Umleitungen
Darum geht es:
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung) wurde im November 2002 gegründet. Vorangegangen waren eine Reihe von Lebensmittelkrisen und -skandalen. Am deutlichsten erinnern sich die meisten Verbraucher sicherlich noch an die BSE-Krise. Die war letztendlich der Anlass für die damalige Bundesregierung, die staatlichen Zuständigkeiten im gesundheitlichen Verbraucherschutz zu trennen und separate Institutionen für Risikobewertung und Risikomanagement zu schaffen. So sollte gewährleistet werden, dass die wissenschaftliche Bewertung von Lebensmittel-, Futtermittel- und Produktrisiken unabhängig von politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Einflüssen erfolgt.
[Accordion] Fragen und Antworten zur Risikoabschätzung bei Lebensmitteln und anderen Verbrauchsgütern
Eine Risikobewertung erfolgt in vier Schritten:
Zunächst wird die Gefahr identifiziert; der Stoff, die Verbindung oder der Keim, der gefährlich werden kann, wird benannt. Dann wird die Gefahr beschrieben, und zwar sowohl nach ihrer Art (qualitativ), als auch in Abhängigkeit von Ausmaß und Dosis (quantitativ). Es folgt die Abschätzung der Exposition. Dazu wird berechnet, welchen Mengen eines Stoffes ein Mensch unter verschiedenen Umständen (Szenarien) ausgesetzt sein kann. Schließlich wird das Risiko beschrieben. Dabei werden das quantitative Risiko und die Menge des Stoffes, der ein Mensch ausgesetzt sein kann, zueinander in Beziehung gesetzt. Aus diesem Verhältnis kann sowohl die Wahrscheinlichkeit abgeschätzt werden, mit der eine gesundheitsschädliche Wirkung eintritt, als auch der voraussichtliche Schweregrad der Schädigung.
Das Ergebnis einer Bewertung ist ein Bewertungsbericht. Er umfasst die vier Elemente einer Risikobewertung, stellt die Unsicherheiten und deren Ursachen dar und beantwortet die folgenden Fragen:
- Gibt die Bewertung aus Sicht des gesundheitlichen Verbraucherschutzes Anlass zur Besorgnis?
- Sind weitere Informationen/Untersuchungen notwendig, um eine abschließende Bewertung vornehmen zu können?
Wird die erste Frage mit „ja“ beantwortet, formuliert das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung Ziele und ggf. Strategien, um das Risiko zu vermindern oder zu beseitigen. Diese werden den Behörden des Risikomanagements als Handlungsoptionen vorgeschlagen.
Wird die zweite Frage mit „ja“ beantwortet, hält das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung fest, welche Daten noch ermittelt werden müssen bzw. welche Untersuchungen erforderlich sind, um eine abschließende Bewertung vornehmen zu können.
Der Bewertungsbericht geht an das jeweils Fachaufsicht führende Ministerium bzw. die zuständigen Bundesbehörden. Die für das Risikomanagement verantwortlichen Einrichtungen entscheiden, welche Maßnahmen letztendlich ergriffen werden. Die Bewertungsberichte werden der Öffentlichkeit auf der Homepage des BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung zur Verfügung gestellt.