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Kategorie Fragen und Antworten

BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung-Empfehlungen: Wissenschaftliche Orientierung im gesundheitlichen Verbraucherschutz

Darum geht es:

Das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung gibt in seinen Stellungnahmen und Veröffentlichungen regelmäßig auch Empfehlungen und Handlungshinweise zu verschiedenen gesundheitlichen Fragestellungen und Risiken. Diese Empfehlungen bilden den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik zum Zeitpunkt der Veröffentlichung ab und richten sich an Verbraucherinnen und Verbraucher, die Politik und Wirtschaftsbeteiligte. Die jeweiligen Empfehlungen dienen der Orientierung und als wissenschaftliche Grundlage für weitere Entscheidungen, insbesondere für die verantwortlichen obersten Bundesbehörden und Länderbehörden. Die Empfehlungen selbst sind jedoch grundsätzlich nicht rechtlich verbindlich. Eine besondere Form sind die BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung-Empfehlungen zu Materialien für den Lebensmittelkontakt, für die auch separate FAQs existieren. Dieses Dokument fasst die wichtigsten Fragen und Antworten zu Empfehlungen des BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung zusammen.

FAQ

Das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung ist eine Externer Link:wissenschaftlich unabhängige Einrichtung des öffentlichen Rechts. Die zentrale Aufgabe des BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung ist die wissenschaftliche Risikobewertung von Lebens- und Futtermitteln sowie von Stoffen und Produkten als Grundlage für den gesundheitlichen Verbraucherschutz der Bundesregierung. Das Institut berät das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH), das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) und teilweise auch weitere oberste Bundesbehörden.

Es erstellt dazu unter anderem wissenschaftliche Gutachten und Stellungnahmen. Das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung hat eine wissenschaftliche Beratungsfunktion und ist in dieser Funktion zudem in eine Reihe von Anmelde- und Zulassungsverfahren eingebunden.

Nicht zu den Aufgaben des BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung gehört das sogenannte Risikomanagement, also beispielsweise die rechtsverbindliche Festlegung von Grenzwerten oder Beschränkungen des Einsatzes bestimmter Substanzen sowie der Vollzug und die Überwachung gesetzlicher Grenzwerte. Zuständig für das Risikomanagement sind verschiedene Ministerien und Behörden des Bundes und der Länder sowie Einrichtungen in der Europäischen Union. Diese institutionelle Trennung zwischen Risikobewertung und Risikomanagement ist zentral, um wissenschaftliche Unabhängigkeit, Transparenz und Vertrauenswürdigkeit zu gewährleisten.

Durch eine unabhängige wissenschaftliche Bewertung, Forschung und die transparente Kommunikation gesundheitlicher Risiken trägt das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung unparteilich zur Sicherheit von Lebens- und Futtermitteln, Produkten und Chemikalien bei. Die Stellungnahmen bereiten das vorhandene Wissen zu gesundheitlichen Risiken transparent und sachlich auf. Sie geben jeweils den zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuellen Stand der Wissenschaft und Technik wieder.

Als Schlussfolgerungen seiner wissenschaftlichen Stellungnahmen leitet das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung auch Handlungsempfehlungen für Verbraucherinnen und Verbraucher, den Gesetzgeber und die zuständigen ausführenden Behörden und Wirtschaftsbeteiligten ab.

Die Handlungsempfehlungen in den wissenschaftlichen Stellungnahmen zu verschiedenen gesundheitlichen Fragestellungen unterscheiden sich von den sogenannten „BfR-Empfehlungen zu Materialien für den Lebensmittelkontakt“, die das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung unabhängig davon als eigenständige Kategorie von Dokumenten erarbeitet und veröffentlicht. Informationen dazu finden sich unter der Frage „Was sind die „BfR-Empfehlungen zu Materialien für den Lebensmittelkontakt“?“.

Die in wissenschaftlichen Stellungnahmen enthaltenen Empfehlungen richten sich an Verbraucherinnen und Verbraucher, das Risikomanagement und Wirtschaftsbeteiligte. Abgeleitete Werte sind in der Regel Ergebnis einer Gefahren- und/oder Risikobewertung.

Die Empfehlungen haben keine Rechtswirkung, sind also rechtlich nicht bindend. Ihre Nichteinhaltung führt nicht zwangsläufig dazu, dass Produkte gegen geltende Gesetze verstoßen bzw. nicht verkehrsfähig sind. In bestimmten Fällen können allerdings Bewertungen des BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung herangezogen werden, um Verstöße gegen Gesetze nachzuweisen – z. B. wenn eine Überschreitung eines vom BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung abgeleiteten Werts ein Gesundheitsrisiko bedeutet. Zudem zeigen Empfehlungen des BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung gegebenenfalls auf, wie den beschriebenen gesundheitlichen Risiken begegnet werden könnte.

Rechtlich verbindlich sind ausschließlich die einschlägigen nationalen und europäischen Rechtsvorschriften, etwa im Lebensmittel-, Verbraucherschutz- oder Produktsicherheitsrecht.

In Stellungnahmen an Bundesministerien formuliert das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung Empfehlungen im Rahmen seiner wissenschaftlichen Politikberatung und entsprechend seinem Externer Link:Leitfaden für die Bewertung gesundheitlicher Risiken. Diese Empfehlungen dienen dazu, Bewertungsergebnisse einzuordnen, mögliche Handlungsoptionen aus wissenschaftlicher Sicht aufzuzeigen und deren gesundheitliche Konsequenzen transparent zu machen. Die Entscheidung, ob und wie diese Empfehlungen in politisches Handeln oder Verwaltungsakte umgesetzt werden, obliegt allein den zuständigen Behörden des Risikomanagements.

Die Externer Link:BfR-Empfehlungen zu Materialien für den Lebensmittelkontakt werden vom BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung und seinen Vorläufereinrichtungen seit 1958 veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert. Sie beziehen sich auf Materialien und Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen. Sie beschreiben nach aktuellem Stand der Wissenschaft und Technik, unter welchen Bedingungen bestimmte Stoffe aus gesundheitlicher Sicht zur Herstellung von Lebensmittelkontaktmaterialien geeignet sind.

Auch diese Empfehlungen sind nicht rechtlich bindend. Sie werden in der Praxis jedoch häufig als anerkannter wissenschaftlicher Maßstab genutzt und ergänzen bestehende rechtliche Regelungen auf der nationalen und der EU-Ebene. Hersteller und Händler sind allerdings rechtlich verpflichtet, nur sichere Produkte in Verkehr zu bringen. Die Orientierung an BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung-Empfehlungen ist freiwillig, bietet dafür jedoch eine wissenschaftlich anerkannte Grundlage.

Ursprünglich behandelten die Empfehlungen vorwiegend Stoffe zur Herstellung von Kunststoffen für den Lebensmittelkontakt. Daher wurde lange Zeit von den „BfR-Kunststoffempfehlungen“ gesprochen. Dieser Bereich ist jedoch inzwischen fast ausschließlich auf europäischer Ebene rechtlich geregelt.

Externer Link:Ausführliche Informationen zu den BfR-Empfehlungen zu Materialien für den Lebensmittelkontakt finden sich in separaten FAQ.

Für Vitamine und Mineralstoffe existieren bislang keine EU-weit verbindlichen Höchstmengen für ihre Verwendung in Nahrungsergänzungsmitteln und angereicherten Lebensmitteln. Das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung hat deshalb Höchstmengenempfehlungen erarbeitet. Diese sollen sicherstellen, dass Nahrungsergänzungsmittel und angereicherte Lebensmittel eine signifikante zusätzliche Nährstoffaufnahme ermöglichen und gleichzeitig die Mehrheit der mit Nährstoffen gut versorgten Bevölkerung vor übermäßigen und unter Umständen gesundheitlich bedenklichen Nährstoffaufnahmen schützen. Die empfohlenen Höchstmengen sind als Orientierung für Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Nutzung entsprechender Produkte gedacht. Sie sollen zudem den zuständigen Behörden Handlungsoptionen aufzeigen und letztlich als wissenschaftliche Basis für die Schaffung von gesetzlichen Höchstmengenregelungen auf EU-Ebene dienen. Die Höchstmengenvorschläge sollten nicht mit gesetzlichen Grenzwerten verwechselt werden.