Kategorie Fragen und Antworten

Fragen und Antworten zu Tierversuchen, Alternativmethoden und Versuchstierzahlen

Aktuelle Bewertung

Änderungen gegenüber der Version vom 11. Dezember 2024: Ergänzung einer Frage zu gesetzlichen Regelungen für Tierversuche bzgl. Arzneimitteln; Historie und Rolle des Bf3R

Darum geht es:

Tierversuche werden für die Beantwortung wissenschaftlicher Fragestellungen durchgeführt, aber nicht jede wissenschaftliche Fragestellung rechtfertigt einen Tierversuch. Im Tierschutzgesetz ist festgelegt, zu welchem Zweck Tierversuche durchgeführt werden dürfen, welche organisatorischen und technischen Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Anforderungen an die Qualifikation des Personals gestellt werden.

Zu den zulässigen Zwecken eines Tierversuchs zählen insbesondere die Grundlagenforschung, die Diagnose und Behandlung von Krankheiten bei Menschen und Tieren sowie die Sicherheitsüberprüfung von Arzneimitteln und Chemikalien. Das Tierschutzgesetz schreibt jedoch vor, dass Tierversuche nur dann durchgeführt werden dürfen, wenn sie zur Beantwortung der wissenschaftlichen Frage unerlässlich sind und in der Güterabwägung zwischen dem erwarteten Erkenntnisgewinn und dem erwarteten Leiden der Tiere ethisch vertretbar erscheinen.

Wenn es zuverlässige Alternativmethoden gibt, müssen diese anstelle der Tierversuche angewendet werden. Das Deutsche Zentrum zum Schutz von Versuchstieren (Bf3R) am Bundesinstitut für Risikobewertung (BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung) fördert die Entwicklung, die Validierung und den Einsatz solcher alternativen Methoden zum Tierversuch. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMELkurz fürBundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) erfasste bis zum Jahr 2019 die jährliche Anzahl der Tiere, die in Versuchsvorhaben in Deutschland verwendet wurden und veröffentlichte diese Zahlen auf seiner Webseite. Seit dem Jahr 2015 werden diese Zahlen auch an die Europäische Kommission übermittelt. Mit der geänderten Versuchstiermeldeverordnung vom 11. August 2021 wurde diese gesetzliche Aufgabe dem BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung übertragen. Dementsprechend veröffentlicht das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung die Zahlen seit dem Jahr 2020 auf seiner Bf3R-Webseite (Externer Link:www.bf3r.de).

Das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung hat zu Tierversuchen, Alternativmethoden und der jährlichen Meldung der Versuchstierzahlen ausgewählte Fragen und Antworten zusammengestellt.

Allgemeine Fragen zu Tierversuchen und ihren rechtlichen Regelungen

Fragen zu Versuchstierzahlen, deren Erhebung und Veröffentlichung

Fragen zu Alternativmethoden zum Tierversuch