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Transport von verpackten Gütern auf See

Für einen sicheren Seetransport müssen Gefahrgüter richtig eingestuft werden, um die sachgerechte, sichere Verpackung zu wählen und mögliche Risiken angemessen zu kommunizieren. Für letzteres dient unter anderem die Kennzeichnung der Gefahrgutverpackungen.

Die Einstufungs- und Kennzeichnungsregeln sind im International Maritime Dangerous Goods Code (IMDG Code) festgelegt, der regelmäßig aktualisiert wird. Sie entsprechen überwiegend den internationalen Empfehlungen der Vereinten Nationen in den Modelvorschriften. Zusätzlich bestehen jedoch spezielle Regeln, die sich durch die Besonderheiten des Seeverkehrs ergeben. Gesonderte Regelungen bestehen für Fähren.

Der IMDG Code schreibt Eigenschaften für Verpackungen fest, die für den Seetransport notwendig sind. Für Prüfungen und entsprechende Auskünfte ist die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zuständig, die in Bezug auf die gesundheitsgefährlichen Eigenschaften in enger Abstimmung mit dem BfR steht.

Spezielle Regeln

Von der Einstufung und Kennzeichnung verpackter gefährlicher Güter werden im Seeverkehr weitere Anforderungen und Empfehlungen für eine sichere Beförderung abgeleitet. Ferner zu beachten sind Vorschriften zur Sicherheit beim Umgang mit begasten Containern.

Publikationen

Mazurek N, Boje-Haderer R, Krätke R, Container transport - the backbone for smooth running international trade in goods. In: Food and feed safety in times of global trade, BfR-Wissenschaftsreihe, 2019

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Das Bundesinstitut für Risikobewertung

Regeln für die Stauung und Trennung der Gefahrgüter auf dem Schiff

Güter müssen an Bord von Schiffen sicher gestaut werden. Daher wurden sowohl durch das Internationale Übereinkommen von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS) als auch in der internationalen Beförderungsvorschrift für gefährliche Güter im Seeschiffsverkehr (IMDG Code) Regeln für die Staubedingungen und die erforderlichen Abstände zu anderen Gütern oder Einrichtungen auf dem Schiff festgelegt.

Schutz von Lebens- und Futtermitteln beim Seetransport

Beim Transport von Lebens- oder Futtermitteln kann es zu Verunreinigungen kommen. Daher sollten Lebens- oder Futtermittel unter anderem getrennt von gefährlichen Gütern befördert werden.

Der EmS-Leitfaden

Der EmS-Leitfaden „The EmS Guide - Emergency Response Procedures for Ships Carrying Dangerous Goods“ enthält Empfehlungen für Unfallmaßnahmen bei Leckage oder Feuer an Bord.

Gesundheitsrisiken durch begaste Ladung

Um das Transportgut vor dem Befall durch Schadorganismen und Schimmelpilzen zu schützen und um zu verhindern, dass sich mit importierten Waren auch unerwünschte Schadorganismen weltweit verbreiten, werden Container vor dem Versand mit giftigen Gasen behandelt.

Externe Links

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Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)
IMDG Code

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