Umleitungen
Nutzung kundeneigener Mehrwegbecher für „Coffee to go“: auf Hygienestandards und Materialien achten
Darum geht es:
Die Nutzung mitgebrachter Mehrwegbecher für „Coffee to go“ ist seit einigen Jahren vielerorts möglich. Wer unterwegs einen heißen Kaffee, Kakao oder Tee trinken und dabei Müll durch Einwegbecher vermeiden möchte, kann aus einem vielfältigen Angebot an Mehrwegbechern, einschließlich Thermobechern, wählen. Diese werden in vielen Tankstellen, Bäckereien, Cafés oder Spätverkaufsstellen zum Befüllen mit angebotenen Heißgetränken akzeptiert.
Solcherart genutzte Mehrwegbecher können etwa aus Edelstahl, Porzellan, Glas oder Kunststoffen bestehen. Vor einigen Jahren ließ sich ein Trend zu Mehrwegbechern beobachten, die mit Attributen wie „aus natürlichen Materialien“ beworben wurden. Diese bestanden jedoch vor allem aus Kunststoff, etwa aus Melamin-Formaldehyd-Harz (MFH). Solchen Kunststoffen waren dabei lediglich „natürliche“ Materialien wie Bambusfasern als Füllstoff zugesetzt.
Werden Produkte aus MFH bei sehr heißen Temperaturen verwendet oder sehr heiß befüllt – wie es bei Coffee-to-go üblich ist –, können sich im Fall von MFH Melamin und Formaldehyd aus dem Material lösen und in Lebensmittel übergehen, was gesundheitliche Risiken birgt. Zudem sind Füllstoffe wie Reisspelzen oder Bambusfasern nicht für die Verwendung in Kunststoffgegenständen für den Lebensmittelkontakt zugelassen. Entsprechend wurde sogenannte „Bambusware“ inzwischen vom Markt genommen. Für Gegenstände aus MFH empfiehlt das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung weiterhin, sie nicht im Kontakt insbesondere mit heißen, sauren Flüssigkeiten wie Kaffee, Tee oder Glühwein zu verwenden.
Damit dem Getränkegenuss aus mitgebrachten Mehrwegbechern auch aus hygienischer Sicht nichts im Weg steht, sollten die Becher leer und sauber sein. Was es bei mitgebrachten Mehrwegbechern für Nutzerinnen und Nutzer zu beachten gilt, um mögliche gesundheitliche Risiken zu vermeiden, hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung) im Folgenden zusammengestellt.
Fragen und Antworten zur Nutzung kundeneigener Mehrwegbecher für „Coffee to go“
Eigene, mitgebrachte Mehrwegbecher sollten möglichst aus glattem, leicht zu reinigendem Material sowie leer und sauber sein. Das heißt, Verbraucherinnen und Verbraucher sollten Mehrwegbecher regelmäßig mit heißem Wasser und Spülmittel oder im Geschirrspüler reinigen, sofern sie nach Herstellerangaben dafür geeignet sind, und danach gründlich abtrocknen oder vollständig austrocknen lassen.
Vor der Befüllung eines Mehrwegbechers durch Verkaufspersonal sollte ein vorhandener Deckel von der Kundin oder dem Kunden abgenommen werden, so dass das Verkaufspersonal nicht damit in Kontakt kommt.
Bei der Nutzung von Mehrwegbechern in Selbstbedienung, etwa an Getränkeautomaten, an Tankstellen oder in Kantinen und Mensen, sollte zusätzlich beachtet werden:
Der private Mehrwegbecher sollte den Abfüllstutzen, aus dem das Getränk fließt, nicht berühren, um eine Weitergabe möglicherweise vorhandener Krankheitskeime zu verhindern. Gegebenenfalls sollte von einer Befüllung abgesehen werden, falls die automatische Abfüllanlage einen offensichtlich unhygienischen Eindruck macht oder verschmutzt ist.
Bei Heißgetränken ist das Infektionsrisiko generell eher gering, da die meisten Bakterien bei Erhitzung absterben. Unter Beachtung der üblichen Hygienestandards und bei sachgerechter Handhabung ist nicht mit einem wesentlichen zusätzlichen Gesundheitsrisiko durch das Abfüllen von Heißgetränken in mitgebrachte Mehrwegbecher zu rechnen.
Grundsätzlich besteht bei gebrauchten Mehrwegbechern das Risiko, dass möglicherweise darin befindliche Krankheitskeime beim Abfüllen von Heißgetränken in das Getränk geraten. Gelangen Krankheitskeime beim Trinken dann weiter in den menschlichen Körper, können sie Infektionskrankheiten beim Menschen auslösen. Mehrwegbecher mit sichtbaren Verschmutzungen sollten daher grundsätzlich nicht wieder befüllt, sondern zuvor gereinigt werden.
Geeignet sind Mehrwegbecher aus Materialien mit glatter, leicht zu reinigender Oberfläche, wie Porzellan, rostfreier Edelstahl, form- und temperaturstabile Kunststoffe oder Glas. Sie müssen entsprechend den geltenden rechtlichen Bestimmungen so hergestellt sein, dass bei ihrer vorgesehenen oder vorhersehbaren Verwendung keine gesundheitlich bedenklichen Stoffe auf Lebensmittel übergehen. Die Materialien sollten spülmaschinenfest und hitzebeständig sein, idealerweise auch desinfektionsmittel- und korrosionsbeständig. Die Mehrwegbecher sollten nur so lange verwendet werden, wie ihre Oberfläche glatt, ohne Haarrisse und sichtbare Gebrauchsspuren ist.
Vor einigen Jahren ließ sich ein Trend zu Mehrwegbechern beobachten, die mit Attributen wie „aus natürlichen Materialien“ beworben wurden. Diese bestanden jedoch vor allem aus Kunststoff, etwa aus Melamin-Formaldehyd-Harz (MFH). Solchen Kunststoffen waren lediglich „natürliche“ Materialien wie Bambusfasern als Füllstoff zugesetzt. MFH sind Polymere und bestehen aus den Grundbausteinen Melamin und Formaldehyd. Diese Materialien werden für die Herstellung von „Coffee to go“-Mehrwegbechern und anderem Geschirr und Küchenutensilien genutzt, weil sie hart, einfach zu reinigen und bruchfest sind. Werden Mehrwegbecher aus MFH bei Zimmertemperatur verwendet, bestehen aus gesundheitlicher Sicht keine Bedenken. Werden Gefäße aus MFH unter starker Erhitzung verwendet oder heiß befüllt, können sich Melamin und Formaldehyd aus dem Material lösen und in Lebensmittel übergehen, was gesundheitliche Risiken birgt. Gegenstände aus MFH sollten deshalb auch nicht in der Mikrowelle verwendet werden. Im Organismus kann Melamin die Blase und die Nieren schädigen. Beide Stoffe können krebserzeugend wirken. Untersuchungen der Landesüberwachungsbehörden sowie des BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung haben zudem gezeigt, dass als „Bambusware“ gekennzeichnete Produkte im Mittel deutlich mehr Melamin und Formaldehyd freisetzen als Produkte aus „herkömmlichem“ MFH.
Füllstoffe wie Reisspelzen oder Bambusfasern sind nicht für die Verwendung in Kunststoffgegenständen für den Lebensmittelkontakt zugelassen. Entsprechend ist die sogenannte „Bambusware“ inzwischen weitestgehend vom Markt verschwunden.
Das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung empfiehlt, den Verwendungshinweisen der Herstellerfirmen auf Mehrwegbechern zu folgen. Das betrifft etwa die Nicht-Eignung für eine Reinigung im Geschirrspüler oder die Nicht-Eignung zur Verwendung in Mikrowellengeräten.
Für Gegenstände aus Melamin-Formaldehyd-Harz (MFH) empfiehlt das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung weiterhin, sie nicht im Kontakt insbesondere mit heißen, sauren Flüssigkeiten wie Kaffee, Tee oder Glühwein zu verwenden.
Zuständig für den Getränk ausschenkenden Betrieb vor Ort ist die jeweilige Lebensmittelüberwachungsbehörde. Grundlage ist die bundeseinheitliche Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) zur Regelung der Hygiene-Anforderungen beim gewerbsmäßigen Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln. Entsprechend dürfen Lebensmittel, die an Verbraucherinnen und Verbraucher abgegeben werden, keiner nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt sein. Die Hauptverantwortung dafür trägt das Lebensmittelunternehmen – beim Befüllen mitgebrachter Mehrwegbecher das Verkaufspersonal. Insofern obliegt dem ausschenkenden Personal auch die Prüfung und Entscheidung, ob ein privater Mehrwegbecher zum Befüllen akzeptiert wird.
Mehr Informationen zu Mehrweggeschirr, auch aus Melamin-Formaldehyd-Harz (MFH), auf der BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung-Website
- BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung-Stellungnahme „Gefäße aus Melamin-Formaldehyd-Harz wie ‚Coffee to go‘-Becher aus „Bambusware“ können gesundheitlich bedenkliche Stoffe in heiße Lebensmittel abgeben“ Zur Stellungnahme
- BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung-FAQ „Geschirr und Küchenutensilien aus Melamin-Formaldehyd-Harz (MFH)“ Zu den FAQ
- BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung-Presseinformation „Geschirr aus ‚Bambusware‘ nicht für heiße Getränke oder Speisen nutzen“ Zur Presseinformation
- BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung-Stellungnahme „Freisetzung von Melamin und Formaldehyd aus Geschirr und Küchenutensilien“ Zur Stellungnahme
- BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung-Presseinformation „Kochlöffel und Geschirr aus Melaminharz sind für die Mikrowelle und zum Kochen nicht geeignet“ Zur Presseinformation
- BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung-Presseinformation „Krebserregende Wirkung von eingeatmetem Formaldehyd hinreichend belegt“ Zur Presseinformation