Darum geht es:
Dieser fünfte Implementationsbericht zum Aufbau eines Deutsches Vergiftungsregisters (DVR) informiert die Öffentlichkeit über den Fortschritt. Für die Implementation sind die gesetzlichen Anforderungen gemäß des Vierten Gesetzes zur Änderung des Chemikaliengesetzes (BGBl. 2023 I Nr. 313) maßgeblich. Berichtet wird über den jeweiligen Sachstand sowie Gesprächs- und Entscheidungsbedarfe.
In dem Register sollen die Vergiftungsmeldungen aus den Giftinformationszentren der Länder (GIZ) – sowie der Ärzte, Ärztinnen und Unfallversicherungsträger - in Deutschland zusammengeführt werden. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung) ist für die Entwicklung verantwortlich. Sobald das Register in Gebrauch ist, kann es verwendet werden, um Vergiftungsfälle auszuwerten, mit dem Ziel, die Anzahl der Vergiftungen zu reduzieren.
1. Aktuelles
Im Februar 2025 hat ein erstes, orientierendes Fachgespräch zum DVR im Online-Format mit allen Leiterinnen und Leitern der Giftinformationszentren (GIZ) stattgefunden. Die übergreifenden Themen sollten auf die folgenden Gespräche vorbereiten und Anmerkungen sowie inhaltliche Beiträge der GIZ aufnehmen.
Das Vergiftungsregister soll nach Abstimmung mit den zuständigen Stellen innerhalb des BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung und des BMUVkurz fürBundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz künftig „Deutsches Vergiftungsregister“ (DVR) genannt werden. Dies ermöglicht auch im internationalen Kontext eine eindeutige Zuordnung, was beim Begriff „Nationales Vergiftungsregister“ nicht der Fall ist.
Die Entwicklung der Datenbank schreitet in allen Bereichen voran. Weiterhin wurden Absprachen zum Pilotprojekt getroffen.
2 Zeitplan zur Etablierung des Deutschen Vergiftungsregisters

Dringlichste Themen sind die Entwicklung der Datenbank sowie die Harmonisierung der Daten, da letztere eine Voraussetzung für die Auswertbarkeit ist.
Die Entwicklung der Datenbank wird mit Unterstützung externer Dienstleister vorangetrieben. Die Datenharmonisierung wird sich voraussichtlich auch nach dem 01.01.2026 als fortlaufender Prozess etablieren. Wesentliche Schritte für die Programmierung der Datenbank müssen allerdings bereits in diesem Jahr erfolgen.
3 Arbeitsfelder zur Verwirklichung des DVR
Im Folgenden werden die Arbeitsfelder aufgeführt, welche im aktuellen Prozess relevant sind.
3.1 Wissens- und Qualitätsmanagement
Zur Überprüfung der Prozesse innerhalb der Fachgruppe ist Ende April ein BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung-internes Audit geplant. Einer der zu auditierenden Kernprozesse der Fachgruppe ist die Bearbeitung von Vergiftungsmeldungen, ein weiterer die Entwicklung der Datenbank für das Vergiftungsregister. Die gemeinsamen Vorbereitungen vertiefen das Prozessverständnis und dienen der Überprüfung der erarbeiteten Grundlagen für alle Arbeitsschritte.
Die Projektplanung aller Arbeitsfelder wird mittels regelmäßiger Gesprächstermine mit allen Verantwortlichen abgestimmt, aktualisiert und priorisiert.
3.2 Datenakquise, -erfassung und -verwaltung
Im Januar 2025 fand ein erstes Sondierungsgespräch mit Vertreterinnen und Vertretern der Gesellschaft für Klinische Toxikologie (GfKT) zu den Rahmenbedingungen für eine weitere gemeinsame Erarbeitung der Harmonisierung von Parametern statt. Parallel dazu wurde im BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung ein internes Forschungsprojekt zu diesem Thema beantragt, da die Harmonisierung der Daten erfahrungsgemäß sehr ressourcenintensiv ist. Mit dem Projekt soll der erforderliche Mehraufwand der GIZ im Zusammenhang mit der Harmonisierung unterstützt werden. Das Forschungsprojekt wurde positiv beschieden, so dass das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung mit der GfKT in eine konkrete Planung gehen kann.
3.3 Integrierte und sichere Datenplattform
Hinsichtlich der Entwicklung des Registers und der Funktionalitäten des Prototyps ist der Sachstand wie folgt:
Backend:
- Der Prototyp eines Adapters für den Datenimport ist angelegt.
- Beispieldaten aus der bisherigen Datenbank EVA können in die Datenbank importiert werden.
- Änderungen am Datensatz erzeugen eine Revision im Audit-Trail.
- Eine einfache Suche ist implementiert.
Frontend:
- Basislayout mit Menüführung ist umgesetzt.
- Einfaches Dashboard mit Fallzahlen wurde erstellt.
- Die Fallliste kann sortiert, gefiltert und durchsucht werden (Suche innerhalb von Such-ergebnissen), Spalten können ein-/ausgeblendet werden.
Nach Rücksprache mit den Giftinformationszentren (Stand: März 2025) sind Erfurt, Berlin und München bereit, an einem Pilotprojekt mitzuwirken. Derzeit werden bereits Schemadaten von Erfurt und Berlin aufbereitet.
Die Harmonisierung der Datenfelder ist ein langwieriger Prozess, welcher sich sicher über den Termin für den Start des Vergiftungsregisters am 01.01.2026 hinausziehen wird. Gewisse relevante Kerndatenfelder müssen allerdings frühzeitig in einem ausreichend harmonisierten Zustand vorliegen, um bei der späteren Programmierung größeren Mehraufwand durch nachträgliche Änderungen zu vermeiden.
Eine Nutzung des von der GfKT über das gemeinsame Forschungsprojekt mit dem BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung (1999 - 2006) hinaus weiterentwickelte TDIkurz fürTolerable Daily Intake (tolerierbare tägliche Aufnahmemenge)[1] -Kategoriesystems (TKS) muss geprüft werden. Es ist allerdings zu erwarten, dass dieser Prozess durch die Genehmigung eines weiteren Forschungsprojekts zur Harmonisierung maßgeblich vorangetrieben werden kann. Eine zeitnahe Abstimmung ist allerdings erforderlich, um dies bei der Datenbankentwicklung nutzen zu können.
[1] TDIkurz fürTolerable Daily Intake (tolerierbare tägliche Aufnahmemenge) = Toxikologischer Dokumentations- und Informationsverbund
3.4 Kommunikation und Aufbau eines Netzwerks
3.5 Stärkung der Zusammenarbeit mit politischen Akteuren
Das Chemikaliengesetz benennt in § 16g, j und k verschiedene Zwecke sowie mögliche Nutznießer der gesammelten Daten. Somit ist es sinnvoll, das Deutsche Vergiftungsregister möglichst vielen Stakeholdern bekannt zu machen, damit diese die künftigen Möglichkeiten, die durch die Datenbank gegeben werden, in ihre eigenen Fragestellungen einbeziehen können. Dazu gehören neben den im Gesetz benannten Bundesministerien und Bundesbehörden auch weitere zuständige nachgeordnete Behörden, welche im Rahmen der Amtshilfe potentielle Datenempfänger sein können (§ 16j (2) ChemG). Erste Schritte hierfür sind Vorträge über das Deutsche Vergiftungsregister im Rahmen verschiedener Veranstaltungen sowie die Einladung von Vertreterinnen und Vertretern von Behörden und Ministerien zum Stakeholder-Workshop im Juni 2025.
4 Schlussfolgerung und weiteres Vorgehen
Die organisatorische Vernetzung zwischen den Partnerinstitutionen und die Entwicklung der Datenbank schreiten voran. Jedoch ist die Harmonisierung der Daten weiterhin herausfordernd und muss vorangetrieben werden, um Verzögerungen bei der Entwicklung des Registers zu vermeiden.
Kontakt
Bundesinstitut für Risikobewertung
Max-Dohrn-Straße 8-10
10589 Berlin
Dr. Yuri Bruinen de Bruin
Fachgruppenleitung „Nationales Vergiftungsregister“
T +49 30 18412-3500
Birgit Steinhäuser
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
T +49 30 18412-86218
35@bfr.bund.de
Über das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung) ist eine wissenschaftlich unabhängige Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH). Es schützt die Gesundheit der Menschen präventiv in den Tätigkeitsbereichen des Public Health und des Veterinary Public Health. Das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung berät die Bundesregierung und die Bundes-länder zu Fragen der Lebens- und Futtermittel-, Chemikalien- und Produkt-sicherheit. Das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung betreibt eigene Forschung zu Themen, die in engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen.