Darum geht es:
Unter der europäischen Chemikaliengesetzgebung REACH arbeiten die nationalen Behörden der EU-Mitgliedstaaten gemeinsam daran, gesundheitsgefährdende Stoffe in Verbraucherprodukten zu identifizieren und wenn notwendig zu regulieren. Dazu zählen auch hautsensibilisierende Stoffe in Gemischen wie Reinigungsmitteln, Raumduftgeräten oder Klebstoffen, die Verbraucherinnen und Verbraucher im Einzelhandel kaufen können.
Gemische können viele als Hautsensibilisierer eingestufte Stoffe enthalten - die Palette möglicher Produkte ist breit gefächert. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung) und die Bundesstelle für Chemikalien (BfC) bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BauA) haben deshalb die Vielzahl an hautsensibilisierenden Stoffen in solchen Produkten näher betrachtet und eine umfangreiche Bewertungsgrundlage geschaffen, die für weitere Gesundheitsbewertungen und für EU-weite regulatorische Maßnahmen genutzt werden kann.
Der umfassende Datenbericht „Externer Link:Assessment of skin sensitising substances in consumer mixtures: hazard, exposure and analysis of alternatives“ kann als PDF von der Internetseite der BAuA heruntergeladen werden: Externer Link:www.baua.de/publikationen.
Ausgangspunkt für die dem Bericht zugrundeliegenden Arbeiten war die Frage, ob hautsensibilisierende Stoffe in Gemischen, die von Verbraucherinnen und Verbrauchern genutzt werden, ein Gesundheitsrisiko darstellen. Im Ergebnis der Untersuchungen konnte kein allgemeines regulierungsbedürftiges Risiko identifiziert werden, das von den genannten Produkten ausgeht. Die Gründe hierfür werden im Bericht „Externer Link:Assessment of skin sensitising substances in consumer mixtures: hazard, exposure and analysis of alternatives“ ausführlich diskutiert.
Der Bericht bietet dabei eine ausführliche Darstellung der gesundheitlichen Bewertung von Verbraucherprodukten mit hautsensibilisierenden Stoffen. So werden unter die EU-Chemikalienverordnung REACH (VO (EG) 1907/2006) fallende Gemische wie Klebstoffe, Dichtungsmittel, Raumduftprodukte, Frostschutz- und Enteisungsmittel, Spachtelmassen, Tinten und Toner, Lederpflegeprodukte, Schmiermittel, Fette, Polituren und Wachsmischungen, Farbstoffe, Imprägniermittel sowie Wasch- und Reinigungsmittel ausführlich betrachtet. Der Bericht enthält Informationen zu den Teilbereichen Gefahrenbeschreibung (einschließlich der Epidemiologie), Expositionsbewertung sowie zu möglichen Ansätzen einer Risikocharakterisierung. Im Rahmen einer Konsultation in Kombination mit einer Marktanalyse wurden außerdem mögliche Alternativen zu den verschiedenen Stoffen und ihrer Verwendung in den unterschiedlichen Gemischen und Produkten erhoben.
Neben regulatorischen Daten aus gesetzlichen Verfahren wie der REACH-VO stützt sich der Bericht auch auf verschiedene andere Quellen, darunter Krankenkassen- und klinische Daten. Weiterhin wurden eine umfassende Literaturrecherche durchgeführt und Fallstudien analysiert. Die gebündelt aufbereiteten Daten und Ergebnisse bieten eine fundierte Datengrundlage für mögliche weitere Untersuchungen oder Regulierungsmaßnahmen, zum Beispiel zu einzelnen Stoffgruppen wie Epoxidharzen.
Der Bericht „Assessment of skin sensitising substances in consumer mixtures: hazard, exposure and analysis of alternatives“ kann als PDF von der Internetseite der BAuA heruntergeladen werden: Externer Link:www.baua.de/publikationen.