Umleitungen
FAQ des BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung vom 13. Oktober 2017
Anlässlich der Anhörung „Monsanto Papers und Glyphosat“ im Europäischen Parlament in Brüssel am 11. Oktober 2017 hat das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung Fragen erhalten und die aktuell am häufigsten gestellten Fragen und deren Antworten (FAQ) zusammengestellt.
Links zu bereits veröffentlichen FAQ zum Verfahren der Neubewertung von Glyphosat, zur unterschiedlichen Einschätzung der krebserzeugenden Wirkung von Glyphosat durch das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung und der Internationalen Krebsagentur (IARC) und zur Bewertung des gesundheitlichen Risikos von Glyphosat finden sich am Ende des Dokuments.
[Accordion] Fragen und Antworten zur Anhörung „Monsanto Papers und Glyphosat“ im Europäischen Parlament am 11. Oktober 2017
Jede einzelne Bewertungsbehörde europa- und weltweit, der die Originalstudien vorlagen, kommt nach eigener Bewertung mittels etablierter international anerkannter toxikologischer Standardverfahren zu dem Schluss, dass Glyphosat nach derzeitigem Stand des Wissens nicht als krebserregend einzustufen ist.
Dazu gehören:
- die Europäische Behörde für Lebensmittelsicher (EFSAkurz fürEuropean Food Safety Authority (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit)) sowie die Expertinnen und Experten der Risikobewertungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten
- die US-amerikanische Umweltbehörde EPA
- die kanadische Bewertungsbehörde Pest Management Regulatory Agency (PMRA)
- die australische Bewertungsbehörde Australian Pesticides and Veterinary Medicines Authority (APVMA)
- die japanische Food Safety Commission
- die neuseeländische Umweltbehörde EPA
- das Joint FAO/WHO Meeting on Pesticide Residues (JMPR) und
- die Europäische Chemikalienagentur (ECHAkurz fürEuropäische Chemikalienagentur)
Nein. Das Verfahren zur Bewertung von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen wie Glyphosat ist durch eine EU-weit geltende Gesetzgebung geregelt. Diese Gesetzgebung sieht explizit vor, dass der berichterstattende Mitgliedsstaat - im Fall von Glyphosat Deutschland - alle Informationen der durch die Antragsteller eingereichten Dokumente auf Plausibilität und Korrektheit prüft. Wenn der berichterstattende Mitgliedsstaat mit einer bestimmten Zusammenfassung oder Bewertung der Antragsteller übereinstimmt, kann er diese direkt in seinen Bericht integrieren. Abweichende Bewertungen werden durch eigene Kommentare ausgedrückt. Der berichterstattende Mitgliedsstaat erstellt eine umfassende, unabhängige Bewertung des Antrages der Antragsteller und schließt seine eigene Bewertung zur Sicherheit des Wirkstoffes mit ein.
Das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung ist gesetzlich verpflichtet, die Dossiers der Antragsteller zu verwenden, zu prüfen und seine eigene Bewertung vorzunehmen. Das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung hat keineswegs die Sicht der Antragsteller und deren Interpretation entsprechender Studien unkritisch und ungeprüft übernommen. Das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung hat in seinem Bericht in erster Linie die gesetzlich vorgeschriebenen Studien und Berichte der Antragsteller verwendet als auch alle weiteren relevanten und verfügbaren Studien unterstützend hinzugezogen, nachdem alle sorgfältig gemäß den gesetzlich etablierten Verfahren geprüft und bewertet wurden.
Eine einheitliche Definition der „Monsanto Papers“ ist dem BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung nicht bekannt.
Als „Monsanto Papers“ werden in der öffentlichen Diskussion sowohl Dokumente interner Kommunikation eines Antragstellers, als auch vermeintlich durch Monsanto beeinflusste Publikationen in der wissenschaftlichen Literatur bezeichnet.
Das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung arbeitet qualitätsgesichert. Die wissenschaftliche Risikobewertung hinsichtlich der Gesundheit des Menschen ist eine amtliche Aufgabe und wird im BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung ausschließlich von Beamtinnen und Beamten sowie Tarifbeschäftigten, durchgeführt - ohne Hilfe oder Beratung von Außenstehenden, z. B. Vertretern der Wirtschaft, von Verbänden oder Firmen. Diese Bewertungen werden ohne jedwede Beteiligung der BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung-Kommissionen durchgeführt. Das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung bezieht von privaten Institutionen auch keinerlei finanzielle Zuwendungen und geht mit ihnen keine Kooperationen ein. Aus Gründen der Unabhängigkeit werden keine finanziellen Mittel aus der Industrie eingeworben, das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung beteiligt sich auch nicht finanziell an solchen Forschungsprojekten.
Weitere Informationen auf der BfR-Website zum Thema Glyphosat
- Pressemitteilung: Glyphosatbewertung: BfR weist Plagiatsvorwürfe zurück vom 20. September 2017
- Pressemitteilung: Haltlose Vorwürfe gegen wissenschaftliche Bewertungsbehörden vom 5. Oktober 2017
- Pressemitteilung: Europäische Glyphosatbewertung erfolgte qualitätsgesichert und unabhängig vom 11. Oktober 2017
- FAQ zum Verfahren der Neubewertung von Glyphosat im Rahmen der EU-Wirkstoffprüfung vom 12. November 2015
- FAQ zur unterschiedlichen Einschätzung der krebserzeugenden Wirkung von Glyphosat durch BfR und IARC vom 11. Dezember 2015
- FAQ zur Bewertung des gesundheitlichen Risikos von Glyphosat vom 1. März 2016
Über das BfR
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung) ist eine wissenschaftlich unabhängige Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMELkurz fürBundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft). Es berät die Bundesregierung und die Bundesländer zu Fragen der Lebensmittel-, Chemikalien- und Produktsicherheit. Das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung betreibt eigene Forschung zu Themen, die in engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen.