Umleitungen
Darum geht es:
Antibiotika werden in der Tierhaltung zur Behandlung bakterieller Infektionen bei Tieren eingesetzt. Durch die Behandlung der Lebensmittel-liefernden Tiere mit Antibiotika ergibt sich die Frage, ob es zu gesundheitlichen Risiken für Verbraucherinnen und Verbraucher kommen kann. Diese könnten sich ergeben, wenn es zu Rückständen der Arzneimittel in von den Tieren gewonnenen Lebensmitteln kommt oder wenn sich durch den Einsatz von Antibiotika resistente Bakterien vermehren und dann über das Lebensmittel auf den Menschen übertragen werden.
Lebensmittel dürfen nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie keine Antibiotika-Rückstände enthalten, die die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher beeinträchtigen können. Bei einer bestimmungsgemäßen Anwendung von Antibiotika in der Nutztierhaltung sind in den Lebensmitteln nach Einhaltung der vorgeschriebenen Wartezeiten keine gesundheitlich bedenklichen Rückstände der Antibiotika zu erwarten. Aufgrund der strengen Regelungen und Kontrollen ist das gesundheitliche Risiko von Verbraucherinnen und Verbrauchern durch den Verzehr von Lebensmitteln mit Antibiotikarückständen in Deutschland gering.
Der Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung begünstigt die Resistenzentwicklung und Ausbreitung von Bakterien mit Resistenzen vor allem bei den behandelten Tieren. Antibiotika-Resistenz bedeutet, dass die Erreger gegen bestimmte Antibiotika unempfindlich werden. Resistente Bakterien können von Tieren über von den Tieren stammende Lebensmittel oder den Kontakt mit den Tieren auf Menschen übertragen werden. Es lässt sich bisher nicht sicher abschätzen, in welchem Umfang der Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung zur Resistenzproblematik in der Humanmedizin beiträgt.
Um eine weitere Zunahme der Resistenzen zu verhindern, sollte der Antibiotika-Einsatz nach Auffassung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung) auf das unbedingt therapeutisch notwendige Maß begrenzt werden. Anstrengungen, die Tiere gesund zu erhalten, damit Behandlungen erst gar nicht erforderlich werden, sollten hierbei im Vordergrund stehen. Ein Konzept zur Minimierung des Antibiotikaeinsatzes in der Nutztierhaltung wurde mit der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) gesetzlich verankert und seither mehrfach angepasst.
[Accordion] Fragen und Antworten zu den Auswirkungen des Antibiotika-Einsatzes in der Nutztierhaltung
Antibiotika sind Arzneimittel, die zur Bekämpfung bakterieller Infektionen eingesetzt werden. Die Erreger solcher Infektionen können auf unterschiedlichen Wegen in einen Tierbestand gelangen. Durch das enge Zusammenleben vieler Tiere in solchen Beständen können sich eingetragene Infektionserreger im Bestand rasch ausbreiten und zu erheblichen Verlusten führen. Tierärztinnen und Tierärzte setzen Antibiotika bei landwirtschaftlichen Nutztieren ein, um die Tiere von solchen Infektionen zu heilen und vor den Folgen der Infektion (Krankheit, Leiden, Tod) zu schützen. Bei Tieren in Gruppenhaltung werden häufig alle Tiere der Gruppe behandelt, um eine Ausbreitung der Infektion von kranken Tieren hin zu noch gesunden Tieren in der Gruppe zu verhindern und bei den bereits mit den Bakterien infizierten Tieren den Ausbruch der Erkrankung zu verhindern.
Der Einsatz von Antibiotika als Leistungsförderer ist seit dem Jahr 2006 in der Europäischen Union (EU) verboten.
Viele Antibiotika werden sowohl in der Veterinärmedizin als auch in der Humanmedizin eingesetzt. Es gibt aber auch eine Reihe von Antibiotikaklassen, die nur in der Humanmedizin eingesetzt werden dürfen.
Die Europäische Arzneimittelbehörde hat Antibiotika nach ihrer Bedeutung für die Externer Link:Humanmedizin kategorisiert. Die Kategorien reichen von Antibiotika, die für die Behandlung von Tieren gar nicht eingesetzt werden sollen und durch eine seit 2023 gültige EU-Verordnung für die Humanmedizin reserviert sind (VO (EU) Nr. 2022/1255), über solche, die nur in seltenen Ausnahmefällen bei nicht lebensmittelliefernden Tieren eingesetzt werden dürfen (Kategorie A) bis zur Kategorie D, die vorzugsweise eingesetzt werden sollen, wenn denn eine antibiotische Behandlung erforderlich ist.
Die Menge an Antibiotika, die an Tierärztinnen und Tierärzte bzw. tierärztliche Hausapotheken in Deutschland abgegeben wurde, ist von 1706 Tonnen (t) im Jahr 2011, dem ersten Jahr der Erhebung, auf etwa 562 t im Jahr 2024 zurückgegangen, Externer Link:ein Minus von 67 %.
Es ist davon auszugehen, dass der größte Anteil dieser Substanzen im Nutztierbereich eingesetzt wird. Der Rückgang betrifft alle Gruppen von Antibiotika.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung) bewertet die Therapiehäufigkeiten und Antibiotika-Verbrauchsmengen bei Rindern, Schweinen, Hühnern und Puten. Hierzu veröffentlicht das Externer Link:BfR Jahresberichte, in denen es differenziert auf die unterschiedlichen Tiergruppen eingeht (siehe Reiter „Wissenschaftsberichte“).
Der Einsatz von Antibiotika unterscheidet sich stark zwischen den verschiedenen Bereichen der Tierhaltung. Besonders häufig wurden Antibiotika 2023 und 2024 bei Masthähnchen, Mastputen und Saugferkeln eingesetzt. Welche Mengen dabei eingesetzt werden, hängt auch stark von der Größe und Anzahl der Tiere ab. So werden die größten Antibiotikamengen in Deutschland bei Schweinen eingesetzt, obwohl Schweine seltener mit Antibiotika behandelt werden als Masthühner und Mastputen. Relativ selten werden Antibiotika bei Legehennen, Milchkühen und Mastrindern >1 Jahr eingesetzt. Eine pauschale Aussage über „die Nutztierhaltung“ ist daher nicht sinnvoll.
Die Entscheidung über die Anwendung von Tierarzneimitteln liegt in jedem Einzelfall bei der Tierärztin/dem Tierarzt, die/der den Tierbestand betreut oder von der Tierhalterin /dem Tierhalter mit der Behandlung von kranken Tieren beauftragt wird. Von der Bundestierärztekammer wurden zuletzt 2015 aktualisierte „Externer Link:Leitlinien für den sorgfältigen Umgang mit antibakteriell wirksamen Tierarzneimitteln“ veröffentlicht.
Tierärztinnen und Tierärzte sowie Landwirtinnen und Landwirte arbeiten bei der Behandlung der Tiere eng zusammen, damit zum einen die richtigen Arzneimittel in der richtigen Dosierung eingesetzt werden, zum andern aber auch sichergestellt wird, dass von behandelten Tieren unmittelbar nach der Behandlung keine Lebensmittel gewonnen werden. Die Beteiligten müssen die Behandlung von Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen, dokumentieren und die Dokumentation über mehrere Jahre aufbewahren.
Bakterien können gegen bestimmte Antibiotika unempfindlich werden, man spricht dann von Antibiotika-Resistenz. Das bedeutet, dass solche Bakterien in Gegenwart von bisher hemmenden oder abtötenden Substanzen nicht mehr oder ungenügend im Wachstum beeinflusst werden. Die Bakterien haben vielfältige Mechanismen entwickelt, um unempfindlich (resistent) gegenüber Antibiotika zu werden.
Infektionen durch resistente Bakterien sind schwieriger zu therapieren. Die Infektionen können dadurch länger dauern und schwerer verlaufen.
In welchen Lebensmitteln können Antibiotika-resistente Keime enthalten sein?
Generell können in oder auf einer Vielzahl von Lebensmitteln resistente Keime vorkommen. Besonders häufig sind resistente Bakterien auf rohem Hähnchen- und Putenfleisch, weil hier bei der Schlachtung viele Keime vom Tier auf den Schlachtkörper übertragen werden und Masthähnchen und Mastputen häufig mit Antibiotika behandelt werden. Das gilt grundsätzlich auch für Lebensmittel aus ökologischer Produktion, allerdings sind hier die Resistenzraten der Bakterien gegenüber Antibiotika meist geringer als in der konventionellen Produktion. Durch Hitzebehandlung (kochen, backen, braten oder auch pasteurisieren) werden die Keime abgetötet.
Beim Umgang mit rohem Fleisch ist es besonders wichtig, darauf zu achten, dass die Bakterien vor dem Kochen oder Braten nicht auf andere Lebensmittel übertragen werden. Dies kann zum Beispiel passieren, wenn diese mit denselben Küchenwerkzeugen verarbeitet werden (Messer, Schneidbretter, Teller) oder aber die Hände nach dem Umgang mit dem Fleisch nicht gründlich mit Wasser und Seife gewaschen werden, bevor man andere Lebensmittel berührt, die vielleicht nicht mehr erhitzt werden.
Viele Lebensmittel werden vor dem Verzehr nicht erhitzt (Obst, Salate, einige Gemüse). Werden diese Lebensmittel mit den Keimen verunreinigt, werden die Keime beim Verzehr mit aufgenommen.
Generell können in oder auf einer Vielzahl von Lebensmitteln resistente Keime vorkommen. Besonders häufig sind resistente Bakterien auf rohem Hähnchen- und Putenfleisch, weil hier bei der Schlachtung viele Keime vom Tier auf den Schlachtkörper übertragen werden und Masthähnchen und Mastputen häufig mit Antibiotika behandelt werden. Das gilt grundsätzlich auch für Lebensmittel aus ökologischer Produktion, allerdings sind hier die Resistenzraten der Bakterien gegenüber Antibiotika meist geringer als in der konventionellen Produktion. Durch Hitzebehandlung (kochen, backen, braten oder auch pasteurisieren) werden die Keime abgetötet.
Beim Umgang mit rohem Fleisch ist es besonders wichtig, darauf zu achten, dass die Bakterien vor dem Kochen oder Braten nicht auf andere Lebensmittel übertragen werden. Dies kann zum Beispiel passieren, wenn diese mit denselben Küchenwerkzeugen verarbeitet werden (Messer, Schneidbretter, Teller) oder aber die Hände nach dem Umgang mit dem Fleisch nicht gründlich mit Wasser und Seife gewaschen werden, bevor man andere Lebensmittel berührt, die vielleicht nicht mehr erhitzt werden.
Viele Lebensmittel werden vor dem Verzehr nicht erhitzt (Obst, Salate, einige Gemüse). Werden diese Lebensmittel mit den Keimen verunreinigt, werden die Keime beim Verzehr mit aufgenommen.
Ein großer Teil der mit dem Lebensmittel aufgenommenen Bakterien wird im Magen durch die sehr sauren Bedingungen abgetötet. Dies bietet aber keinen 100 %igen Schutz, da es immer auch einem Teil der Bakterien gelingt, den Magen lebend zu passieren.
Werden Bakterien mit Lebensmitteln aufgenommen, hängt es von der Art der Bakterien ab, was beim Menschen geschieht. Bei krankmachenden Bakterien wie z. B. Salmonellen, Campylobacter oder EHECkurz fürenterohämorrhagische Escherichia coli kann es zu Magen-Darm-Erkrankungen kommen. Das passiert sehr häufig. In Deutschland werden in jedem Jahr ca. 40.000 bis 50.000 Infektionen mit Campylobacter und 12.000 Infektionen mit Salmonellen gemeldet, von denen die meisten durch verunreinigte Lebensmittel hervorgerufen werden.
Bei für den Menschen nicht unmittelbar krankmachenden Bakterien kann es dazu kommen, dass diese ihre Antibiotika-Resistenzeigenschaften auf andere Bakterien im Darm übertragen. Diese nunmehr resistenten Bakterien können dann an späteren Infektionen beteiligt sein.
Grundsätzlich unterscheiden sich die Maßnahmen, die Verbraucherinnen und Verbraucher zum Schutz vor resistenten Keimen auf Lebensmitteln ergreifen können, nicht von denen gegenüber anderen Keimen, z. B. Krankheitserregern wie Salmonellen oder Campylobacter. Auch vor Keimen, die gegen Antibiotika resistent sind, bieten Hygienemaßnahmen bei Transport, Lagerung und Zubereitung der Speisen Schutz. So sollte beispielsweise rohes Fleisch vor dem Verzehr mindestens zwei Minuten lang auf 70 Grad Celsius an allen Stellen erhitzt werden. Beim Umgang mit rohem Fleisch sollte sorgfältig darauf geachtet werden, dass die Keime nicht durch die Hände oder Gegenstände (z. B. Messer, Schneidbretter) auf andere Lebensmittel übertragen werden, die vor dem Verzehr nicht erhitzt werden, z. B. Salat oder Obst. Vor und nach der Zubereitung von Fleisch sollten sich Verbraucherinnen und Verbraucher die Hände gründlich mit Seife waschen, um die Bakterien von den Händen zu entfernen.
In den Externer Link:BfR-FAQ „Lebensmittelinfektionen im Privathaushalt – Quellen erkennen, Risiken vermeiden“ sind die wichtigsten Hygieneregeln für den Umgang mit Lebensmitteln zusammengefasst. Die Ausführungen gelten gleichermaßen für resistente wie für empfindliche Keime.
Zudem hat das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung zum Thema Küchenhygiene den Externer Link:Videoclip „Don't touch raw chicken“ veröffentlicht.
Der berufliche Kontakt zu Nutztieren ist ein wichtiger Risikofaktor für die Besiedlung mit manchen antibiotikaresistenten Bakterien, z. B. MRSAkurz fürMethicillin-resistente Staphylococcus aureus. Auch durch den gelegentlichen nicht-beruflichen Kontakt mit Nutztieren können Bakterien von diesen Tieren auf den Menschen übergehen. Der Umfang, in dem dies geschieht, hängt mit der Intensität und Dauer des Kontaktes, aber auch mit der Art der betrachteten Bakterien zusammen. Deshalb ist es wichtig, sich nach dem Kontakt mit den Tieren gründlich die Hände zu waschen. In der Regel kommt es durch die Übertragung von Bakterien vom Tier nicht zu Erkrankungen. Allerdings gibt es auch Bakterien, die unmittelbar für den Menschen krankmachend sind, wie z. B. Salmonellen, Campylobacter und Shigatoxin-bildende E. coli (STECkurz fürShigatoxin-bildende E. coli).
Grundsätzlich führt der Einsatz von Antibiotika bei den Menschen oder Tieren, die behandelt werden, zu einem Vorteil für Bakterien, die gegen diese Antibiotika resistent sind. Daher ist davon auszugehen, dass der Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung zur Resistenzentwicklung und zur Ausbreitung von resistenten Keimen insbesondere bei den behandelten Tieren beiträgt.
Resistente Bakterien von Tieren können entlang der Lebensmittelkette verschleppt werden und über mit ihnen verunreinigtes Fleisch in Privathaushalte gelangen. Welche Folgen das hat, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Handelt es sich um für den Menschen krankmachende Keime wie Salmonellen, Campylobacter oder Shigatoxin-bildende E. coli (STECkurz fürShigatoxin-bildende E. coli), können Menschen durch die Aufnahme dieser Bakterien erkranken. Die Antibiotika, gegen die diese Bakterien bei den Tieren resistent geworden sind, wirken dann im Falle der Behandlung nicht.
Häufig sind allerdings die Bakterien selbst gar nicht krank machend. Dann besteht nur das Risiko, dass sie ihre Resistenzeigenschaften an Bakterien im menschlichen Darm weitergeben, was dann indirekt dazu führen kann, dass Infektionen schwerer zu behandeln sind. Den stärksten Einfluss auf die Resistenz der Bakterien beim Menschen hat aber der Einsatz von Antibiotika beim Menschen selbst.
Mit einer guten Küchenhygiene lassen sich die lebensmittelübertragenen Infektionen weitgehend vermeiden, indem die auf Fleisch vorhandenen Bakterien durch Erhitzung abgetötet werden und eine Übertragung auf andere Lebensmittel in der Küche verhindert wird.
Es liegen allerdings bisher keine gesicherten Analysen vor, welchen Anteil der Einsatz von Antibiotika in der Nutztierhaltung an der Verbreitung von Resistenzen beim Menschen hat.
Um eine weitere Zunahme der Resistenzen zu verhindern, sollte der Antibiotika-Einsatz nach Auffassung des BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung auf das unbedingt notwendige therapeutische Maß begrenzt werden. Anstrengungen, die Tiere gesund zu erhalten, damit keine Behandlung erforderlich ist, sollten hierbei im Vordergrund stehen.
Das Bewusstsein, dass der Einsatz von Antibiotika in der Nutztierhaltung reduziert werden sollte, hat sich in den letzten Jahren stark verbessert. In der Folge haben viele Tierhalterinnen und Tierhalter sowie Tierärztinnen und Tierärzte Anstrengungen unternommen, um den Einsatz in ihrem Verantwortungsbereich zu reduzieren, was zu einer Reduktion der Abgabe von antimikrobiellen Substanzen an Tierärztinnen und Tierärzte um 67 % beigetragen hat.
Im Jahr 2014 wurde für die Tierhaltung das Antibiotikaminimierungskonzept eingeführt. Seither müssen Halterinnen und Halter von Masttieren bzw. ihre Tierärztinnen und Tierärzte ab einer bestimmten Anzahl gehaltener Tiere Angaben zum Antibiotikaeinsatz in einem Bestand an eine zentrale Datenbank melden. Betriebe, die deutlich häufiger Antibiotika anwenden als Vergleichsbetriebe, müssen Maßnahmen ergreifen, um den Einsatz zu reduzieren. Ziel des Minimierungskonzeptes ist eine dauerhafte Reduzierung des Antibiotika-Einsatzes in der Nutztierhaltung. Im Jahr 2023 ist der Kreis der Tierhalterinnen und Tierhalter, die sich diesem Vergleich mit anderen Betrieben stellen müssen, nochmal auf weitere Tiergruppen erweitert worden. Neben den Masttieren werden jetzt auch Milchkühe, Legehennen, Aufzuchthühner, Zuchtsauen und Saugferkel von dem Minimierungskonzept erfasst.
Von Tieren stammende Bakterien finden sich auch in Dung und Gülle aus den Tierhaltungen und gelangen von dort in die Umwelt. Welche Bedeutung dies für den Menschen hat, ist nach wie vor nicht abschließend geklärt. Die Bakterien werden in der Umwelt stark verdünnt und sind der Konkurrenz von Bakterien ausgesetzt, die sich an den jeweiligen Lebensraum besser angepasst haben. Es kann aber zum Beispiel durch die Düngung zu einer Verunreinigung der Feldfrüchte kommen, weshalb das Ausbringen von Gülle im Gartenbau auch stark reglementiert ist.
Abwasser in Kläranlagen enthält vor allem (resistente) Bakterien, die vom Menschen stammen. Die Bakterien werden in den Kläranlagen verringert, gelangen aber über die Kläranlagen ebenfalls in die Umwelt, d. h. vor allem in die Oberflächengewässer. Auch hier ist nicht klar, wie groß die Bedeutung dieser Bakterien für die Resistenzproblematik beim Menschen ist. Das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung forscht nicht selbst zu antibiotikaresistenten Bakterien im Abwasser, da es keinen engen Bezug zur Lebensmittelproduktion gibt. Für dieses Thema sind das Umweltbundesamt (UBAkurz fürUmweltbundesamt) und die jeweiligen Landesbehörden zuständig. Von Bedeutung für das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung ist das Thema dann, wenn aufbereitete Abwässer für die Bewässerung von Lebensmitteln oder Futterpflanzen benutzt werden sollen.
Rückstände von Antibiotika können prinzipiell in allen Lebensmitteln enthalten sein, die vom Tier gewonnen werden. Dazu gehören unter anderem Fleisch, Eier und Milch. Wenn ein Tier Tierarzneimittel erhalten hat, dürfen von diesem Tier innerhalb einer festgelegten Wartezeit keine Lebensmittel gewonnen werden. Bei einer bestimmungsgemäßen Anwendung von Tierarzneimitteln in der Tierhaltung sind in den Lebensmitteln nach Ablauf der Wartefrist keine gesundheitlich bedenklichen Mengen von Rückständen zu erwarten.
Es ist denkbar, dass pflanzliche Lebensmittel in Ausnahmefällen geringe Mengen von Antibiotikarückständen enthalten, wenn etwa das Feld mit antibiotikahaltigem organischem Dünger (z. B. Gülle) gedüngt wurde und die Substanzen von den Pflanzen über die Wurzel aufgenommen wurden. Hier werden aber vermutlich keine Gehalte erreicht, die über den Rückstandsgehalten in vom Tier stammenden Lebensmitteln liegen.
Das gesundheitliche Risiko für Verbraucherinnen und Verbraucher durch den Verzehr von Lebensmitteln ist im Hinblick auf Tierarzneimittelrückstände einschließlich der Antibiotika gering, da der Einsatz von Tierarzneimitteln gesetzlich geregelt ist und die Einhaltung der Regeln in Europa kontrolliert wird. Die Festlegung einer Rückstandshöchstmenge in Lebensmitteln ist eine Voraussetzung für die Zulassung eines Tierarzneimittels zur Anwendung bei Lebensmittel liefernden Tieren. Die Rückstandshöchstmengen für Tierarzneimittel in Lebensmitteln werden im Rahmen eines Verfahrens bei der Europäischen Arzneimittelbehörde festgelegt. Im Rahmen der Zulassung wird auch der Zeitraum ermittelt, zu dem in den behandelten Tieren die Konzentration der Tierarzneimittel so gering ist, dass die Rückstandshöchstmengen im Lebensmittel nicht mehr überschritten werden.
Die Einhaltung der Rückstandshöchstmengen von Tierarzneimitteln in Lebensmitteln tierischen Ursprungs wird durch die amtliche Lebensmittelüberwachung in den Bundesländern überprüft. Eine Externer Link:Übersicht über die Ergebnisse der Rückstandsuntersuchungen der Überwachungsbehörden nach dem nationalen Rückstandskontrollplan (NRKP) stellt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVLkurz fürBundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) zur Verfügung.
Eine Rückstandshöchstmenge ist die Menge einer Substanz, die in einem Lebensmittel höchstens enthalten sein darf. Von dieser Menge darf kein gesundheitliches Risiko für Verbraucherinnen und Verbraucher ausgehen. In Deutschland überprüfen die Behörden der Lebensmittelüberwachung in den Bundesländern die Einhaltung der Rückstandshöchstmengen.
Grundsätzlich dürfen auch Tiere in der ökologischen Tierhaltung mit Antibiotika behandelt werden, allerdings gibt es hier weitergehende Regelungen im Rahmen einer EU-Verordnung und einiger Richtlinien der verschiedenen Verbände der ökologischen Landwirtschaft. Derzeit gibt es in Deutschland keine differenzierten Zahlen zum Antibiotikaeinsatz in der ökologischen Tierhaltung.
Generell dürfen in Lebensmitteln für den Verzehr keine Rückstände vorhanden sein, die die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher beeinträchtigen können. Eine Inaktivierung der eingesetzten Stoffe oder ihrer Abbauprodukte würde bei Erhitzung nicht unbedingt erfolgen. Der Grad der Inaktivierung hängt stark von der Art des Stoffes und dem Erhitzungsprozess ab, daher sind hierzu keine generellen Aussagen möglich.
Weitere Informationen
- Themenseite „Antibiotika-Einsatz bei Nutztieren“ Zur Seite