Aufruf zur Einreichung von Daten für die Neubewertung von Peroxiden in den BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung-Empfehlungen zu Materialien für den Lebensmittelkontakt
Darum geht es:
In den BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung-Empfehlungen zu Materialien für den Lebensmittelkontakt sind zahlreiche Peroxide gelistet, deren Bewertung in den meisten Fällen nicht mehr aktuell ist. Daher werden die Stoffe vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung) nun neu bewertet.
Interessierte Unternehmen sind aufgefordert das Projekt mit ihren Daten zu unterstützen.
Peroxide, deren Bewertung nicht aktualisiert werden kann, werden zum 31.05.2029 aus den Empfehlungen gestrichen.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung) initiiert eine Material-übergreifende Neubewertung von Peroxiden in den BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung-Empfehlungen zu Materialien für den Lebensmittelkontakt. Mit dieser gleichzeitigen Neubewertung von Peroxiden für die Verwendungen in verschiedenen Materialien verfolgt das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung als Pilotprojekt einen neuen Ansatz. Hintergrund ist, dass ein einzelner Antragsteller nicht alle benötigten Daten liefern kann. Deshalb bittet das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung, dass jeder Stakeholder die ihm zur Verfügung stehenden Daten beiträgt. Das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung fungiert als koordinierende Stelle und erstellt aus den eingehenden Informationen, die von verschiedenen Unternehmen zur Verfügung gestellt werden, für jeden einzelnen Stoff einen Datensatz für die Risikobewertung.
Zunächst bewertet das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung solche Peroxide, die als Vernetzungsmittel eingesetzt werden, da im Gegensatz zu Initiatoren und Katalysatoren deren verwendete Menge in der Regel höher ist. Zu diesen Peroxiden gehören die in der folgenden Tabelle gelisteten Stoffe:
| CAS # | Name |
| 94-36-0 | Benzoylperoxid |
| 80-43-3 | Dicumylperoxid |
| 3457-61-2 | tert-Butyl-cumylperoxid |
| 78-63-7 | 2,5-Dimethyl-2,5-di(tert-butylperoxy)hexan |
| 895-85-2 | Di-(4-methyl-benzoyl)peroxid |
| 2167-23-9 | 2,2-Bis-(tert-butylperoxy)butan |
| 110-05-4 | Di-tert-butylperoxid |
| 2212-81-9 | 1,3-Bis(tert-butylperoxy-isopropyl)benzol |
| 1068-27-5 | 2,5-Dimethyl-2,5-di-tert-butylperoxy-hexin-3 |
| 25155-25-3 | Bis(tert-butylperoxy-isopropyl)benzol |
| 105-74-8 | Lauroylperoxid |
| 614-45-9 | tert-Butylperbenzoat |
Sofern die Stoffe mangels Daten nicht neu bewertet werden konnten, werden diese Stoffe zum 31.05.2029 aus den Empfehlungen gestrichen, das gilt für jegliche Verwendung der genannten Peroxide.
Das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung bittet Hersteller und Verwender von Peroxiden daher, Informationen und analytische Daten einzureichen mit dem Ziel, folgende Fragen zu beantworten:
- Welche Peroxide werden noch verwendet und welche nicht?
- Welche Verunreinigungen liegen vor?
- Welche Abbauprodukte entstehen?
- Sind diese für alle relevanten Materialien/Anwendungen gleich? Welche Faktoren spielen eine Rolle?
- In welchen Mengen sind Peroxide und Abbau- oder Reaktionsprodukte in den verschiedenen Materialien vorhanden?
- In welchen Mengen migrieren Peroxide und Abbau- oder Reaktionsprodukte aus den verschiedenen Materialien in die Lebensmittel(-simulanzien)?
Die eingehenden Daten werden vom BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung als vertraulich behandelt. Rückmeldungen erhalten Unternehmen individuell. Zu festgesetzten Zeitpunkten wird es nicht öffentliche Treffen für die beitragenden Stakeholder geben, um Fortschritt und fehlende Daten bekanntzugeben.
Das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung wird auswerten, welche analytischen/toxikologischen Daten zur Bewertung noch vorgelegt werden müssen. Bezüglich der allgemeinen Anforderungen an analytische und toxikologische Daten verweist das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung auf die Leitlinie für die Sicherheitsbewertung von Stoffen zur Herstellung von Lebensmittelbedarfsgegenständen (Externer Link:https://www.bfr.bund.de/veroeffentlichung/leitlinie-fuer-die-sicherheitsbewertung-von-stoffen-zur-herstellung-von-lebensmittelbedarfsgegenstaenden/).
Alle oben genannten Peroxide – unabhängig davon, ob sie als Vernetzer oder Initiatoren verwendet werden – erhalten in den Empfehlungen eine Frist für die Neubewertung von drei Jahren. Im ersten Jahr soll die Erhebung von Anwendungs- und Analysedaten erfolgen, im zweiten Jahr ist geplant, die Erhebung toxikologischer Daten abzuschließen, damit im dritten Jahr die Risikobewertung und die Empfehlungen des BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung entsprechend aktualisiert werden kann.
Für weitere Informationen wenden Stakeholder sich bitte an fcm@bfr.bund.de .
Zudem sollen auch weitere Peroxide in den BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung-Empfehlungen einer Neubewertung unterzogen werden, um eine gesammelte Empfehlung zu Katalysatoren und Initiatoren zu veröffentlichen. Stakeholdern wird daher empfohlen, wichtige Peroxide, die nicht in der oben genannten Liste stehen, mit in dieses Pilotprojekt der Material-übergreifenden Bewertung aufzunehmen.
Bei einer Erweiterung der Liste der zu bewertenden Peroxide, wird diese auf der Webseite des BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung bekanntgegeben (Externer Link:https://empfehlungen.bfr.bund.de/info).
Weitere Informationen auf der BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung-Website zu den Empfehlungen für Materialien im Lebensmittelkontakt
- BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung-Empfehlungen zu Materialien für den Lebensmittelkontakt Zur Datenbank
- BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung-Kommission für Bedarfsgegenstände Zur Seite
- Gesundheitliche Bewertung von Materialien in Kontakt mit Lebensmitteln Zur Seite