Aktualisierte FAQ des BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung vom 11. September 2023
Bienenwachstücher werden seit einiger Zeit als Alternative zu Aluminium- oder Frischhaltefolie im Handel angeboten. Pausenbrote oder Essen, das im Kühlschrank gelagert wird, können zum Beispiel darin verpackt oder damit bedeckt werden. Beim Einschlagen der Lebensmittel mit dem Bienenwachstuch entsteht durch den warmen Druck der Hände auf das Wachs eine Art feste Verpackung. Aus dieser können dann ungewollt Substanzen in die verpackten Lebensmittel übergehen.
[Accordion] Bienenwachstücher: Worauf sollten Sie achten?
Sollten mit Bienenwachs beschichtete Tücher mit fettigen Lebensmitteln wie etwa Gebäck, Kuchen oder Wurst und Käse in Kontakt kommen, können Wachsbestandteile in das Lebensmittel übergehen. Sofern ausschließlich Bienenwachs entsprechend den Reinheitsanforderungen der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 zur Beschichtung der Tücher verwendet wird, sind diese Übergänge toxikologisch unbedenklich.
Entsprechend der BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung Empfehlung XXV „Hartparaffine, mikrokristalline Wachse und deren Mischungen mit Wachsen, Harzen und Kunststoffen" empfiehlt das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung, Bienenwachstücher, die noch zusätzliche Stoffe enthalten, nicht für fettige Lebensmittel zu verwenden.
Für Obst und Gemüse sind Bienenwachstücher mit Wachsen, die zusätzliche Stoffe enthalten, dagegen geeignet.
Die Reinigung von Bienenwachstüchern kann nicht bei hohen Temperaturen erfolgen, da das Beschichtungsmaterial sonst schmelzen würde. Aus diesem Grund sollten Tücher, die für die Wiederverwendung vorgesehen sind, insbesondere nicht in Kontakt mit rohen, vom Tier stammenden Lebensmitteln kommen, da auf diesen Lebensmitteln möglicherweise vorhandene Krankheitserreger über unzureichend gereinigte Tücher auf andere Lebensmittel übertragen werden können. Auch pflanzliche Lebensmittel können mit Krankheitserregern belastet sein, wenn auch seltener. Das Übertragungsrisiko ist daher bei pflanzlichen Lebensmitteln geringer, allerdings nicht vollständig auszuschließen.
Weitere Informationen auf der BfR-Website zum Thema:
Gesundheitliche Bewertung von Materialien in Kontakt mit Lebensmitteln
Informationen zu Jojobaöl enthält die BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung-Stellungnahme „Jojobasamen sind nicht für den Verzehr geeignet“
Über das BfR
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung) ist eine wissenschaftlich unabhängige Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMELkurz fürBundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft). Es berät die Bundesregierung und die Bundesländer zu Fragen der Lebensmittel-, Chemikalien- und Produktsicherheit. Das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung betreibt eigene Forschung zu Themen, die in engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen.
Insbesondere geeignete Langzeitstudien, die zur gesundheitlichen Bewertung der resultierenden Verbraucherexposition entsprechend europäischem Lebensmittelkontaktmaterialrecht notwendig sind, liegen dem BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung nicht vor. Bis zum vorliegen der notwendigen Studien für eine gesundheitliche Risikobewertung empfiehlt das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung, Jojobaöl nicht in Bienenwachstüchern einzusetzen.