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Glyphosat ist nicht als krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoff eingestuft

In den vergangenen Tagen erhielt das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung als Reaktion auf mediale Berichterstattung verschiede Anfragen aus der Öffentlichkeit zu gesundheitlichen Wirkungen von Glyphosat. In diesem Zusammenhang verweist das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung auf die Externer Link:Gefahrenbewertung von Glyphosat durch die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) aus dem Jahr 2022. Die ECHAkurz fürEuropäische Chemikalienagentur kam im Rahmen ihrer Bewertung zu dem Schluss, dass Glyphosat die wissenschaftlichen Kriterien für die Einstufung als krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoff nicht erfüllt.

Im Rahmen der dann im Jahr 2023 abgeschlossenen erneuten EU-Bewertung zum Wirkstoff Glyphosat gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 sind alle am Verfahren beteiligten Bewertungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten sowie die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSAkurz fürEuropean Food Safety Authority (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit)) zu dem Schluss gelangt, dass es keinen gesicherten Zusammenhang zwischen einer Glyphosatexposition und einem erhöhten Risiko für Krebserkrankungen gibt. Gesundheitliche Beeinträchtigungen sind bei bestimmungsgemäßen Gebrauch glyphosathaltiger Pflanzenschutzmitteln nach dem derzeitigen Stand des Wissens nicht zu erwarten.