum gesundheitliche Beeinträchtigungen zur Folge haben kann. So wurden in Fallberichten unter anderem neurologische Effekte, wie Schwindel, Krampfanfälle, Schläfrigkeit, Verwirrtheit oder Halluzinationen, kardiovaskuläre Effekte wie Herzklopfen oder Herzrasen, Atemstörungen sowie Leber- und Nierenschädigungen beschrieben. Darüber hinaus wurden international bereits mehrere Todesfälle im Zusammenhang mit der Einnahme von Kratom-Zubereitungen berichtet, auch aus Deutschland ist ein Todesfall bekannt.
Für eine umfassende Risikobewertung liegen derzeit nicht genügend Daten vor.
Zubereitungen aus Kratom können auf das zentrale Nervensystem wirken. In Abhängigkeit von der Dosis können dabei sowohl anregende als auch sedierende und narkotisierende Effekte auftreten. Die Pflanze enthält zahlreiche Alkaloide, im Pflanzenreich verbreitet vorkommende sekundäre Pflanzeninhaltsstoffe, von denen Mitragynin und
7-Hydroxymitragynin als hauptverantwortlich für die pharmakologische Wirkung gelten. Diese Substanzen binden vor allem an Opioidrezeptoren im Körper und entfalten vermutlich auf diese Weise ihre Effekte. Neben neurologischen Symptomen sind verschiedene weitere unerwünschte Wirkungen beschrieben, u. a. Schädigungen der Leber und der Niere.
In der traditionellen Anwendung werden die Blätter des Kratom-Baums meist gekaut oder als Aufguss getrunken. Im Internethandel werden überwiegend Kratom-Pulver angeboten. Aber auch flüssige Extrakte, Liquids für Vapes, Fruchtgummis und andere Zubereitungen sind erhältlich. Kratom-Produkte werden von den Herstellern häufig mit positiven gesundheitlichen Wirkungen beworben. Diese sind wissenschaftlich allerdings nicht belegt und die gesundheitlichen Risiken, die mit der Einnahme von Kratom verbunden sein können, bisher nicht gut untersucht.
Kenntnisse über gesundheitliche Beeinträchtigungen stammen in erster Linie aus Fallberichten von Personen, die nach der Einnahme von Kratom-Präparaten medizinisch behandelt werden mussten. Zu den berichteten Folgen zählen insbesondere Schädigungen der Leber und Nieren bis hin zu (mehrfachem) Organversagen, Herzrhythmusstörungen, unerwünschte Wirkungen auf das Nervensystem, verbunden mit Krampfanfällen, Verwirrtheit, Benommenheit, Ohnmacht und Halluzinationen sowie ein Zerfall von Muskelfasern (Rhabdomyolyse), aber auch Lungenödeme, Atemstörungen und Hirnödeme. Außerdem wurden nach der Beendigung eines regelmäßigen Kratom-Konsums Anzeichen von Abhängigkeit und Entzugserscheinungen beobachtet. Im Jahr 2024 wurde erstmals ein Todesfall nach Kratom-Konsum in Deutschland berichtet.
Grundsätzlich ist die Aussagekraft von Fallberichten zwar eingeschränkt; Erkenntnisse aus tierexperimentellen Studien, in denen nach Kratom-Aufnahme vergleichbare Wirkungen beobachtet wurden, untermauern aber die toxikologische Relevanz der in den Fallberichten beschriebenen Befunde. Aus Sicht der Risikobewertung geben die vorliegenden Berichte über gesundheitliche Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit dem Konsum von Kratom-Präparaten daher Anlass zu besonderer Vorsicht. Die derzeitige Datenlage lässt allerdings keine abschließende Risikobewertung und präzisere Aussagen zu den gesundheitlichen Risiken zu.
Wie diese Produkte rechtlich einzuordnen sind, ist in Deutschland gegenwärtig nicht abschließend geklärt – und liegt in der Verantwortung der Überwachungsbehörden der Bundesländer. Grundsätzlich käme eine Einstufung als nicht zugelassenes – und somit auch nicht verkehrsfähiges – Arzneimittel in Betracht. Das in Deutschland für die Zulassung von Arzneimitteln zuständige Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hatte Patientinnen und Patienten Anfang Juli 2025 Externer Link:vor der Anwendung von Kratom zu medizinischen Zwecken gewarnt und darauf hingewiesen, dass die Sicherheit und WirksamkeitPositiver prädiktiver WertZum Glossareintrag von Kratom bisher nicht ausreichend geprüft und Kratom-Präparate daher nicht als Arzneimittel zugelassen sind. Alternativ ist eine Einstufung als Lebensmittel denkbar. Als solches wären Kratom-Zubereitungen aber vermutlich als nicht zugelassene neuartige Lebensmittel oder als nicht sichere Lebensmittel anzusehen, was einer legalen Vermarktung in der EU entgegenstehen würde. In der Europäischen Union haben einige Mitgliedsstaaten den Stoff bereits ausdrücklich reguliert. Beispielsweise sind der Erwerb und der Besitz von Kratom und Zubereitungen daraus in Frankreich verboten.
Weitere Informationen des BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung zu gesundheitlichen Risikobewertungen pflanzlicher Zubereitungen
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