Kategorie Mitteilungen
Mitteilung Nr. 058/2025

1. Implementationsbericht Nationales Vergiftungsregister

Darum geht es:

Dieser erste Implementationsbericht zum Aufbau eines Nationalen Vergiftungsregisters (NVR) informiert die Öffentlichkeit über den Fortschritt. Für die Implementation sind die gesetzlichen Anforderungen gemäß des Vierten Gesetzes zur Änderung des Chemikaliengesetzes (BGBl. 2023 I Nr. 313) maßgeblich. Berichtet wird über den jeweiligen Sachstand sowie Gesprächs- und Entscheidungsbedarfe.

In dem Register sollen die Vergiftungsmeldungen aus den Giftinformationszentren der Länder (GIZ) – sowie der Ärzte, Ärztinnen und Unfallversicherungsträger - in Deutschland zusammengeführt werden. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung) ist für die Entwicklung verantwortlich. Sobald das Register in Gebrauch ist, kann es verwendet werden, um Vergiftungsfälle auszuwerten, mit dem Ziel, die Anzahl der Vergiftungen zu reduzieren.

1. Aktuelles

Ein interdisziplinäres Team bestehend aus Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Mitarbeitenden in den Bereichen Informationstechnologie und Dokumentation konnte erfolgreich zusammengestellt werden. Es arbeitet eng zusammen, um neben den fachlichen Aufgaben der Bewertung von Vergiftungen das Nationale Vergiftungsregister (NVR) bis Januar 2026 aufzubauen.

2. Zeitplan zur Etablierung des Nationalen Vergiftungsregisters

Es wurde zunächst ein grober Zeitplan erstellt, der an der gesetzlichen Anforderung eines Starttermins des NVRs zum 1.1.2026 ausgerichtet ist (s. Abb.kurz fürAbbildung 1). Das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung hat jedoch keinen Einfluss auf externe Faktoren sowie die Handlungen Dritter. Sollten sich im weiteren Verlauf Probleme oder Risiken zeigen, werden zeitnah entsprechende Maßnahmen getroffen und der Zeitplan für gegebenenfalls betroffene Teilziele angepasst.

Im ersten Quartal 2024 wurden die Bausteine des Vergiftungsregisters (siehe Abschnitt 3) identifiziert, eine Liste der zu erbringenden Aufgaben erstellt und Zeitpläne für die Umsetzung festgelegt. Im zweiten und dritten Quartal sollen für die Inhalte der Bausteine die nötigen Absprachen mit den Giftinformationszentren getroffen und mit der technischen Planung der Datenbank begonnen werden.

3. Arbeitsfelder zur Verwirklichung des NVR

Um sämtliche Aspekte zur Umsetzung des NVR zu berücksichtigen, wurden acht Arbeitsfelder definiert.

Nationales Vergiftungsregister

1) Gesamtsteuerung, Wissens- und Qualitätsmanagement5) Physische und Cyber-Sicherheitsmaßnahmen
2) Datenakquise, -erfassung und -verwaltung6) Datenanalyse und Berichterstattung
3) Benutzerzentrierte Datenplattform7) Kommunikation und Aufbau von Netzwerken
4) Datenintegration8) Politikberatung auf nationaler und internationaler Ebene 

3.1 Wissens- und Qualitätsmanagement

Ziel ist es, in der Ausrichtung auf den Zweck und die Anforderung des Registers interdisziplinäres Wissen zu nutzen und weiterzuentwickeln. Hierzu gehören auch Kontextbetrachtung (u. a. der Einfluss interner oder externer Themen sowie von Stakeholdern), Compliance und die Einbindung in das Qualitätsmanagement des BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung nach ISO 9001 inklusive periodischer Überprüfungen und Aktualisierungen. 

Grundlage für das Nationale Vergiftungsregister sind die Daten der Vergiftungsfälle, welche von den Giftinformationszentren, Ärzten, Ärztinnen und Berufsgenossenschaften gemeldet werden. Diese gehören damit zu den wichtigsten Stakeholdern. 

3.2 Datenakquise, -erfassung und -verwaltung

Ziel ist eine harmonisierte Erfassung der Daten, um eine gute Auswertbarkeit zu gewährleisten. Hierfür sollen in Absprache mit den Giftinformationszentren und unter Berücksichtigung internationaler Standards Vorgaben entwickelt werden.

3.3 Benutzerdefinierte Datenplattform

Die Konzeption einer nutzerfreundlichen Datenbank sowie hilfreicher Informations- und Auswertungstools ist eine der zentralen Aufgaben, welche unter anderem stark die Akzeptanz der Giftinformationszentren und möglicher anderer Akteure beeinflussen wird. 

3.4 Datenintegration

Geplant ist die Erstellung einer Schnittstelle, welche für die Datenübertragung zwischen den GIZ und dem BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung genutzt werden soll.

3.5 Cyber-Sicherheitsmaßnahmen

Es werden Standards identifiziert und festgelegt, die den Schutz der im Vergiftungsregister übermittelten besonders sensiblen Daten gewährleisten.

3.6 Datenanalyse und Berichterstattung

Die Harmonisierung der Daten ist eine der wichtigsten Aufgaben, um aussagekräftige Datenanalysen zu ermöglichen. Festgelegt werden zudem Qualitätskriterien, bevorzugte Kategorisierungssysteme und Anforderungen an zu erstellende Berichte.

3.7 Kommunikation und Aufbau der Kapazitäten

Ziel ist die Identifizierung weiterer Stakeholder, möglicher nationaler und internationaler Kooperationspartner und die Entwicklung von adressatengerechten Kommunikationsformaten.

3.8 Politikberatung auf nationaler und internationaler Ebene

Die Auswertung großer Datenmengen ermöglicht eine frühe Erkennung von Trends und Gefahren. Nachfolgende politische Entscheidungen können damit auf der Basis einer qualitativ hochwertigen, wissenschaftlichen Grundlage getroffen werden. Eine Vernetzung von nationalen und internationalen Institutionen ist hinsichtlich einer Potenzierung der Möglichkeiten sehr erstrebenswert.

4. Schlussfolgerung und weiteres Vorgehen

Zusammenfassend findet in allen Arbeitsgruppen eine umfangreiche Bedarfsanalyse statt, in welche auch die Giftinformationszentren einbezogen werden. Perspektivisch wird eine nationale und internationale Vernetzung angestrebt, um als zentraler Baustein beim Verbraucherschutz und einer umfassenden Früherkennung und Abwehr von Gefahren mitzuwirken.

Kontakt

Bundesinstitut für Risikobewertung
Max-Dohrn-Straße 8-10
10589 Berlin

Dr. Yuri Bruinen de Bruin
Fachgruppenleitung „Nationales Vergiftungsregister“
T +49 30 18412-3500

Birgit Steinhäuser
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
T +49 30 18412-86218

35@bfr.bund.de
 

Über das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung) ist eine wissenschaftlich unabhängige Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH). Es schützt die Gesundheit der Menschen präventiv in den Tätigkeitsbereichen des Public Health und des Veterinary Public Health. Das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung berät die Bundesregierung und die Bundes-länder zu Fragen der Lebens- und Futtermittel-, Chemikalien- und Produkt-sicherheit. Das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung betreibt eigene Forschung zu Themen, die in engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen.